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Hauskauf , 3 Jahre später Rücktritt vom Kaufvertrag , möglichkeiten ?
Hallo ,
ich habe vor 3 Jahren ein Haus gekauft , der Kauf erfolgte von Privatperson an Privatperson . Der Vorbesitzer hatte vor 10 Jahren das Haus aufgestockt , dabei wurde offensichtlich gepfuscht (die Statik des ganzen Hauses ist offensichtlich nicht in Ordnung) . Ich habe die Baupläne überprüft , es wurde einfach die Wand zum Nachbarhaus weggelassen (ist kein Scherz , meine Wohnzimmerwand ist eigentlich die Außenwand vom Nachbarhaus) . Jetzt stellt sich für mich die Frage ob ich nach 3 Jahren noch die möglichkeit habe wegen Täuschung oder Betrug ohne große Nachteile vom Kauf zurückzutreten (also der Vorbesitzer nimmt seinen Pfuschbau zurück und ich bekomme mein Geld wieder) . Kennt vielleicht jemand vergleichbare Fälle , Rechtsparagraphen oder ähnliches was mir weiterhelfen kann ?
7 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo!
Das Zauberwort heißt hier IDA = Irrtum, Drohung, arglistige Täuschung. Liegt eine dieser Tatsachen bei einem Kaufvertrag vor, so ist er anfechtbar und kann rückgängig gemacht werden. Und in deinem Fall handelt es sich jawohl um eine arglistige Täuschung, sofern der Verkäufer dich nicht vor dem Kauf über diese Baumaßnahme informiert hat. Ich würde mir einen Anwalt nehmen, der dieses ggfs. mit dir vor Gericht klärt.
LG
- OLv 7vor 1 Jahrzehnt
solltest Du die wirklich arglistig getäuscht worden sein, ist sicher eine Rückabwicklung machbar, oder zumindest eine Schadenersatzforderung möglich,
Du solltest allerdings vorher das Haus durch einen Sachverständigen, Architekt begutachten lassen, der eine Mängelliste erstellt
und Dir einen Fachanwalt für Immobilien- bzw. Baurecht suchen, der in einer Erstberatung Deine Chancen auslotet., bzw. Deine Interessen in einem prozess gegen den Verkäufer vertritt
- hollunderLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich denke mal, dass wir dir hier nur sehr schlecht eine Ferndiagnose geben können. Wenn der Fall aber wirklich so eindeutig ist, wie du ihn darstellst und derart grob gepfuscht wurde, müsstest du eigentlich vor dem Gericht gute Chancen auf Rücktritt wegen arglistiger Täuschung haben. Auf jeden Fall solltest du dich mit einem Anwalt in Verbindung setzen und auch einen Gutachter einschalten (wegen der Mängel bei der Statik). Keiner weiss hier, was in deinem Kaufvertrag stand, deshalb sind die Ratschläge hier (vor allem bei einem derart teuren Streitwert) nur ein Schuss ins Blaue.
Die Gegenseite wird sich natürlich auf die Position stellen, warum du erst jetzt, nach drei Jahren, die Mängel bemerkst. Waren diese nicht schon bei der damaligen, wohl ziemlich ausführlichen Besichtigung (du wirst ja wohl nicht die Katze im Sack gekauft haben?), offensichtlich? Zum Beispiel die Sache mit der Wand vom Nachbarhaus: konnte man das nicht schon vorher sehen? Hast du damals nicht ausführliche Erkundigungen bezogen bzw. die Pläne studiert?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
da dann leute vom fach einschalten und sich beraten lasen auch einen anwalt hinzu ziehen die sich mit baurecht aus kennen
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- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Normalerweise wird im Kaufvertrag die Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen. Ansonsten beträgt die Frist drei Jahre! Alleine deswegen dürfte schon nichts mehr zu machen sein!
Auch handelt es sich hier nicht um einen "unsichtbaren" Mangel, wenn überhaupt. Es ist statisch nicht unbedingt notwendig, eine zusätzliche Wand einzubringen. Vor Vermutungsäußerungen sollte ein Statiker zur Prüfung beauftragt werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nach 3 jahren steht die frage im raum ob ihr selbst gebastelt habt und das jetzt anderen anlasten wollt das mußt du erst mal wiederlegen können nicht das ich das in den raum stellen will aber der andere wird sich auch einen anwalt nehmen
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hast das HAus gekauft wie gesehen. Nur wenn etwas absichtlich arglistig verschwiegen wurde hast Du vielleicht ein Rücktrittsrecht. Aber eine fehlende Wand hättest Du sehen müssen