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Angie fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Ich brauche Hilfe bezüglich einer Scheidung?

Ich möchte mich scheiden lassen.

Das Problem, bzw. die Probleme:

-Ich hab kein eigenes Einkommen. Auch keine Ausbildung,nur einen Realabschluss mit Qualifikation.

-Wir haben ein gemeinsames Haus gebaut.

-Wir haben 2 kleine Kinder im Alter von 1 und 4 Jahren.

Wie fahre ich nun fort? Wie soll ich die Scheidung bezahlen. Und muss ich unser Haus dann mit abbezahlen? Wenn ja, haben die Kinder und ichnoch was zum Leben?

Wie läuft dann ein Umzug von statten? Kann ich mir einfach so eine Wohnung suchen? Und einfach so bei irgend einer Krankenkasse versichern lassen?

Ich weiß rein gar nichts. Bitte um Hilfe.

LG

Update:

Danke schonmal. Allerdings ist mir das noch ein klein wenig zu ungenau. Ich würde gern in einen Ort ziehen wollen, der 50km von hier liegt. Wenn ich mich HIER arbeitslos melde oder Hart4 beantrage, hat das doch keinen Sinn, oder?

Und kann ich einfach so zu einem Anwalt? Der kostet ja auch. Oder kann ich bei ihm schon zu Beginn die Kostenbeihilfe/Kostenbefreiung (oder wie es hieß) beantragen?

Update 2:

Ehm Sally, das war mal gar keine Hilfe irgendwie. Hast mir keine Schritte o.ä. als Beispiel genannt.

Nach deinem Geschreibe nach zu urteilen, sollte ich am besten gar nicht erst weg von ihm...

Na ja.

Update 3:

@mercedes. danke schonmal. eine frage hätte ich da noch. was,wenn ich nach einem jahr die 700 euro nicht zusammen bekomme? kann ich mich dann nicht scheiden lassen? oder übernimmt irgend ein amt dann meine die restliche hälfte der gerichts-und beratungskosten?

danke auchan yogi bear.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hey!

    Also ich habe mich vor 1,5 jahren scheiden lassen. Der Schritt ist schon erstmal nicht so einfach, wenn man nicht weiß wie und wa nun zu tun ist.

    Als erstes gehst Du zum zuständigen Amtsgericht in deiner nähe un dlässt Dir einen Beratungshilfeschein geben bzw beantragst ihn. mit diesem gehst Du zu einem Anwalt Deines vertrauens, meiner war nicht mal für familienrecht, hat mich aber dennoch super vertretn. Da Du nun ja in Trennung lebst, wenn auch noch im gemeinsamen haushalt ist auch das datum wichtig. Es gibt ja ein trennungsjahr, damit die Ehepartner endscheiden können ob sie die Trennung wirklich wollen. Sollte Dein Anwalt Dich vertreten wollen wird er Dir auch einen Antrag auf Prozeßkostenbeihilfe mitgeben oder mit Dir zusammen ausfüllen, somit entsehen keine kosten für Dich. Die übernimmt dann der Staat.

    Du musst auch zum Amt, wenn Du kein eigenes Einkommen hast. Von irgent etwas musst Du Dich und die Kinder ja auch ernähren. Allerdings wird sich das Amt den lebensunterhalt für Dich von deinem Ehemann wiederjolen. habe so ein beispiel gerade im freundeskreis. Für die kinder muss er so oder so unterhalt zahlen. Die Höhe hängt von seinem Einkommen ab. Das mit demSorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht ist eine andere Sache. Wenn ihr Euch nicht einig seit wird das in einem gesonderten Verfahren verhandelt.

    Das Haus, da kommt es darauf an ob es Euch gehört oder ihr es noch abbezahlt.

    Allerdings wird spätestens nach der Scheidung bzw beim termin geregelt wer denn nun darin wohnen bleibt, oder wen ausbezahlen muss etc. Das kommt auf die Umstände an. Wenn Du allerdings wegziehen möchtest musst Dzu das auch mit demAmt klären. Ziehst du einfach um ohne ihnen bescheid zu geben, gibt es da den richtig fiesen Bumerang. Di entfernung sollte weniger das problem sein, und das Amt sollt eeigentlich auch verstehen dass Du ausziehen willst, oder er bei einer trennung. Diesbezüglich sollte es also keine sorgen geben. es sei denn ihr habt das gemeinsame Sorgerecht und es könnte unter Umständen Probleme wegen dem bewsuchsrecht geben vom vater und Kind. Das wird aber dann auch eher das gericht ls das Amt entscheiden.

