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Ist dieser Vertrag überhaupt rechtmäßig ? (s.D.)?
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ein Vertrag ( Zwischen einem Fitnessstudio und einem Nutzer) überhaupt gültig ist, wenn eine volljährige, verwandte Person für Minderjährige Familienmitglieder unterscheibt, aber NICHT Erziehungsberechtigt ist ?
Ich möchte den Vertrag gerne vor Ablauf der Frist kündigen und würde diese Argumentation ggf. als Grund anführen.
Danke !
Nein, ich habe mich nicht als Erziehungsberechtigte ausgegeben, es war bekannt, dass ich lediglich die Halbschwester bin. Die Argumenation mit dem bereits genutztem Service ist natürlich kritisch. Aber liegt es nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters darauf achtzugeben ?
Berni, ich wäre vorsichtig mit solchen Aussagen, wenn man weiter nichts über die Beweggründe und Zustände weiß.
6 Antworten
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
dann hat die volljährige person einen vertrag abgeschlossen
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du solltest wissen, dass es schäbig ist, wenn einem ein Vertrag nicht mehr paÃt, nach dubiosen
Begründungen zu suchen, um den Vertrag nicht fristgerecht zu kündigen.
Wäre ich Vertreter des Fitness-Studios würde ich behaupten, dass du dich als erziehungsberechte
Person ausgegeben hast.
Das Gegenteil kannst du garantiert nicht beweisen.
Deine Absicht ist mit Käufen von minderjährigen Jugendlichen im Internet gleich zu setzen, die sich
als volljährig ausgegeben haben und nun zahlen müssen. Da fällt ihnen dann ein, "ach ja, ich bin ja minderjährig" und meine Eltern können den Vertrag annullieren !
Einfach schäbig ist ein solches Verhalten.
- toxy³ ™Lv 7vor 1 Jahrzehnt
das koennte den vertrag tatsaechloch ungueltig machen.
allerdings, je nach genauem vertragstext, koennte das auch aerger bedeuten.
hat die person sich als erziehungsberechtigte ausgegeben? das koennte dann schon richtung urkundenfaelschung oder betrug gehen.
du hast immerhin einen vertrag abgeschlossen und schon teile der dienstleistung in anspruch genommen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
1. die Vertretung durch einen Volljährigen der nicht Erziehungsberechtigter ist, ist bis zur Genehmigung der Erziehungsberechtigten schwebend unwirksam
2. Verweigern die Erziehungsberechtigten die Genehmigung, dann ist der Vertrag endgültig von Anfang an unwirksam und muss nicht einmal gekündigt werden
3. es haftet dann der vollmachtlose Vertreter dem Studio auf Schadensersatz
das ist also keine ganz so gute Idee
4. das mit dem Verantwortungsbereich ist nicht so überzeugend oder?