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Braveheart fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Besuchsrecht - wer hat sich zu melden?

Meine Kinder (9 u. 12) wohnen bei mir. Früher hatten wir alle 14 Tg. Samstag/Sonntag vereinbart. Dann kam sein Umzug (noch in der Nähe). Seit Weihnachten hatte er sie 2x für je 6 Std. Er verlangt von ihnen sie sollen sich melden. Meiner Meinung nach, kann man das in diesem Alter nicht verlangen. Steht irgendwo im Gesetz, dass er sich wegen Besuchsrecht zu melden hat?

6 Antworten

Bewertung
  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es steht nicht im Gesetz. Aber es gebietet der gesunde Menschenverstand. Will er, dass die Kinder sich jede Woche melden, ob sie kommen wollen oder nicht? Das ist doch Quatsch! Das ist eine Entscheidung, mit der Kinder in dem Alter noch völlig überfordert sind. Wenn ihr beide ihnen gemeinsam sagt: An den und den Tagen von da bis da Uhr seit ihr bei eurem Vater, dann ist das so. Ohne wenn und aber.

    Im Gesetz steht nur, dass Eltern ein Recht auf Umgang haben, jedoch auch die Pflicht zum Umgang!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    kein gesetz zwingt minderjährige zu solchen dingen.

    und es ist besser ans kindswohl zu denken, als an rechten und pflichten zu deuteln - das sollte sich vor allem auch der vater vor augen halten (lassen)

    sprich noch mal mit dem kindsvater und versuche sachlich zu bleiben. ohne vorwürfe.

    achte selbst darauf, dass die kinder nicht genötigt werden, partei zu ergreifen... loyalitätsprobleme brauchen sie nicht noch.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist sein Recht und nicht seine Pflicht! Wenn er die Kinder also nicht sehen will, dann ist das eben so. Deine Kinder sind aber nicht verpflichtet sich bei deinem Ex-Mann zu melden. Wenn er es also nicht macht und sich keiner regt, ist das alleine sein Problem. Wie gesagt, er hat einen Anspruch drauf, also das Recht, nicht aber die Pflicht sich zu melden!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    kommt drauf an wie es geregelt ist würde das schriflich tun im gesetz habe ich da noch nix gelesen

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  • vor 1 Jahrzehnt

    2 x die Woche 6 Stunden - ist doch eigentlich klar!

    Die Frage ist wohl nur wann in der Woche.

    Vielleicht klappt das mit den 2 x 6 Stunden nicht so perfekt und die Kinder sollen sich deshalb melden.

    Ist ja verständlich, wenn der Vater nicht um die Dates mit den Kindern betteln möchte.

    Besuchsrecht muß aber auf jeden Fall eingehalten werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe deine Frage nicht ganz verstanden. Für was sollen sie sich melden?

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