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Unerwünschter WG Mitbewohner?
Hallo zusammen,
bin vor ein paar Monaten in eine WG gezogen. In dieser WG wohnt eine Studentin, mein Vermieter und ich. Es hieß, als ich eingezogen bin es wäre eine Dreier-WG. Nun haben aber meine Mitbewohnerin und ich seit ein paar Wochen das Problem, dass unser Vermieter auf biegen und brechen ein weiteres Zimmer in dieser Wohnung vermieten möchte und es waren schon einige sehr schräge Vögel da, die sich dass Zimmer angeschaut haben. Doch meine Mitbewohnerin und ich möchten eigentlich keinen weiteren Mitbewohner. Meine Frage : Können wir da irgendetwas machen ? Haben wir als "Untermieter" irgendwelche Mitbestimmungsrechte ?
Ich danke Euch schon mal für eure Antworten :)
11 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ist so etwas nicht im Mietvertrag ausgeschlossen worden, hat man keinen Anspruch darauf.
Man kann nach § 573c (3) BGB kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zugehen und am Ende des Monats ausziehen.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - Anonymvor 1 Jahrzehnt
da kannst nix machen, auÃer ausziehen oder eben versuchen dich mit dem anderen zu vertragen und dem aus dem Weg zu gehen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
was der vermieter macht geht euch nicht s an das entscheidet er selber
- dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ein Recht auf Mitbestimmung für Untermieter gegenüber dem Vermieter gibt es nicht.
Es wäre nett, wenn er euch fragt. Aber müssen tut er nicht.
Wenn im Mietvertrag festgehalten ist, dass es sich um eine Dreier-WG handelt, wäre ein Sonderkündigungsrecht gegeben, da die Wohnung nicht mehr dem im Mietvertrag beschriebenen Zustand befindet (Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft).
Wenn im Mietvertrag die Gültigkeit von mündlichen Nebenabreden nicht definitiv ausgeschlossen wurde, kann es sogar möglich sein, dass die mündliche Nebenabrede, durch Zeugenaussage bestätigt, gültig ist. Auch hier besteht dann ein Sonderkündigungsrecht.
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- vor 1 Jahrzehnt
Ihr könnt niemanden aussuchen/entscheiden wer einzieht oder nicht nur weil ihr das nicht möchtet.
- TARANTULALv 4vor 1 Jahrzehnt
wenn ihr das in einem vertrag festgehalten hab kannst du das anfechten...
falls ihr das nur mündlich besprochen habt wird das sehr schwer..
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Tja pech gehabt
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Vermieter hat das Recht. Ihr könnt ihm aber ankündigen, dass Ihr sobald er eine weitere Person aufnimmt kündigt.-
- regenbogenLv 5vor 1 Jahrzehnt
Da es der Vermieter ist, der das Bestimmungsecht hat, glaube ich persönlich nicht,
dass ihr mitbestimmen könnt.
Aber viell. schaust du unter Mietervereine wie z.B. in diesem Link:
http://www.mhmhamburg.de/data/globale_suche/index....
unter Mietrecht nach.
Viel Glück!!!
- vor 1 Jahrzehnt
fragt euren vermieter ob ihr einen netten mitbewohner aussuchen dürft
meistens hat mann auch ein recht zu entscheiden
meistens aber auch nicht
zieht doch weg und sucht euch ne andere wohnung