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Wann kann ich Urlaub nehmen? (Ausbildung)?

Hallo ihr Lieben,

ich hätte da mal eine Frage. Wann kann man in seiner Ausbildung Urlaub nehemen?

Soweit ich weiß, muss man den Urlaub möglichst so legen, dass er in einen berufsschulfreien Zeitraum fällt, oder? In meiner Ausbildung ist es so, dass ich nicht wöchentlich 1 oder 2 Tage Schule habe, sondern dass ich in Blöcken Schule habe (also einen Weile lang gar keine Schule und danach 6 Wochen Schule im Block).

Im grunde müsste ich doch also immer dann Urlaub nehmen können, wenn wir keine Schule haben, oder? Oder darf ich nur dann nehmen, wenn gerade Ferien in der Berufsschule sind?

Danke für Antworten,

kleinalaine

Update:

@ eifelsiggi: Ein Azubi hat Anspruch auf seinen Urlaub. Wo ist also das Problem wenn man ihn nehmen will? Es ist ja nicht so dass ich gestern angefangen habe und schon heute nach meinem Urlaub frage. Aber ich möchte gerne frühzeitig meinen Urlaub planen können und nicht alles auf den letzten Drücker organisieren müssen. Was hast du denn bitte für ein Problem damit?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du kannst keinen Urlaub nehmen während der Probezeit, innerhalb der ersten 6 Monate nach Beginn der Ausbildung, es darf den Ausbildungsplan nicht behindern (dies ist meist die Zeit der Schule). Aber ich würde mit Deinem Ausbildungsleiter sprechen, da es auch auf die betrieblichen Abläufe abhängt. In Deinem Fall, ob Schulferien oder nicht spielt es keine Rolle. Daher kannst Du auch außerhalb der Schulferien Urlaub nehmen und wenn Du verreisen willst, ist es auch erheblich günstiger für Dich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da die theoretische Ausbildung (Berufsschule) Bestandteil der gesamten Ausbildung ist darf diese nicht durch Urlaub versäumt werden. Insofern ist es dann egal ob Du in den Schulferien oder in einem Schulzwischenraum den Urlaub nimmst. Du versäumst ja nicht die Ausbildung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst außerhalb der Berufsschule Urlaub nehmen und nicht in der Probezeit!

    Aber deine Chefin muss das halt wissen un die sagt dir dann ob du in dem zeitraum urlaub machen kannst

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Probezeit dauert 3 bzw. 4 Monate. Wenn Du Schule hast, darf man keinen Urlaub nehmen. Man darf den Urlaub erst nehmen, wenn man wieder im Betrieb arbeitet. Dann haben erst wieder die Vorrang, die schulpflichtige Kinder haben(Ferienzeit), dann die Single und dann erst der Azubi. Urlaub kann aber verweigert werden, wenn Mitarbeiter krank sind oder generelles Urlaubsverbot bei bestimmten Jahreszeiten ist.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    eigentlich kannst du deinen urlaub nur nehmen wenn ferien sind (im block)

    sollte es eine ausnahme sein, dan klär das bitte mit deinem azubi-betrieb und der schule ab

    aber in der schule ist anwesendheitspflicht

    am besten du fragst in der schule nach

  • vor 1 Jahrzehnt

    so ists richtig kaum am arbeiten und schon nach urlaub fragen.

    in meiner lehrzeit haben wir uns erst gar nicht getraut zu fragen,denn lehrjahre sind keine herrenjahre.

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