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Muß der Arbeitgeber eine Kopie schicken?
Einer Freundin wurde gekündigt, kurz nachdem (aber nicht weil) sie erkrankt war; mittlerweile findet sie wg Depressionen weder das Kündigungsschreiben noch den Arbeitsvertrag wieder (und kann sich selber grad nicht ums Anfragen kümmern), braucht aber beides für die Krankenkasse. Muß ihr der Ex-Arbeitgeber beides als Kopie nochmal schicken?
Aber wenn er die Kündigung nicht nachweisen kann, wäre sie ja ungültig...
4 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Zwingen kann man Ihn nicht. Nur notfalls muss er mit dem Schreiben beim Arbeitsgericht beweisen können dass es Dir geschickt / übergeben wurde. Aber warum sollte er Deinen Wunsch ablehnen?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein.
@Nachtrag: Er muss die Kündigung nicht der Arbeitgeberin gegenüber nachweisen können, sondern dem Gericht. Mit der Schludrigkeit seiner Ex-AN hat er nichts zu tun.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
_Müssen_ muss er garnichts. Ein Arbeitgeber ist nicht für die Schlampigkeit seiner ehemaligen Arbeitnehmer verantwortlich.
Aber auf freundlich Nachfrage würde er es vielleicht tun... oder wenn es jemand abholt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nur auf anfragege