    Bis zum tag deiner Scheidung bist Du mit den Kindern noch familienversichert, danach übernimmt das amt deine Krankenkasse. falls Du bis dahin nicht einen Job hast, vielleicht möchtest Du das ja auch. Man weiß ja nie was kommt.

    Falls Du fragen hast, schreib mich doch einfach an. habe das ja alles Durch und helfe auch gerade meiner Freundin bei den ganzen wegen und erkläre ihr was ich alles machen mussteund was wichtig ist. Wobei Dir das ein guter Anwalt auch direkt sagen wird.

    Tut mir jedenfalls leid, dass es soweit gekommen ist. egal wer sich trennt, schwer ist es immer, speziell mit kinder, Wünsche Dir sonst weiterhin alles gute und viel Kraft.

    Die tiermami

    Ps: wenn ihr euch einvernehmlich trennt und auch sonst keine streitigkeiten auftreten muss dein mann nichts bezahlen auser den gerichts und verhandlungskosten. Aber da das thema mit dem haus noch da ist wird das wohl eher weniger der Fall sein.

    zu dem gibt es bei der scheidung noch einen versorgungsausgleich. Das heißt die gesmmelten rentenpunkte von dir und deinem mann werden in einen topf geschmissen für die zeit eurer ehe und durch zwei geteilt. Da Du zu hause warst und die kinder erzogen hast wirst du sicher rentenpunkte von ihm bkommen. das heißt es gibt kein bargeld, abe deine rente kriegt einen kleinen zuschuss um es mal banal auszudrücken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    1. bekommst Du Prozesskostenbeihilfe. Da musst Du einen Antrag stellen, den wird der Rechtsanwalt Dir geben. Ob Du dann überhaupt noch etwas draufbezahlen musst, weiß ich nicht.

    2. bekommst Du Kindergeld und auch Dein Mann muss für Dich einen bestimmten Satz bezahlen.

    3. Musst Du irgendwann versuchen, Arbeit zu bekommen, aber so lange die Kinder noch so klein sind, kann Dir das, soweit ich informiert bin, nicht zugemutet werden.

    4. Das Haus könnte auf Deinen Mann überschrieben werden, dann müsste er es auch alleine abbezahlen.

    Aber das alles kann Dir ganz genau nur ein Rechtsanwalt sagen.

    Also - ganz schnell einen Termin ausachen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Heimlich, fährst Du jetzt mal zum Familiengericht und lääßt Dir ein Termin zur Beratung geben- das kostet noch nichts

    Nehme alle Papiere mit auch übers haus ob ihr beide im Grundbuch steht, ist sehr wichtig - fals Du mit drin stehst, wirst Du im Haus bleiben können wegn Euer Kinder

    Entscheiden kannst Du selber

    Denke an alle Punkte; Unterhalt für Dich, Unterhalt für die Kinder Antrag auf Hartz4 unterstützung und Wongeldantrag

    Über diese Sachen kannst Du Dich schon beraten lassen

    Sehr wichtig für Euch alle dass Du in aller ruhe mit ihm über die Scheidung sprichst und wenn es geht- das ihr Euch schon selbst einigt wie es weiter gehen soll, wer was behält und so

    Aber alles schriftlich von ihm bestädigen lassen, was Du behalten darfdt oder mitnehmen kannst

    Auch über die haus abzahlungskosten reden- aber da brauchst Du bestimmt nichts an ihm zahlen- denn Du hast ja nicht mitgearbeitzet in den letzten Jahren weil Du Eure Kinder betreut hast

