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Darf ich NICHT vor Gericht - Meine Aussage verweigern?

Ich soll als "Zeuge" bei einem Disziplinarverfahren an unserer Schule kommen.. Darf ich dort die Aussage verweigern?

5 Antworten

Bewertung
  • Cherry
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei Gericht darf man nur dann die Aussage verweigern, wenn man sich selbst belasten würde.

    Ob es an deiner Schule allerdings eine Gerichtsverhandlung ist, glaube ich kaum. Dort kannst du dich schon unwissend stellen, was aber nicht unbedingt gut ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ein Disziplinarverfahren in einer Schule ist doch keine Gerichtsverhandlung, wenn du nicht aussagen willst mußt du das nicht.

  • Phil
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    nur wenn du angehörige, also verwandt oder verschwägert mit dem angeklagten bist, oder um auszusagen eine straftat zugeben müsstest, die du selbst verübt hast.

    Quelle(n): jurakurs
  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn du mit dem "Angeklagten" verwandt bist oder du dich mit einer Aussage selbst belasten

    könntest. Ansonsten kannst du keine Aussage verweigern (Beugehaft).

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du keine machst kann man dich wohl dazu nicht zwingen.

    Foltermethoden sind nicht erlaubt.

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