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Soll Sie Ihm das Haus als Alleineigentümer überschreiben oder nicht ?
Vor ca. 2 Jahren Kauften sie (Ehepaar) zusammen ein Haus, Eigenkapital ca. 30000 Euro. Ca. ein halbes Jahr trennten sie sich, er zog aus (Scheidungsantrag wurde gestellt). Sie lebt mit ihren beiden Kindern aus vorangegangener Ehe noch in diesem Haus.
Der Ehemann möchte von der Frau ( beide eingetragen als Eigentümer) das Haus überschrieben bekommen. Da sie die Kosten des Hauses auch nicht tragen kann, wäre sie dazu bereit ihm das Haus zu überschreiben.
Da sie aber ja eine andere Wohnung benötigt, in der Gegend für diese Größe solche nur über Makler zu bekommen wäre, wäre das dann unverschämt von ihr für die Überschreibung Umzugskosten, Maklergebühr und die Kaution von ihrem Mann zu wollen ?
Also ich finde keine wirkliche Antwort hierauf. Der Anwalt hat wohl hierzu geraten.
Es läuft ein Kredit und auch ein Landesdarlehen welches der Mann dann übernehmen würde
Sie hätte dann keine Schulden mehr aufs Haus. Er will das Haus! Ihr ist es zu teuer !
UND ER MÖCHTE DAS SIE DANN KEINE UNTERHALTSANSPRÜCHE MEHR STELLT
nebenbei gesagt, er erbt sein Elternhaus ( in dem er jetzt auch mit seiner Mutter lebt) und Land und Wald hat er auch, gibt aber an bei Gericht habe nicht und hat Prozesskostenhilfe beantragt. Alles andere ist notarisch und testamentarisch festgelegt
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ordnung hilft in allen Lebenslagen ersatzlos.
Unter der Hand zu mauscheln ist Dummheit pur.
Die Frau kann beim Gericht beantragen:
Die Aufhebung der Hausbesitzergemeinschaft.
Das Haus wird fachkundig eingeschätzt, was es heute für einen Verkauswert/Verkaufspreis
darstellt. Nehmen wir an der gerichtlich vereidigte Sachverständige setzt den Verkaufspreis
mit 240.000,00 EURO fest?
Dann beginnt am Versteigerungstermin mit der Hälfte dieses Preises, also 120.000,00.
Die Versteigerung dauert mindestens eine Stunde. Steigern die Kaufinteressenten noch weiter,
dauert es so lange bis der Zuschlag erteilt wird.
Deine Freundin erhält 50 % aus der Ersteigerungssumme, abzuglich anteilig eventueller Hypothekenrest der dieses Haus belastet.
Nehmen wir an das Haus ist ohne Schulden?
Dann erhält sie bei 300.000,00 Ersteigerungserlös für sie selbst 150.000,00 Auszahlung.
Im Internet kann sie googeln, wer hat den billigsten Hypothekenzins für die nächsten 11 Jahre?
Dann findet sie eine Hypothekenbank, die ihr den Auszahlungsbetrag an ihren Ex-Ehemann finaziert.
Sie zahlt statt Miete, monatlichlich eine kleine Abzahlungsrate + Zinsen.
Vieölleicht kann sie noch ein Zimmer untermieten?
Dann käme sie ganz günstig weg und kann mit ihren Kindern im Haus bleiben.
Am örtlichen Gericht hat es Rechtspfleger, da kann sie sich rechtssichere Information holen.
- willouLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die einzig vernünftige Antwort hat @perspektive gegeben.
Abgesehen davon gibst Du zwar viele Informationen - aber
längst noch nicht genug, um bei einer Gesamtsicht die
rechtliche Situation vernünftig zu beurteilen.
Wenn ihr (???) Anwalt (nehm' ich mal an) Deiner Freundin
zur Ãberschreibung geraten hat, wäre die Begründung für
diesen seltsam erscheinenden Rat interessant. Das sollte
eine sehr klare Begründung sein.
Wenn Deine Freundin den Rat Ihres Anwaltes annimmt, dann
bitte UNBEDINGT und SEHR WICHTIG; diesen Rat sich
in einem Anwaltsschreiben schriftlich geben lassen. Das
ist sehr wichtig - weil dann bei einer späteren Ãberprüfung
der Anwalt schadensersatzpflichtig wäre (und die haben -
ist Vorschrift - alle eine Haftpflichtversicherung, die relativ
problemlos zahlt = Erfahrung !!)
Wenn der/ihr Anwalt sich weigert, seinen mündlichen Rat
schriftlich zu geben, ist etwas oberfaul (wäre auch nicht+
das erste Mal).
Also allerhöchste Vorsicht und unbedingt weitere Prüfung
mit ALLEN Fakten (u.a. auch auf den Wegen, die @perspektive
vorgeschlagen hat).
