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Mache ich mich strafbar wenn...?
... ich jemanden einen Eimer Wasser über den Kopf schütte? (vom Fenster aus)
Und wenn er mich dann anzeigt, in welche Kategorie fällt diese Anzeige? Sachbeschädigung?- Die Sachen trocknen ja auch wieder.
10 Antworten
- Amazing_GirlLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn derjenige nachweisen kann, dass es vorsätzlich gemacht wurde, dann kannst Du bestraft werden.
Sachbeschädigung und vorsätzliche Körperverletzung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja das waere auch eine koerperverletzung.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja klar. Kommt nur drauf an ob derjenige es dir Krumm nimmt. Wenn ja, dann zeigt er dich an und du wirst strafrechtlich verfolgt. Wenn nein, dann hast du dich zwar strafbar gemacht wirst aber nicht verfolgt werden...
Das fällt unter VORSÃTZLICHE Körperverletzung. Wir noch drastischer bestraft als die "einfache" Variante...
Achso: Sachbeschädigung sowieso... Ein Handy trocknet auch wieder das in der Jackentasche war - aber ob es danach noch funktioniert... Und falls du noch wissen willst, wieviele Jahre Haft es dafür gibt - ein Anwalt bin ich nicht ;)
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja. Denke doch mal drüber nach, wenn der jenige ein schwaches Herz hat und dann stirbt. Das kann dir dann mit sicherheit eine Strafverfolgung ein bringen mit Todesfolge. Ich an deiner stelle würde vorsichtig sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Sachen trocknen, stimmt. Was machst Du, wenn der/die einen Herzinfarkt bekommt?
Die Strafe richtet sich immer nach dem Schaden, den Du anrichtest. Strafbar auf jeden Fall, denn das ist kein Jugendstreich mehr!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja das ist körperverletzung und somit strafbar
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, du machst dich strafbar. Es gilt allerdings NICHT als vorsätzlich Körperverletzung, wie hier behauptet wurde. Denn vorsätzliche Körperverletzung als juristischer Begriff beschreibt ein VERBRECHEN. Wenn man jemandem einen Eimer Wasser über den Kopf leert ist das allerdings kein Verbrechen, sondern lediglich eine Ãbertretung. Dafür kriegst du - sollte dich der/die Geschädigte anzeigen - im schlimmsten Falle eine Geldbusse.
Sollte der/die Geschädigte weitreichenderen Schaden erleiden - z.B. einen Herzinfarkt durch das kalte Wasser - so sieht die Situation natürlich etwas anders aus. Es ist aber auch dann trotzdem noch keine vorsätzliche Körperverletzung (oder gar Tötung). Denn der Vorsatz zum Herzinfarkt bestand im Vorherein der Handlung ja wohl kaum. Du hattest dann ja nicht die Absicht, die Person zu töten, sondern lediglich, ihr einen Streich zu spielen. Die Möglichkeit eines Herzinfarktes hast du gar nicht in Betrachtung gezogen. Und, was juristisch vor allem wichtig ist - du musstest dies auch nicht in Betrachtung ziehen. Denn die Verbindung ist alles andere als kausal. Wieviele Menschen, denen Wasser über den Kopf geleert wird, erleiden schon einen Herzinfarkt und sterben daran?? Der aus deinem Streich resultierende Tod wäre also ganz klar ein Unfall. Dafür könntest du im höchsten Falle mit einer Bewährungsstrafe bestraft werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du kommst kostenlos im Landeskrankenhaus für Geistig behinderte und brauchst nicht mal mehr Geld für Heizung Essen und Strom bezahlen