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Kann der gewählte Landtag auch früher als durch das Ende seiner Legislaturperiode abgesetzt werden?

Gabs das schon mal in der deutschen Historie? Wann/Wer/Wieso?

Was müsste passieren damit man den Landtag früher absetzt?

Update:

@ Slovak08: Haha, si zo slovenska? Sranda... :)

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ist in der jeweiligen Landesverfassung geregelt.

    Am Beispiel Hessen würde das bedeuten, dass mehr als die Hälfte (also mind. 56) der hess. Landtagsabgeordneten (110) die Auflösung des Parlaments beschließen würden. Etwa 2 bis 3 Monate später würden dann Neuwahlen in diesem Bundesland durchgeführt werden.

    Eine Begründung könnte z.B. sein, dass aufgrund absoluter Uneinigkeit in allen politischen Fragen innerhalb einer großen Koalition keine ordnungsgemäße Weiterführung der Regierungsarbeiten möglich ist. Dann folgt => Abstimmung => Beschluss => formale Auflösung => Neuwahl

    Habe jetzt nicht gesucht, ob dies schon einmal geschehen ist.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, mittels eines Misstrauensvotums. Vorgekommen in Schleswig Holstein (Heide Simonis).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    @slovak: Witzig, dass du gerade Hessen als Beispiel anführst, aber dir nicht bewusst ist, dass dieses Bundesland einen ziemlich aktuellen Fall von Selbstauflösung des Parlaments geliefert hat: Stichwort Ypsilanti.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, ein Landtag und die dazugehörige Regierung kann nie abgesetzt werden! Wir leben ja nicht in einer Diktatur, da wird nach Lust und Laune mal abgesetzt! Wie z.B.

    In Deutschland wurde mal, nach der Vereinigung des Amtes des Reichskanzlers mit dem Amt des Reichspräsidenten (1934) der preußische Landtag aufgelöst und die Landesgsregierung abgesetzt, aber das meintest Du wohl nicht, oder?

    Selbstauflösungen von Länderparlamenten haben aber nichts mit Absetzung zu tun!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hier wurden ja schon einige Beispiele genannt.

    Es braucht aber nicht immer eine Abstimmung. Wenn in einer Regierung einer der Koalitionspartner den Koalitionsvertrag kündigt und die stärkere Partei mit ihren Stimmen nicht mehr regierungsfähig ist geht das auch ohne Abstimmung. Genauso wenn eine Regierung aus irgend welchen Gründen geschlossen zurück tritt.

    Quelle(n): Meine Meinung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich sag nur neuwahlen.

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