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etwas brisant,wie ist die Rechtslage?

der nachbar spannert immer in meine wohnung!nun haben wir uns gerade darüber unterhalten,wenn er es noch mal macht,dann sollte man es mal auf dem Tisch machen.dann würde er mich wegen beleidigung bestimmt wieder anzeigen:Ich kann in meiner wohnung ja wohl machen was ich will,würde ich nun mal sagen,da könnte der nachbar mir gar nichts.Aber wie sähe es aus,wenn man sein,nennen wir es mal vergnügen auf den Balkon legtßdann wäre es erregung öffentlichen ergernisses,oder?kollege sagt,wieso denn dasßDer balkon gehört doch zur wohnung!!

Update:

wir haben das nicht vor,aber es wäre mal interessant zu erfahren wie sich das so darlegt.in de wohnung,wäre der nachbar der spanner?auf dem balkon der beleidigte oder?

Update 2:

vergnügen/XXX

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    nun ich bin eine Befürworter des selbst tun und nicht nur zuschauen.

    Erregung öffentliches Ärgernis nennt sich das, nach § 183a StGB sogar eine Straftat.

    hier muss man definieren was ist "Öffentlich"? das wird es, so wie es von außen ohne weiteres Zutun, von Anwohner, Bürgern klar und deutlich erkennbar ist. Einer der am Küchenfenster einer fremden Wohnung, dem lustvollen Treiben der Inhaber gewollt beiwohnt, kann sicher nicht in Anspruch nehmen, dass hier eine Erregung öffentlichen Ärgernis stattfindet, das dieser dies nur sehen kann, da er sich die Lefzen an dem Fenster platt drückt.

    Anders ist das gelagert, wenn ihr euch den Hintern auf dem Balkon verbrennt. Den der gehört, so wie dieser uneingeschränkt Einsichtbar ist, zur Öffentlichkeit.

    "TM"

  • Petra
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist auf dem Balkon leider u.U. Erregung öffentlichen Ärgernisses.

    Dann zeigt er Dich an.

    Alles, was draußen zu sehen oder zu beobachten ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch in deiner Wohnung darfst du nicht tun und lassen, was du willst - sonst würden mehr Leute private Heavy-Metal-Konzerte veranstalten ;-)

    Sofern aber für die Umgebung keine Störung für dein Umfeld ausgeht, der sie ohne Beeinträchtigung ihrer persönlichen Freiheit aus dem Weg gehen kann, darfst du tatsächlich treiben, was du magst. Dein Küchentisch ist ein Ort, den der Nachbar bei normaler Lebensgestaltung nicht zwangsläufig zu Gesicht bekommt. Mit dem Balkon kann das anders gelagert sein. Wenn der Sex auf deinem Balkon ihm zwangsläufig zu Gesicht oder zu Ohren kommt, sobald er auf seinem Balkon in der Sonne liegt, dann bist du der Störenfried.

    Ich persönlich hatte da bisher kein Problem, Sex auf der Dachterrasse hatte ich bisher nur im Dunkeln, und als mal ein Nachbar protestiert hat, waren wir halt etwas leiser :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    In deiner Wohnung kannst du nacht rumlaufen oder auch auf dem Küchentisch vögeln, dass ist deine Sache. Aber an deiner Stelle hätte ich eher sorgen, dass der das mal filmt und ins Internet stellt. Du könntest dann zwar klagen und würdest auch Geld bekommen, aber aus dem Internet bekommst du das nicht mehr weg.

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  • oso 59
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube ,wenn es zB von der Straße aus zu sehen ist,ist es öffentlich und somit evtl strafbar.

    Der Nachbar mit dem Fernglas ist noch keine Öffentlichkeit.(Der will vermutlich auch nicht anzeigen-dann wäre ja die Show vorbei)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich verstehe das Problem! In ihrer Wohnung können sie machen was sie wollen! Da kann ihnen keiner was, sollte ihr Nachbar sie nachweislich beobachten, dann können sie das Anzeigen. Dazu brauchen sie aber Beweise! Zum Balkon. Der gehört zwar zu ihrer Wohnung, obliegt aber der Öffentlichkeit und deswegen ist das eine kritische Frage! Ich würde davon abraten!

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