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Kann das Jugendamt den Kontakt verhinern?
Hallo,
ich hatte mit meinem leiblichen Vater über 15 Jahre keinen Konakt. Als ich ihn fragte wie es dazu kam, meinte er, er wusste nicht, wo ich wohne (meine Mutter ist damals mit mir umgezogen) und das Jugendamt hat sich geweigert Auskunft zu geben.
Kann das sein? Es gab zur Zeit des Kontaktabbruches für mich keine ersichtlichen Gründe, den Kontakt zu verhindern wie Gefährdung des Kindeswohls etc. Meine Eltern haben sich "ledliglich" nicht mehr verstanden.
Ich würde gerne wissen, ob es stimmt oder nicht, denn meine Mutter behauptet natürlich das Gegenteil.
Grüße
9 Antworten
- KometLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Möglich ist es durchaus.
Vor 1998 galt noch das alte Kindschaftsrecht. Das hatte einige Auswirkungen auf Kinder getrennter Eltern, die es heute so nicht mehr geben würde (und die man sich kaum vorstellen kann!)
- bei Scheidung erhielt einer der Eltern automatisch das alleinige Sorgerecht. Er konnte dann mit dem Kind umziehen, wie er wollte.
- bei unverheirateten Eltern hatte der Vater noch nicht einmal Umgangsrecht: Wenn die Mutter sagte, er darf keinen Kontakt haben, dann durfte er keinen Kontakt haben. Punkt aus. Das Jugendamt hatte Schweigepflicht und durfte keine Auskunft geben.
Das wurde inzwischen geändert.
Wenn du wissen möchtest, was da wirklich los war, bitte um Akteneinsicht. Melde dich beim Jugendamt, das damals zuständig war. Ich weiß nicht, ob die alten Akten noch da sind. Die Aufbewahrungsfristen für Beratungen liegen nur bei 5 Jahren. Wenn eine gerichtliche Entscheidung mit drin ist (Sorgerecht?), sind es nur 10 Jahre. Aber in vielen Behörden wird auch erst vernichtet, wenn kein Platz mehr im Archiv ist. Du kannst es also versuchen.
Zweiter Tip: Überleg dir, ob es wirklich wichtig ist, warum er keinen Kontakt hatte. Vielleicht kannst du aus der Zukunft mehr Kraft schöpfen als aus einer langwierigen Suche nach der Vergangenheit....
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich bin jetzt 18 und hab seid kurzem meine erste eigene Wohnung!
Ich war vorher im Kinderheim und hatte das gleiche Problem wie du! Ich habe erst seit einem Jahr wieder Kontakt mit meinem Vater und das nach 8 Jahren!!! Das Jugendamt hat mir auch immer gesagt, dass ich ihn nicht sehen darf und mir den Kontakt verboten, ich wollte ihm Briefe schreiben, die wurden mir weggenommen, von meinen Betreuern. Meine Mutter wollte nicht, dass ich Kontakt zu ihm habe, aus diesem Grund hat das Jugendamt auch keine Kontaktdaten an ihn weitergegeben. Er wollte Kontakt zu mir , aber das Jugendamt hat es ihm verboten, mir hat das Jugendamt jedoch gesagt, dass er nie nach mir gefragt hätte!
Glaub mir, das Jugendamt ist heut zu tage echt hinterlistig und du solltest auf keinem Fall glauben, was sie dir sagen! Hätte mein Vater keine Interesse an mir gehabt, hätte er bei unserem ersten treffen nach gestohlenen 8 Jahren nicht geweint!
Ja, das Jugendamt kann dir den Kontakt zu deinem Vater verbieten, selbst, wenn sich deine Eltern nur getrennt haben! Meine Eltern haben sich nämlich auch nur getrennt! Aber dein vater hätte doch auch anteilig Sorgerecht über dich haben müssen, oder nicht?
Wenn deine Mutter ein paar Lügen dazu erfunden hat, dann würde das villt auch erklären, warum der Kontakt verboten wurde!
Du solltest dir die Meinung deines Vaters und deiner Mutter anhören, und beide sollten auf jeden Fall ehrlich antworten, ich wünsche dir viel Glück!
- vor 1 Jahrzehnt
Ein Vater Liebt sein Kind genau so sehr wie die Mutter es selbst Liebt. Aber die Mutter hat mehr Rechte als der Vater. Wenn das Kind Unehelich geboren wurde bekommt sie Automatisch 100% Sorgerecht. Wenn es Ehelich geboren wurde hat der Ehemann Automatisch 50% von Sorgerecht. Auch wenn er nicht der Biologische Vater ist. Aber der Biologische Vater muss dann alles einklagen. Vaterschafsanerkennung Besuchsrecht usw. Für das Besuchsrecht hat er nur 1 Jahr Zeit dann verfehlt es. Aber egal wie es läuft. Kurts gesagt. Wenn die Mutter nicht verheiratet war mit denn Biologische Vater. Hat der Biologische Vater keine Rechte auÃer Unterhalt zu zahlen.
