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swimmy fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wie ist der Regelsatz der Strafe bei Verstoß gegen § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr)?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    § 316 StGB sagt aus:

    wer im Verkehr ( § 315 bis § 315d ) ein Fahrzeug führt, obwohl er in der folge des Genusses, alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

    (1) nach Absatz 1, wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

    Ergo, Verlust der Fahrerlaubnis, Haftstrafe oder Geldstrafe. Sollte der Proband schon vorbelastet sein, kann es zu Absitzen der kumulierte Strafen kommen. ( Martin Semmelroge ) nach 3 Trunkenheitsfahrten, davon 2 ohne Fahrerlaubnis, 2 Jahre und 9 Monate Haft abgesessen und 15.000 € geldstrafe.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Strafen sind unterschiedlich, da nach dem o/oo Wert und dem Wiederholungsfall unterschieden wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du bekommst vielleicht bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.Hier noch ein Link für Dich zum lesen.

    Billiger wäre es gewesen wenn du mit Taxi gefahren wärst.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    bei Ersttätern in der Regel so 10 - 12 Monate Führerscheinsperrfrist und ein Monatsgehalt an Geldstrafe.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    1 Monat auf Händen zur Arbeit gehen.

  • vor 1 Jahrzehnt
  • vor 1 Jahrzehnt

    Richter haben keine Regelsätze. Sie urteilen nach eigenem Ermessen und sind nur an den Strafrahmen des Gesetzes gebunden.

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