    Denk daran Du bist nicht die einziege, andere haben auch den Absprung geschaft

    Nur aufpassen das es nicht zum ROSENKRIEG kommt

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Na, wenn ich mir hier die Antworten durchlese...respekt, kaum eine ist wirklich hilfreich. Klar macht jeder eigene Erfahrungen, wenn sich diese überhaupt ähneln.Ich bin zufällig auf Deine Frage gestoßen...ich habe mich vor 7 Jahren getrennt, mit Kindern im Alter von damals 7 und 9 Jahren. Frisch gebaut und selbst ohne Job. Das Haus existiert bis heute, mein Exmann versucht es seid Jahren zu verkaufen. Das hier ein Erlös erzielt werden kann, welches zum Erwerb einer Wohnung dient ist ja lächerlich und extrem unrealistisch...es sei denn, Euer Haus ist euer Eigentum und nicht das von der Bank. Im Klartext: mit Darlehn bleibt das Haus der Bank und der ist es egal, ob Du es zahlst oder Dein Nochmann. Allerdings ohne Einkommen oder der Mindestgrenze an Einkommen, können sie Dich nicht in die Verantwortung ziehen. Eine Scheidung kostet Geld, welches zur Hälfte Du trägst. Es kommt darauf an, ob ihr vor Gericht auch das Sorgerecht/Umgangsrecht und Unterhaltszahlungen klären wollt. Wenn ja, da nimmt jeder Anwalt mehr Geld. Rechtskostenbeihilfe beantragen und schon wird es übernommen. Ich hab damals nur für die Scheidung um die 700€ bezahlt. Das sollte Dich nicht abschrecken! Weil darüber machst Du Dir erst in einem Jahr Gedanken. Erst wenn Du ein Jahr Trennung (wie z.B. mit unterschiedlichen Wohnsitzen) belegen kannst, wird sich ein Gericht bewegen und Euch scheiden. Vorher geht garnichts! Mach Dich zum Arbeitsamt, auf die Familienkasse und zur Krankenkasse. Erhälst Du H4 zahlen die auch die KK. Bei dem Altern Deiner Kinder erhälst Du rein rechtlich (doch das ist leider nicht immer die Realität) auch Unterhalt von Deinem Nochmann für Dich. Die Frage ist nur, kann der das auch zahlen?? Ihm bleibt ein Selbstbehalt von 950,00€, dazu kommt seine Unterkunft (wenn er im Haus bleibt und das zahlt, wird ihm das zum Teil angerechnet) und evtl. Fahrtkosten für seinen Job. Bei den meisten bleibt da nicht viel übrig. Den Kindesunterhalt kannst Du in der Düsseldorfer Tabelle einsehen, findest Du im Internet. Naja, nur ein paar Hinweise, wenn Du mehr wissen willst, frag ;-)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    1. Kinder bleiben zu 90% bei der Mutter (Kindergeld)

    2. Das Haus müssen beide bezahlen oder es wird versteigert

    3. das Trennungsjahr abwarten, erst danach kann geschieden werden.

    4. Erst nach der Scheidung kannst du zu einer Krankenkasse gehen, und neu anmelden

    5. wenn du keine Arbeit hast, schon etwas früher zum Arbeitsamt (ARGE) gehen.

    Nachtrag :

    wenn du Arbeitslos gemeldet bist, so zahlt das Arbeitsamt den Anwalt.

    du mußt dich dann nur Ummelden vom Arbeitsamt wo du jetzt wohnst

    und wenn du umziehst - wer die Umzugskosten trägt, ich glaube nicht daß das Arbeitsamt sie trägt.

    es sei denn wenn du eine Arbeit bekommst, die in einer anderen Stadt liegt, da mußt du dich selbst mal schlau machen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bekommst du Geld vom Amt? Wenn nicht dann schnell dahin und antrag stellen. Die helfen dir auch bei der Krankenkasse. Beim Anwalt stellst du einen Antrag auf "Beratungskostenbeihilfe". Bei mir hatte sich dann der Anwalt um alles weitere gekümmert.

    Nachtrag: Ich habe gleich beim ersten besuch beim Anwalt die Beratungskostenbeihilfe beantragt und habe gar nichts bezahlt. ist jetzt 10 Jahre her

  • Hi Angie

    Ich würde mich an Deiner Stelle an einen Anwalt wenden, nur um einmal zu erfahren was alles auf Dich zukommt.

    Es wird keine kurze Sache werden, das alles kann gut ein Jahr dauern bis alles über die Bühne ist, daher wäre es nicht schlecht wenn Du Jemanden an Deiner Seite hast, der die rechtlichen Schritte und die weiteren Verläufe genau kennt.

