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chris fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Hartz 4 und Schmerzensgeld?

Wie sieht das aus, wenn ich als Hartz 4 Empfänger, auf Grund einer Gerichtsverhandlung, Schmerzensgeld zugesprochen bekomme?

Muß ich das angeben?

Wird das angerechnet/abgezogen?

Update:

@ Petra

Auf solch dumme Kommentare kann ich verzichten...

5 Antworten

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  • Beste Antwort

    Schon das Bundessozialgericht in Kassel hatte geurteilt, dass beim Schmerzensgeld bei Hartz IV Bezug ausgeschlossen sei, dieses mit anzurechnen. Wichtig sei aber, dass der Kläger glaubhaft machen kann, dass das "Vermögen" vom Schmerzensgeld stammt. Durch den besonderen Entschädigungscharakter erlaube das Gesetz keine Anrechnung des Schmerzensgeld sowie laufender Schmerzensgeld-Zahlungen, so die Bundessozialrichter im Urteil Az: B 14/7b AS 6/07 R. Gezahltes Schmerzensgeld unterliegt dem gesetzlichen Schutz.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich gaube das wird als Einkommen angerechnet. Und Petra hat Recht, auch wenn sie es etwas zynisch ausgedrückt hat. Hartz 4 Empfänger haben keine Rechte mehr!

    ZB das Recht auf freie Arbeitswahl:

    Artikel 12

    [Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit]

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

    Das nur als Beispiel. Wer das GG kennt findet noch mehr Gesetztesbrüche.

    Aber stimmt, solange IHR nicht betroffen seid, ist es ja egl ;)

    NOCH!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also lieber ehrlich sein, raus bekommen die Ämter alles und dann darf um die 3000Euro Sparguthaben haben war einmal vor 3 Jahren so

    lg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schmerzensgeld darf nicht angerechnet werden.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Was soll die Frage ?

    Als Harz 4 Empfänger hast Du keine Rechte mehr. Du bist Vogelfrei.

    Der BPräser Wulf hat die neuen Gesetze zur Entmündigung und Gängelung vor

    kurzen unterschrieben.

    Schmerzensgeld ist Einkommen und wird dir abgezogen.

    An alle die noch in Arbeit sind :

    FÜRCHTET euch vor Harz 4. Es ist soweit. Es wird schlimmer.Bildet euch ja nicht ein "euch betrifft das nicht"........

    Ja ja .....9 X Dr. ....Ihr werdet euch noch an meine Worte erinnern.

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