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Uschi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kann man eine gefälschte Tasche weiterverkaufen?

Meine Freundin hat sich vor Jahren eine Tasche mit dem Adidaszeichen gekauft, welches aber offensichtlich gefälscht war (ein Strich zu wenig). Kann man diese Tasche jetzt beispielsweise auf Ebay weiterverkaufen ohne dafür Strafe zahlen zu müssen oder ist das völlig "ungefährlich"?

13 Antworten

Bewertung
  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    nein, das kann sehr teuer werden,

    Firmen. wie Addidas beschäftigen Rechtsanwälte, die mit nichts anderes tun, als im Web nach gefälschter Ware zu suchen und die Verkäufer zu verklagen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kann man schon, nur ich rate davon ab. Es könnte ggf. Ärger geben.

    Auch bei Ebay sucht der Zoll gegentlich nach Fälschungen. Tu es lieber nicht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    gefälschte Ware auf Ebay oder wo anders im Netz verkaufen, kann teuer werden.Lass die Finger davon.

  • TWally
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Ernst: Auf eBay ist man schon wegen weniger Illegalem abgemahnt worden. Selbst die Formulierung "so ähnlich wie..." kann schon gegen die Regeln verstoßen.

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  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das würde ich lieber lassen, gerade bei Internetauktionshäusern sind überall Produktfahnder unterwegs, und wenn so einer die Tasche Deiner Freundin entdeckt, dann kann sie mit einer saftigen Strafe rechnen.

    Ich habe mal bei Akte eine Reportage gesehen, wo auf einem Wohltätigkeitsbasar zu Gunsten einer

    " Tafel" eine gefakte Lui Vuitton Tasche für 2 Euro ausgezeichnet war. Der Typ, der diesen Basar angeleiert hatte um Gutes zu tun, hatte noch nie im Leben was von LV gehört. Aber irgendwie kam so ein Produktfahnder dazu und LV schaltete die Firmenanwälte ein und drohte mit einer Strafe von 10000 Euro.

    Akte hat sich dann eingeschaltet und erreicht, daß es nicht zur Klage kam.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde es nicht machen, denn wenn man weiß dass sie gefälscht ist, macht man sich strafbar.

    Quelle(n): Meine Meinung
  • vor 1 Jahrzehnt

    nein, auf keinen fall

    lass die finger von online-verkäufen. da ist die chance sehr hoch, dass es verdammt teuer für dich wird!

    entweder verschenken ohne großes aufsehen oder in die tonne kloppen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn, dann versuche sie in Deiner Firma (schwarzes Brett- wenn vorhanden) zu verkaufen. Gib aber auch ehrlich die Info an. Ebay oder ähnliches nicht. Da kannst Du riesen Ärger bekommen!

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html

    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Hierfür kann es theotetisch nicht nur eine Geldstrafe sondern bis zu 5 Jahre Haft geben. Auch wenn es wogl nicht ganz so schlimm würde, würde ich die Finger davon lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    An den zwei Streifen wird man eine Produktfälschung nicht festmachen können - nicht alles, was zwei Streifen hat, ist eine Adidas-Kopie. Wenn die Tasche weitere Merkmale besitzt, die Ähnlichkeiten zu einem Produkt von Adidas aufweisen, dann allerdings wird man auf die Idee einer Produktfälschung kommen. Der fehlende dritte Streifen ist dann möglicherweise als Umgehung gedacht, was aber keinerlei Relevanz besitzt. Eine solche Tasche dürfte man nicht verkaufen.

    Wenn aber das Design der Tasche nichts mit einem Adidas-Produkt zu tun hat und nur das Fantasie-Emblem eine bestimmte Assoziation wecken soll, dann dürfte einem Verkauf dieser Ware nichts entgegenstehen. Zur Sicherheit würde ich das Ding ausdrücklich als "No-name"-Produkt kennzeichnen.

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