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Gültigkeit von Betriebsvereinbarungen außerhalb des Betriebes?
Meiner Meinung nach gelten BV nur innerhalb eines Betriebes und regeln den betrieblichen Ablauf.In meinem Fall,großer Chemiebetrieb,ist die BV so schwammig ausgelegt,daß mein Arbeitgeber den Anspruch erhebt,man müsse auch in seiner Freizeit abrufbereit sein und ständig "Gewehr bei Fuß "stehen.
Diese sogenannte spontane Verfügbarkeit,wird weder bezahlt noch findet sie sich im Arbeitsvertrag wieder.
Unser Betriebsrat sorgt hier leider nicht für eine eindeutige Erklärung.Wer kennt sich aus und kann Hilfestellung geben?
3 Antworten
- Lord MLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
So ziemlich jeder Arbeitsvertrag beinhaltet so genannte Verfügbarkeitsklauseln. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber immer versuchen, einen Arbeitnehmer zu spontanen Arbeitseinsetzen anfordern, wenn besondere betriebliche Gründe dieses erforderlich machen.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer allerdings nicht vorschreiben, wie dieser seine Freizeit zu verbringen hat. Wenn ein Arbeitgeber beispielsweise Sonntags seine Mitarbeiter in die Firma beordert, weil die Sonntagsschicht durch Krankheit ausgefallen ist, dann kann er seinen Mitarbeitern danken, wenn sie abkömmlich sind und zur Arbeit gehen.
Würde ein Mitarbeiter aber mitteilen, dass er bereits Alkohol getrunken hat, oder das er unerreichbar weit weg ist, dann hat der Chef eben Pech - und dem Arbeitnehmer dürfen dann keine Konsequenzen drohen.
Tatsächlich darf sogar ein bewilligter Urlaub zurückgezogen werden, wobei der Arbeitgeber zumindest sämtliche Auslagen des Arbeitnehmers zurückerstatten muss. Es gibt da noch ein paar andere Details, die ich aber nicht kenne, denn ein derartiger Fall ist mir bislang nicht persönlich bekannt.
Wenn der Arbeitnehmer nicht einsatzfähig oder breits verreist ist, muss der Chef sich eben etwas anderes einfallen lassen.
- Alima ParvatiLv 6vor 1 Jahrzehnt
Eigentlich muss du nur das Leisten was du in deinem Arbeitsvertrag stehen hast.
Was ich dir aber 100% sagen kann, ist: Der Betriebsrat tut deswegen nichts, weil die den Wisch (BV) Nämlich Unterschrieben haben. Eine BV geht Nämlich erst dann Endgültig raus wenn der Betriebsrat dem Zugestimmt und Unterschrieben haben. Die haben den Mist mit Verbockt und müssten jetzt zugeben einen Fehler begangen zu haben.
Hört sich eher nach einem Betriebsrat an der Ausschließlich für die Geschäftsleitung Arbeitet aber nie für die Belegschaft.
Lass doch mal die BV von jemanden Lesen der da Wirklich Ahnung hat. Jemandem von der Gewerkschaft der ihr Zugehört. Die Helfen einem immer sehr gut.
Ich werde dir aber nochmal Schreiben. Ich Frage morgen mal eine Kollegin die schon Ewige Zeiten Betriebsrätin ist.
- MarcelLv 6vor 1 Jahrzehnt
wenn das nicht mal der betriebsrat weiss (wen hast du da gefragt?), wissen wir das erst recht nicht,