Ansonsten beim nächstgelegenen Frauenhaus erkundigen,
mit welchen Anwälten ihre Frauen dort gute Erfahrungen
gemacht haben. Das sind meist Anwälte, die gut für Frauen
arbeiten.
Der Ehemann scheint ein ziemliches Früchtchen zu sein - bei
Mama leben - von nichts was wissen und auch noch auf
Allgemeinkosten (Prozesskostenhilfe) seine Scheidung
durchziehen wollen. Hier ist allergröÃte Sorgfalt angemessen -
und keinesfalls vorschnell Trümpfe aus der Hand geben.
Nachtrag: Der Verzicht auf Unterhaltsansprüche ist absurd !!!
Der kann - je nach Alter der Kinder - in der Summe sehr viel
Geld bedeuten. Bitte keinesfalls leichtfertigen Unterhalts-
verzicht. Immerhin kann auf den Unterhalt für die Kinder
ohnehin NICHT rechtswirksam verzichtet werden - der
Unterhaltsanspruch der Kinder kann nicht aufgegeben werden.
Wie gesagt: Hier ist unbedingt gut qualifizierter anwaltlicher
Rat wichtig - ggfs. auch den Anwalt wechseln, wenn das
sinnvoll erscheint. Deswegen der Tipp mit den Adressen von
erfahrenen Anwälten über das örtliche Frauenhaus.
Auch wichtig: Deine Freundin sollte zu den Anwaltsterminen
immer eine Freundin - also viell. Dich - mitnehmen. Das hat
sich sehr oft schon als goldrichtig erwiesen. Und dann
fleiÃig Notizen machen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
1. das 1/2 Haus muss ja nicht unentgeltlich übertragen werden
2. geht man von der Ehe ohne Ehevertrag aus, dann ist ja auch ein Zugewinnausgleich zu rechnen
3. Mindestens 15000 Euro nämlich 1/2 vom Eigenkapital gibt es ohnedies, wenn das Haus wenigstens noch den damaligen Wert hat.
- PeterLv 4vor 1 Jahrzehnt
nein auf keinen fall das Haus überschreiben lassen, denn so kann er jederzeit das Haus verkaufen,aber so wie es nun ist braucht er schon deine Bewilligung dazu, Bei der Scheidung wird das Gericht sicher verlangen dass er dir die hälfte des wertes abzüglich der Hypothek auszahlen muss und wenn er das Geld nicht hat so muss er eben das Haus verkaufen denn bei einer Scheidung ist immer der Mann am kürzeren Hebel wie man dem sagt;
Denke dass der Mann nichts anderes im Sinn hat als das Haus so bald wie möglich zu verkaufen ohne seiner Frau nur einen Euro zu geben,am bessten würde sie aber ihren Anwalt fragen;
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- exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Abtretung ihres Anteils am Haus zugunsten des Mannes muss keinen Auszug beinhalten, es sei denn der Ex macht dann Eigenbedarf geltend. Sie könnte aber auch als Mieter drin bleiben. Die Forderung nach einer Maklergebühr ist ein netter Versuch. Muss aber nicht funktionieren.
Die Ausgaben für den Anwalt waren unnötig, da sie kein Stück weiter ist.
Bleibt sie Miteigentümer holt sich die Bank dort das Geld, wo was zu holen ist. Ein Streit in dieser Sache wird am Ende zu einer Zwangsversteigerung führen, bei der niemand gut bedient ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Tja warum tu ich mich da so schwer das zu glauben, oder was .. ich würde dir empfehlen zum Anwalt zu gehen
- RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
das sollte insgesamt geregelt werden: Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche und Vermögensaufteilung. Wenn sich in dem Zusammenhang ergibt, dass er das Haus übernimmt und die Frau entschädigt, ggf. über ein Wohnrecht, dann kann man das machen.
Aber nicht vorab, dabei gibt man ja auch ein Druckmittel aus der Hand. Aber der Anwalt wird Euch schon richtig beraten.
- vor 1 Jahrzehnt
also wenn die frau von der arge geld bekommt denn bekommt sie keine umzugskosten und auch keine kaution
also müsste der mann diese kosten übernehmen
und ich denke er müsste es sowieso übernehmen da er der frau gegenüber ja unterhalts pflichtig ist
und die überschreibeung müsste ja sowieso der mann übernehmen denn das richtet sich glaube ich nach dem einkommen und da die frau ja kein geld hat
ausser dem steht ihr ja auch die hälft des hauses zu also müsste er die frau ja auch auszahlen denke ich mal oder einen angemessenen betrag zu kommen lassen
das wäre jetzt so mal mein gedanke dazu
obs stimmt weiss ich nicht
Quelle(n): meine gedanken