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Einige Fragen zur Scheidung...?
Ich möchte einem guten Freund helfen. Im Augenblick ist er sehr durcheinander.
Er kann mit seiner Frau nicht mehr zusammen leben. Schreckliche Zustände dort, besonders ihm gegenüber.
Er hat sich jetzt entschlossen die Scheidung einzureichen.
Termin Ende März vor Gericht. Sag man Anhörung?
Sie, die Beziehung zu anderen Männern hat sagt an einem Tag ja, an einem anderen nein. Ich ziehe aus dem Haus nicht aus.
Wenn er mit ihr reden will über dieses Thema, einmal ja, einmal nein.
Jetzt sagt sie wieder "nein, ich lasse mich nicht scheiden"..
Wie geht man vor, wenn Scheidung eingereicht ist, beide müssen zum Gericht und sie sagt noch immer nein?
Es liegt eine extreme Härtefälle vor, bzw wann liegt ein extremer Härtefall vor?
Sie hat ihn auch schon aus dem Haus ausgeschlossen, das er nicht mehr reinkam.
Ein Kind ist vorhanden, auch darum kümmert sie sich nicht.
Sie leben innerhalb des Hauses jetzt 1 Jahr getrennt!
Ela
Entschuldige John, für den "angeblich verwirrten Inhalt"!
Aber dieses Thema ist neu für mich.
Was ist, wenn sie nicht vor dem Gericht erscheint?
Danke
ela
lieber Beererst, so denke ich auch.
Aber es ist immer noch ein Kind vorhanden...
hm...was bedeutet das nicht einvernehmlich sein?
3 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Fragen sind recht wirr, aber ich versuch es mal:
Natürlich müssen beide vor Gericht erscheinen. Wenn die Trennung offiziell seit einem Jahr besteht, kann die Ehe geschieden werden; auch wenn ein Ehepartner dagegen ist.
Härtefälle sind z.B. lebensbedrohliche Krankheiten oder völlige Hilflosigkeit eines Ehepartners, der nicht für seinen Unterhalt aufkommen kann.
Es ist auf jeden Fall ratsam, vor dem Gerichtstermin Einigung über Vermögen und Schulden, Hausrat, Sorgerecht für Kinder, Haus, Unterhalt, Versorgungs-/Rentenausgleich usw. zu erzielen; das Gericht hält sich dann an solche Vereinbarungen. Wenn das Gericht dagegen alles im Verfahren entscheiden muss, kann es länger dauern und es fällt u.U. ein Urteil über Vermögenswerte, mit dem beide nicht zufrieden sind.
Ein guter Anwalt ist dringend anzuraten.
- exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Eine Scheidung muss nicht einvernehmlich sein. Wenn die Ehe zerrüttet ist kann sie auch gegen die Auffassung des Einzelnen erfolgen.
- vor 1 Jahrzehnt
Soviel ich weiss, müssen bei Härtefällen nicht beide Parteien mit der Scheidung einverstanden sein! (härtefälle sind zB häusliche Gewalt)
Er soll den Fall vor Gericht schildern, bzw. seinem Anwalt, da es anscheinend auch ums Sorgerecht geht (ich geh mal davon aus, da sie sich ja nicht kümmert).
Eine Scheidung ist aber immer ein langer Prozess, also wird das alles wohl noch eine Weile dauern und zur Belastungsprobe für die Psyche Deines Freundes werden.