    Alles Gute

    Ela

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    erster Schritt: einen guten, seriösen Anwalt für Familienrecht suchen. Schau in die gelben Seiten, ins Telefonbuch oder geh online. Vielleicht kann dir auch jemand einen Anwalt empfehlen. Am besten wäre sogar ein Fachanwalt für Familienrecht. Der berät dich in allen die Scheidung und Folgesachen betreffenden Angelegenheiten; wie Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Getrenntlebendunterhalt etc.

    Im Fall der Scheidung beantragt der Anwalt automatisch bei nicht Vorhandsein von Vermögen Prozesskostenhilfe. Für deinen Fall gehe ich davon aus, dass diese gewährt wird und du wahrscheinlich es auch später nicht zurückzahlen musst. Darüber berät dich aber dein Anwalt!!!

    Wenn ihr euch jetzt scheiden lassen wollt, wird die Antrag auf Ehescheidung ca. in einem Jahr gestellt werden (Mindestdauer). Wichtig ist für den Fall, dass ihr von Tisch und Bett getrennt sein müßt. Sprich: kein gemeinsames Essen, keine gemeinsame Wäsche, absolut gar nichts.

    Sinnvoll wäre es, wenn möglich, dass ihr euch jetzt schon über "euer Vermögen" unterhaltet und ihr die Sachen trennt. Machen aber auch die Anwälte. Jeder hat seinen Anwalt.

    Der Anwalt berät dich auch, wie du mit den Ämtern umzugehen hast bzw. ruf selbst in den Ämtern an und frage, wie es vonstatten geht, wenn du jetzt umziehen willst.

    Wenn du nur eine Beratung willst, ist es am besten, vorher zum zuständigen Amtsgericht zu gehen und sich einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen. Erspart den Anwälten Arbeiten.

    Für beide Sachen (also Prozesskostenhilfe - kurz: PKH - und Beratungshilfe) musst du "dein Vermögen" (Einkommen, Miete, Versicherungen, Unterhalt für die Kinder etc.) offenlegen.

    Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. Letztendlich musst du aber alleine los. Hier im Netz wird dir keiner richtig helfen können und manche Ratschläge entsprechen nicht den Tatsachen.

    Du wirst das schon schaffen.

  • vor 4 Jahren

    so! jetz erklaer mir ma bitte einer substitute into ne emo frisur ist. pony ueber die augen am besten noch schraeg und schwarz. lass dir die haare noch bissjen stufig schneiden mach am besten noch pinke straehnen rein oder so und mach sicher das dein pony beide augen bedeckt so das du gegen laternen lauefst. dann kannst du von dir behaupten du bist ein stolzer traeger eine sogenannten "emo" frisur

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Antwort: Erster Schritt ist, zu dem für Deinen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht zu gehen und Beratungshilfe zu beantragen. Ruf vorher an, welche Unterlagen Du für die Bewilligung des Antrages benötigst, das erspart Dir Wege und Zeit.

    Zweiter Schritt ist, einen Anwalt/oder eine Anwältin für Familienrecht aufzusuchen - da kann Dir das zuständige Amtsgericht sicher Empfehlungen geben - und Dich erst einmal umfassend aufgrund der gegebenen Situation beraten lassen, ob und in welchem Umfang z. B. Unterhaltsansprüche gegeben sind, was mit dem Haus geschehen kann, Krankenversicherung usw. Also mach Dir keine überflüssigen Sorgen, der Anwalt/die Anwältin wird Dir sagen, wie die Rechtslage ist und wie Du weiter vorgehen solltest. Das kann so pauschal in diesem Forum gar nicht beantwortet werden, zumal Rechtsauskünfte nicht von Jedermann erteilt werden dürfen.

    Eines noch: selbst wenn Dir Beratungskostenhilfe vom Gericht bewilligt wird, fällt immer(!) lediglich ein Eigenanteil von € 10,-- an.

    Nachtrag: die Prozesskostenhilfe, wie einige hier aufführen, gibt es nicht mehr, heißt jetzt Verfahrenskostenhilfe.

    Quelle: Berufserfahrung

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