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Candy fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Listenhunde in Hessen? Kategorien?

Guten Tag,

wie ist die aktuelle Kampfhundeverordnung in Hessen?

Welche Hunde sind auf der Liste?

Ich habe gehört, es gibt Rassen, die definitiv als Kampfhunde eingestuft sind und man deshalb (egal, ob bestanderer Wesenstest oder nicht) eine viel höhere Hundesteuer zahlen muss.

Es soll aber auch Rassen geben, die nach bestandenem Wesenstest als "normale" Hunde gelten.

Ich habe auch gelesen, man müsste diesen Test alle 4 Jahre wiederholen...

Stimmen diese Informationen, die ich habe?

Und wie sieht es mit folgenden Rassen aus:

American Bulldog

Staffordshire Bull Terrier

Bullterrier

Vielen Dank im Voraus.

PS: Ich möchte hier keine Kommentare wie "alle Kampfhunde sind bösartige Killer" lesen. Jede Hunderasse kann bei schlechter Behandlungen und Mangel an Erziehung zum gefährlichen Beißer werden!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    http://ksgemeinde.de/html/info_v_hessen.html

    "(1) Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen. Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:

    Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,

    American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,

    Staffordshire-Bullterrier,

    Bullterrier,

    American Bulldog,

    Dogo Argentino,

    Kangal (Karabash),

    Kaukasischer Owtscharka,

    Rottweiler.

    @ frauroo

    Schade, dass doch wieder so ein unqualifizierter Kommentar kommen musste.

    Die Beißkraft dieser Hunde ist nicht größer, als bei vielen anderen Hunderassen. Kannst du ergoogeln. Und die Listen sind willkürlich entstanden. Oder wie erklärst du dir, dass z.B. ausgestorbene Hunderassen dort aufgeführt waren, falsche Rassebezeichnungen gebraucht wurden oder die Listen, aus nicht nachvollziehbaren Gründen, geändert werden?

    So wurden Rassen von der Liste genommen, weil es sie, in dem betroffenen Bundesland, nicht gab, bzw. sie dort nicht gemeldet waren!

    Sind sie deshalb dann nicht mehr gefährlich?

    Zitat Bully

    "Steuern sinken,wenn der Test bestanden wurde und das gilt soweit ich informiert bin,überall"

    Wäre schön, ist aber leider nicht richtig!

    Die Hundesteuer ist Gemeindesache und es gibt leider Gemeinden, denen der Wesenstest egal ist.

    Sie wollen das Geld, oder diese Rassen aus ihrer Gemeinde haben!

    "Diese Listenhunde.gelten überall"

    Thüringen und Niedersachsen haben keine Rasselisten und sie sind in jedem Bundesland anders!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also das ist die Liste:

    unwiderleglich vermutet (Kampfhund):

    American Pitbull Terrier oder Pit Bull Terrier,

    American Stafford Terrier oder American Staffordshire Terrier,

    Staffordshire Bullterrier;

    solange vermutet, bis der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch eine Begutachtung des Hundes (Wesensprüfung) durch einen geeigneten Sachverständigen oder eine geeignete sachverständige Stelle nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:

    American Bulldog,

    Bullmastiff,

    Bullterrier,

    Bordeaux Dogge, Dogue de Bordeaux,

    Dogo Argentino,

    Fila Brasileiro,

    Kangal (Karabash),

    Kaukasischer Owtscharka,

    Mastiff,

    Mastin Espanol,

    Mastino Napoletano

    Tosa Inu.

    Der Wesenstest muss in Hessen alle 2 Jahre wiederholt werden.

    Soweit ich weiss, ist das mit der Hundesteuer in jeder Gemeinde unterschiedlich geregelt. Muss man beim Ordungsamt der Stadt nachfragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Hessen verboten sind:

    American Staffordshire Terrier

    Bullterrier

    Staffordshire Bullterrier

    American Pitbull Terrier

    Als gefährlich eingestuft werden:

    American Bulldog

    Dogo Argentino

    Fila Brasileiro

    Kangal

    Kaukasischer Owtscharka

    Rottweiler

    Hast du einen solchen Hund, oder einen Mischling, der anteilmäßig die Rasse trägt, dann musst du die Ungefährlichkeit nachweisen.

    Kannst du das nicht, dann zahlst du einerseits die hohe Steuer; andererseits darf der Hund nur mit Maulkorb und an der 1-Meter-Leine geführt werden, darf auch auf Freilaufflächen nicht abgeleint werden.

    Unabhängig davon brauchst du ein Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag, einen Sachkundenachweis ("Hundeführerschein"), eine Hundehaftpflichtversicherung (die für die Rassen sehr, sehr teuer ist!), eine schriftliche Einverständniserklärung des Vemieters. Der Hund muss gechippt und gemeldet sein und er muss steril gemacht werden, wenn er es noch nicht ist (kastriert)

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Diese Listenhunde.gelten überall.Man muß den Wesenstest nicht wiederholen.Ich habe einen Listenhund mit bestandenen Wesenstest und das ist schon 5 Jahre her,wo er gemacht wurde.Wiederholen,muß ich nichts.Steuern sinken,wenn der Test bestanden wurde und das gilt soweit ich informiert bin,überall.Die bekanntesten Listenhunde,je nach Kategorie ist der Pitbull,Amerikan Staffort,Kangal,Rottweiler,Bordeuxdogge,Bullterrier und noch viele mehr.

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  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Es gibt mehrere Hundetraining Kurse online, aber nur wenige sind gut ... ich habe ein bisschen gesucht und am Ende habe ich befolgt dies schien mir die beste http://zug-hunde.info/

    Ich war sehr zufrieden und ich würde es jedem empfehlen!

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