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Darf ich NICHT vor Gericht - Meine Aussage verweigern?
Ich soll als "Zeuge" bei einem Disziplinarverfahren an unserer Schule kommen.. Darf ich dort die Aussage verweigern?
5 Antworten
- CherryLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bei Gericht darf man nur dann die Aussage verweigern, wenn man sich selbst belasten würde.
Ob es an deiner Schule allerdings eine Gerichtsverhandlung ist, glaube ich kaum. Dort kannst du dich schon unwissend stellen, was aber nicht unbedingt gut ist.
- GänseblümchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
ein Disziplinarverfahren in einer Schule ist doch keine Gerichtsverhandlung, wenn du nicht aussagen willst muÃt du das nicht.
- PhilLv 5vor 1 Jahrzehnt
nur wenn du angehörige, also verwandt oder verschwägert mit dem angeklagten bist, oder um auszusagen eine straftat zugeben müsstest, die du selbst verübt hast.
Quelle(n): jurakurs - BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nur wenn du mit dem "Angeklagten" verwandt bist oder du dich mit einer Aussage selbst belasten
könntest. Ansonsten kannst du keine Aussage verweigern (Beugehaft).
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du keine machst kann man dich wohl dazu nicht zwingen.
Foltermethoden sind nicht erlaubt.