Nur mal so als Beispiel:
Aber es kommt ja sehr oft vor. Das eine Frau sich von ihren Ehemann trennt, und gleich in einer neuen Beziehung rein geht. In die neue Beziehung kommt es zu einer Schwangerschaft, wo der neue Liebhaber auch gleich der Biologische Vater ist. Und da Scheidungen sehr lange dauern können. Kommt es vor das das Kind Ehelich geboren wirt und der Ex Mann dann der Vater des Kindes ist. Aber der neue Liebhaber (Biologische Vater) nimmt dieses Problem immer auf die leichte Schulter. Und solange er sein Kind vor Augen hat ist er zu frieden und glaubt an die Beziehung, und kümmert sich nicht weiter um seine Rechte. Er unterschreibt nur die Vaterschafsanerkennung das er der Vater (Erzeuger) ist. Damit hat sie das 100% Sorgerecht. Und nach 2~3 Jahren Trennt sie sich von ihren Liebhaber. Und dann hat er keinerlei Rechte mehr nur noch 1 Recht Unterhalt zu zahlen. Da kann ihm auch kein Anwalt weiter helfen. Er wirt nie mehr was hören von sein Kind wenn die Mutter oder das Jugendamt es nicht will. Er bekommt kein Lebenszeichen von sein Kind. Das ist ein Grausames Gesetz.
Ja. Der Erzeuger (Vater) bekommt keine Infos über sein Kind. Auch nicht ob es noch Lebt oder Tot ist. Absolut keine Infos. Der Erzeuger (Vater) hat nur ein Recht Unterhalt zu zahlen.
So ist es auch bei mir. Ich habe nie was Böses getan. In der Geburtsurkunde steht nur ein andrer Vater. Für das Gesetz bin ich nur der Erzeuger und nicht der Vater. Damit habe ich absolut keine Rechte und weià auch nicht wo mein Kind ist, oder ob es noch Lebt. Ich Darf nur Alimente zahlen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das geschieht immer auf Betreiben der Mutter - und in den Jugendämtern ist/war man oft der Meinung, dass die Mutter allein entscheiden soll, ob der Vater Kontakt zum Kind haben darf. Aber zahlen darf er ...
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- vor 1 Jahrzehnt
Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht UND der Vater kein Besuchsrecht hatte, wird auch das Jugendamt keine Auskunft gegeben haben. Hatte der Vater Besuchsrecht, hat er sich nicht viel Mühe gegeben, Euren Aufenthaltsort herauszufinden. Sofern die Stadt oder Gemeinde nicht verlassen wurde, hätte ein Besuch beim Einwohnermeldeamt genügt. Andernfalls wäre es etwas komplizierter geworden, aber in Deutschland taucht niemand so einfach ab.
Hilft Dir letztlich wohl nicht wirklich weiter. Wenn ein Gespräch mit den Eltern keine Klärung bringt, solltest Du versuchen, aus der jetzigen Situation das beste zu machen (Kontakt zu beiden Elternteilen pflegen, ohne es zu Konfrontationen kommen zu lassen).
- christabaarsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Damals warst Du noch sehr klein als die sich trenten- da muss was vorgefallen sein- das dem Vater der Kontakt verboten wurde
Kein Jugendamt wird dem vater den kontakt verbieten, wenn nichts vorgefallen ist
Er hat doch Jahre Unterhalt gezahlt und dadurch auch das besucher Recht gehabt
Ich glaube eher er wollte die Jahre keinen kontakt- weil er sein eignes Leben lebte mit einer anderen frau und auch dort eigne Kinder wohl hat
Oder Deine Mama wollte es einfach nicht weil auch sie ein neues Leben ohne ihm lebte - Ich glaube so war es
Aber es ist doch die vergangenheit- Du hast ihm gefunden und nun halte den Kontakt- Du bist heute alt genug um selbst zu entscheiden und Mama kann es Dir nicht mehr verbieten
Oder gehe Du selbst zum jugendamt von damals und frage nach - warum es so war
- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, es kann, obwohl wenn man bedenkt das Kind nicht Existieren würde wenn der "Vater" nichts dazugetan hätte ergo Sperma Spende egal in welcher Form, und im Anschluss werden von der Mutter? alle erdenklichen Bekannte und so weiter so Manipuliert das es so weit kommt das das Kind seinem Erzeuger Vater entzogen wird, das ist die schlimmste Variante von Egoismus die ich kenne
- NajimaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ey Du siehst ja aus wie ich! :-D
Nachtrag: Ja, kann sein. Früher war man der Auffassung, das Kind gehöre nur zur Mutter und wenn die Mutter nichts mit dem Vater zu tun haben wolle (d.h. von sich aus Kontakt aufnehme), kann er kein guter Umgang für das Kind sein. Frag Dich einfach, wer eher etwas davon hatte, Dich von Deinem Vater fern zu halten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Geschichte deines Vater halte ich für ziemlich an den Haaren herbeigezogen!
Was das Jugendamt und seine Hilfe angeht, kommt es hier sicher drauf an, wie lange das alles her ist... aber spätestens seit den 90er Jahren hätte sich hier wohl kein Jugendamt so eindeutig gegen den Vater gestellt (zumal wenn nichts vorgefallen wäre) - davon gehe ich (auch aus eigener Erfahrung) mal aus..
Aber völlig unabhängig davon: Wenn ich jemanden suche und unbedingt finden will (davon sollte man bei einem Vater, der Sehnsucht nach seinem Kind hat ja ausgehen) - dann wendet man sich nicht nur ans Jugendamt - sondern an Einwohnermeldeämter.
Und gab es keine Verwandten, Bekannten, Freunde - die er hätte fragen können?