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? fragte in Schule & BildungFinanzielle Hilfen · vor 1 Jahrzehnt

Wo beantrage ich Bafög und kann ich wenn ich kein bafög bekomme zum amt?

Hallo ich habe eine frage wo beantrage ich schülerbafög und kann ich wenn ich kein bafög bekomme auch zu Amt gehen wegen Miete usw. Fange ab September ne Ausbildung als Kinderpflegerin an.

Update:

Ich bin ja schon 28 und mache eine zweite ausbildung im moment bin ich arbeitslos und wenn ich die schule besuche dann kann ich nicht mit zug hin her fahren weil die schule in Nordreihnfestfalen ist und ich wohne in Niedersachsen soll ich jedes mal 2 stunden mit dem Zug zur schule fahren und das kostest ja auch Geld.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt Schulformen, deren Besuch mit BAFöG unterstützt werden. Wenn man BAFöG bekommt, wird kein Wohngeld mehr gezahlt, weil dies in den BAFöG-Zahlungen enthalten ist.

    Die Seite "Das neue BAFöG" lässt keine Frage offen. Dort wird alles genau erklärt. Auf dieser Seite http://www.das-neue-bafoeg.de/de/487.php findest du Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung für das für dich zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

    Welche Ausbildung ist förderungsfähig? http://www.das-neue-bafoeg.de/de/369.php

    Auszug:

    § 2 Ausbildungsstätten

    (1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Absatzes 1a erfüllt,

    Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien, Hochschulen.

    Maßgebend für die Zuordnung sind Art und Inhalt der Ausbildung. Ausbildungsförderung wird geleistet, wenn die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung - mit Ausnahme nichtstaatlicher Hochschulen - oder einer genehmigten Ersatzschule durchgeführt wird.

    Wer hat Anspruch auf Leistungen? http://www.das-neue-bafoeg.de/de/370.php

    Auszug:

    (1a) Für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war, einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.

    Wo und wie werden Leistungen nach dem BAföG beantragt? http://www.das-neue-bafoeg.de/de/371.php

    Förderungsarten und Förderungshöhe http://www.das-neue-bafoeg.de/de/373.php

    Einzelfragen der Förderung http://www.das-neue-bafoeg.de/de/381.php

    Wohngeld für Schüler und Studenten

    Schüler und Studenten erhalten Wohngeld nur, wenn ihnen „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht.

    Unter bestimmten Umständen kann man bei einer Ausbildung, wenn kein Anspruch auf BAFöG besteht, auch Leistung aus den Töpfen des ALG 2 erhalten. Die genauen Voraussetzungen kannst du jedoch nur bei der zuständige ARGE erfahren.

    Quelle(n):

    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wurschtel Dich mal durch folgenden Link :

    http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.p...

    Viel Glück!

    (Bin auch gerade Bafög-mässig wegen meiner Tochter beschäftigt, alles nicht so einfach...aber eins kann ich schon sagen: UNBEDINGT sämtliche Unterlagen der Eltern beisammen haben, sonst gibt es Schwierigkeiten!)

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum Miete ?

    Du müßtest, bis Du 25 bist, bei Deinen Eltern wohnen.

    Warum soll Dir die Allgemeinheit Miete bezahlen.

    Wieso wohnst Du nicht bei Deinen Eltern ?

    Du gibst zu wenig Einzelheiten raus, so kann man

    keine verbindliche Antwort geben.

    ACH SO !

    Dann müßtest Du irgendwas vom Amt bekommen,

    wenn es vom Amt aus genemigt ist.

    Gruß TOM

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für Studenten, Auszubildene etc gibt nur Bafög. Solltest du diesen aus bestimmten Gründen nicht bekommen, bekommst du im Normalfall gar nichts.(http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/... Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen

    Bafög musst du beim zuständigen Bafögamt direkt beantragen...

    http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.p...

    Wo und wie du Wohngeld beantragen kannst, erfährst du hier:

    http://www.wohngeldantrag.de/

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ja zum amt kannst du immer

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