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Frage zur Einkommenssteuererklärung...!?
Hallo Ihr Lieben!
Ich habe diese Woche meine Einkommenssteuererklärung gemacht und habe nun eine Frage. Was genau ist eigentlich der Freibetrag und wieviel macht der aus? Ich habe letztes Jahr Hörgeräte erhalten im Wert von 4000 Euro, 3000 davon habe ich selber bezahlt. Meine Akustikerin meinte, das wäre steuerlich absetzbar, weil es eben diesen Freibetrag überschreitet, und das habe ich auch in die Steuerklärung eingetragen. Meine Frage nun ist, wieviel Rückerstattung ich denn vom Finanzamt für eben diese Hörgeräte erwarten kann?! Ich hoffe, mir kann jemand weiter helfen. Vielen Dank in Voraus! Lg
3 Antworten
- TabeaLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du kannst deine Aufwendungen als Außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Davon zieht das Finanzamt deine zumutbare Belastung ab. Und dann kommt es auf deinen persönlichen Steuersatz an.
Auch die Fahrt dorthin kannst du als Außergewöhnliche Belastungen absetzen mit 0,30€ pro gefahreren Kilometer.
Hier kannst du das nachlesen. Da findest zu auch deine personliche zumutbare Belastung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hn...
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art --Beispiele zu § 33 EStG:
Krankheitskosten:
Arztkosten, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden
Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien
Zuzahlungen auf Medikamente und Praxisgebühren
Die zumutbare Belastung Die zumutbare Belastung beträgt bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte
bis 15.340 € über 15.340 € bis 51.130 € über 51.130 €
1. bei Steuerpflichtigen , die keine Kinder haben und bei denen die Einkommensteuer
nach der Grundtabelle erhoben wird 5% 6% 7%
nach der Splittingtabelle erhoben wird 4% 5% 6%
2. bei Steuerpflichtigen mit
einem Kind oder zwei Kindern 2% 3% 4%
drei oder mehr Kindern 1% 1% 2%
des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Es kommt aber auf deinen Familienstand und auf dein Einkommen an.
Gute Beispiele:
Beispiel 1 Ein unverheirateter Steuerpflichtiger, ohne Kind, mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro, hat im Jahr 2010 Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, in Höhe von 3.000 Euro.
Steuerliche Wirkung:
Außergewöhnliche Belastung 3.000 €
zumutbare Belastung 6 % von 40.000 € = 2.400 €
Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um (3.000 - 2.400 =) 600 €
Beispiel 2 Ein verheirateter Steuerpflichtiger, drei Kinder, mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro, hat im Jahr 2010 Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, in Höhe von 3.000 Euro.
Steuerliche Wirkung:
Außergewöhnliche Belastung 3.000 €
zumutbare Belastung 1 % von 40.000 € = 400 €
Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um (3.000 - 400 =) 2.600 €
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Eigenanteil für das Hörgerät wird unter "AuÃergewöhnliche Belastungen" eingetragen.
Soweit mir bekant ist, hat man 7 % des Brutto-Jahreseinkommens(bei den auÃergew, Belastungen) selbst zu tragen. Die Summe, die darüber liegt, wird dann steuerlich anerkannt.
Mach dir keine grossen Hoffnungen auf eine grössere Summe, die du für das Hörgerät zurück bekommst.