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Soll Sie Ihm das Haus als Alleineigentümer überschreiben oder nicht ?
Vor ca. 2 Jahren Kauften sie (Ehepaar) zusammen ein Haus, Eigenkapital ca. 30000 Euro. Ca. ein halbes Jahr trennten sie sich, er zog aus (Scheidungsantrag wurde gestellt). Sie lebt mit ihren beiden Kindern aus vorangegangener Ehe noch in diesem Haus.
Der Ehemann möchte von der Frau ( beide eingetragen als Eigentümer) das Haus überschrieben bekommen. Da sie die Kosten des Hauses auch nicht tragen kann, wäre sie dazu bereit ihm das Haus zu überschreiben.
Da sie aber ja eine andere Wohnung benötigt, in der Gegend für diese Größe solche nur über Makler zu bekommen wäre, wäre das dann unverschämt von ihr für die Überschreibung Umzugskosten, Maklergebühr und die Kaution von ihrem Mann zu wollen ?
Also ich finde keine wirkliche Antwort hierauf. Der Anwalt hat wohl hierzu geraten.
Es läuft ein Kredit und auch ein Landesdarlehen welches der Mann dann übernehmen würde
Sie hätte dann keine Schulden mehr aufs Haus. Er will das Haus! Ihr ist es zu teuer !
UND ER MÖCHTE DAS SIE DANN KEINE UNTERHALTSANSPRÜCHE MEHR STELLT
nebenbei gesagt, er erbt sein Elternhaus ( in dem er jetzt auch mit seiner Mutter lebt) und Land und Wald hat er auch, gibt aber an bei Gericht habe nicht und hat Prozesskostenhilfe beantragt. Alles andere ist notarisch und testamentarisch festgelegt
9 Antworten
- TWallyLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn man keinen gegenteiligen Grund hat, vertraut man dem Anwalt, dem die Fakten vorliegen und der sich mit der Sachlage en détail befasst hat. Wenn jedoch Zweifel vorliegen, sollte diese Frau eine 2. Meinung eines Fachmannes hören.
Ich halte das Angebot der Frau für großzügig, ohne die Einzelheiten zu kennen.
- christabaarsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn beide als Eigentümer eingetragen sind- ist es jetzt total egal wer das Geld damals zum kaufen hatte- bestimmt er.
Sie hat jetzt die gleichen rechte auf das haus.
Da hat er aber damals einen groÃen Fehler gemacht- sie mit einzutragen ins Grundbuch-
Sie hat aber auch Recht- wenn sie zuwenig Einkommen hat- kann sie auf Unterhalt für sich von Ihm klagen- egal ob die Kinder von anderen sind oder nicht, für die bekommt sie ja den Unterhalt von vater der Kinder- der ist aber nicht verantwortlich für ihre persönliche finanzelle Lage- das ist ihr noch Ehemann
Und sie hat auch Recht von ihm zu erwarten das er die Kosten für neue Wohnung- Umzug und so übernimmt
Er möchte sie ja aus seinem haus haben und sie hat nicht das Geld für eine neue
Mietswohnung
Also wenn ich der mann wäre, würde ich das tun- denn ich möchte ja das Haus behalten
Da es ja wohl sein Eigenkapital war, vor der Ehe schon hatte angespaart, hat sie kein recht- die Hälfte der Hauskauf Kosten zurück zu verlangen
Aber ist es angespaartes kapital in der Ehe- dann kann sie es verlangen
das er ihr die Hälfe der kosten erstattet
Die sollen sich mal alleine Unterhalten eine Lösung finden und sehr wichtig alles schriftlich bestädigen lassen- sonst sagt einer paar Wochen später- das haben wir so nicht abgemacht
Na dann viel Glück
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Er muà ihr ihren bisherigen Anteil am Haus auszahlen ( Eigenkapital, Zugewinn ). Auf ihre Unterhaltsansprüche hat das keinen Einfluss. Sie sollte sich zu nichts ohne den Rat eines EIGENEN Anwalts überreden lassen.
Wenn sie sich die Fananzierung für das Haus sowieso nicht leisten kann, warum sollte sie es dann behalten wollen?
Wenn er es nicht bekommen soll, müsste es verkauft werden, vom Erlös werden zunächst die Schulden gezahlt, und der verbleibende Rest (was nicht viel sein wird, bei 30.000 Eigenkapital und nur 1,5 Jahren Schulden zahlen) wird aufgeteilt
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Als sich Freunde von mir haben Scheiden lassen hatten sie auch das problem mit einem Haus. Er wollte das Haus behalten. Also wurde der Wert von einem Gutachter geschätzt und er musste ihr ihren anteil auszahlen
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da fehlen wohl ein paar wichtige Details.
Warum sollte sie ihm das Haus überschreiben?
Wenn dieses Haus auf beide eingetragen ist, dürfte der Schuldbetrag, da ja nur 30.000 Eigenkapital vorhanden war, auch auf beide eingetragen sein.
Das würde letzten Endes bedeuten, er hat das Haus und sie noch Schulden. Denn da kommt sie nicht so einfach raus. Ich möchte bezweifeln, das das überhaupt so einfach ist, denn wenn der Schuldbetrag als Grundschuld eingetragen ist, wird das Probleme geben.
Das muss ein seltsamer Anwalt sein. Wahrscheinlich wäre sie da bei einem Notar besser aufgehoben.
Aber der Kostet dann wieder richtig Geld.
Wenn, dann kann sie ihm die ihre Hälfte verkaufen. Aber sie muss auch schauen, das sie damit aus der Schuld raus kommt.
Er hat aber keinen Grund dazu ihr über die finanziellen Schwierigkeiten hinweg zuhelfen eine andere Bleibe zu suchen.
- vor 1 Jahrzehnt
Er muss ihr dann aber ihre 50% bis zu einer bestimmten Frist auszahlen.
An ihren Unkosten muss er sich zusätzlich beteiligen.
Wenn er sich das alles finanziell leisten kann, ist das kein Problem.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
klar würde ich machen.
- swissnickLv 7vor 1 Jahrzehnt
Also erstens hat sie Anspruch auf 50% des Eigenkapitals (also EUR 15000) verändert um die Wertentwicklung des Hauses seit Kauf, auch das zur Hälfte (plus oder minus). Vielleicht könnte er die Hälfte der Umzugskosten und Maklergebühren übernehmen, Kaution natürlich nicht.
Das scheint mir fair soweit - und falls sie tatsächlich bestätigt, ab sofort null Unterhaltsansprüche zu stellen, kann er noch einen extra Betrag überweisen, das ist letztlich verhandelbar.
Allerdings hat sie ihre (teilweise) Erwerbslosigkeit während der Ehe den Kindern zuzuschreiben, welche aus früherer Ehe sind. Von daher kann wohl davon ausgegangen werden, dass sie während der Ehe eher profitiert hat, indem sie weniger als Hälfte des Geldes beigesteuert hat.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
In ihre Stellen würde ich das machen, wenn keinem anderem Weg gibt.
aber wie wir wissen gibt immer einen anderen Weg man muss nur suchen.