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Verpflichtung zur Unterhalts Leistung?

Hallo habe da mal meine Frage muss ich die Urkunde zur Verpflichtung zur Unterhalts Leistung unterschreiben (Kann mich das Jugendamt Dazu zwingen die zu unterschreiben)

Vaterschaft habe ich anerkannt und ich weiß auch dass es mein Kind ist durch (gehn Test)

Und wenn ich sie unterschrieben habe muss ich da immer zahlen auch wenn ich arbeitslosen Geld 1 oder Arbeitslosen Geld 2 (Harz4) Bekomme die fragen konnte mir noch keiner so richtig beantworten

Bedanke mich schon mal im Vor raus bei ihnen

Grüße

5 Antworten

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  • Beste Antwort

    Unterhalt für Kinder geht immer vor ,wenn du aber nichts hast kannst du nichts zahlen.

    Dafür gibt es Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt den DU aber zurückzahlen musst wenn du Arbeitest.

    Normal ist es aber selbstverständlich dass man für sein Kind FREIWILLIG alles tut um ihm ein gutes Leben zu ermöglichen ....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kurz gesagt egal ob du was unterschreibst oder nicht, zahlen musst du so oder so!

    Klingt hart ist aber so.. ich würde auch nicht versuchen dem irgendwie zu entkommen, die Ämter verstehen da nämlich gar kein Spaß, das kann bis zur Haftstrafe führen wenn du nicht zahlst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit dem Unterhaltstitel verpflichtest du dich für dein Kind aufzukommen. Es ist eine Sicherheit für euer Kind und die Kindesmutter , denn eurer gemeinsames Kind lebt in ihrem Haushalt.

    Du erkennst die Vaterschaft an etc. und redest so viel über Geld . schade . Hoffe dein Kind geht dir wirklich vor . Alles was du eventuell zuviel an Unterhalt zahlen solltest , kannst du doch von der Kindesmutter zurück verlangen, das ist gesetzlich so geregelt und sie ist dazu verpflichtet .

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Mein Ex hat es auch nicht unterschrieben. Das Jugendamt hat eine Klage bei Gericht eingereicht. Dann gab es eine Urkunde vom Gericht. Dafür das jemand anderes die Urkunde unterschrieben hat, durfte er 500 Euro zahlen. Nein, du mußt sie also demnach nicht unterschreiben, Kannst es auch andere für dich unterschreiben lassen. Rückwirkend ab Klagedatum mußte er auch zahlen. Die Urkunde ist die Sicherheit fürs Kind.

    Wer arbeitet und unter dem niedrigsten Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle liegt brauch auch keinen Unterhalt zu zahlen. Bei Arbeitslosen geht es dann nach der Höhe des Arbeitslosengeldes. ALG II braucht man gar nichts zu bezahlen. Das Kind bekommt dann Unterhaltsvorschuss (6 Jahre, bzw darf nicht über 12 Jahre alt sein) vom Amt. Wenn der Kindsvater irgendwann wieder arbeitet oder erbt muß er es dem Amt zurückzahlen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    a) unterschreiben musst du gar nix.

    b) durch das "nicht unterschreiben" ändert sich nichts an deiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind

    c) bei ALG 1 wird das Einkommen gemäß "Nürnberger Tabelle" dem zu leistenden Unterhalt angepaßt

    d) bei ALG 2 Hartz4, wird es so sein, das du nicht mehr Unterhaltspflichtig bist, da kein Einkommen, besser dein Einkommen zu niedrig ist, als das da ein Unterhalt gezahlt werden kann.

    e) klar ist, das die Zeiten in denen du nicht Barunterhalt an dein Kind leisten kannst, sich kumulieren und du Schulden anhäufst.

    "TM"

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