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? fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

Unerwünschter WG Mitbewohner?

Hallo zusammen,

bin vor ein paar Monaten in eine WG gezogen. In dieser WG wohnt eine Studentin, mein Vermieter und ich. Es hieß, als ich eingezogen bin es wäre eine Dreier-WG. Nun haben aber meine Mitbewohnerin und ich seit ein paar Wochen das Problem, dass unser Vermieter auf biegen und brechen ein weiteres Zimmer in dieser Wohnung vermieten möchte und es waren schon einige sehr schräge Vögel da, die sich dass Zimmer angeschaut haben. Doch meine Mitbewohnerin und ich möchten eigentlich keinen weiteren Mitbewohner. Meine Frage : Können wir da irgendetwas machen ? Haben wir als "Untermieter" irgendwelche Mitbestimmungsrechte ?

Ich danke Euch schon mal für eure Antworten :)

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ist so etwas nicht im Mietvertrag ausgeschlossen worden, hat man keinen Anspruch darauf.

    Man kann nach § 573c (3) BGB kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zugehen und am Ende des Monats ausziehen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    da kannst nix machen, außer ausziehen oder eben versuchen dich mit dem anderen zu vertragen und dem aus dem Weg zu gehen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    was der vermieter macht geht euch nicht s an das entscheidet er selber

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Recht auf Mitbestimmung für Untermieter gegenüber dem Vermieter gibt es nicht.

    Es wäre nett, wenn er euch fragt. Aber müssen tut er nicht.

    Wenn im Mietvertrag festgehalten ist, dass es sich um eine Dreier-WG handelt, wäre ein Sonderkündigungsrecht gegeben, da die Wohnung nicht mehr dem im Mietvertrag beschriebenen Zustand befindet (Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft).

    Wenn im Mietvertrag die Gültigkeit von mündlichen Nebenabreden nicht definitiv ausgeschlossen wurde, kann es sogar möglich sein, dass die mündliche Nebenabrede, durch Zeugenaussage bestätigt, gültig ist. Auch hier besteht dann ein Sonderkündigungsrecht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ihr könnt niemanden aussuchen/entscheiden wer einzieht oder nicht nur weil ihr das nicht möchtet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn ihr das in einem vertrag festgehalten hab kannst du das anfechten...

    falls ihr das nur mündlich besprochen habt wird das sehr schwer..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Tja pech gehabt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter hat das Recht. Ihr könnt ihm aber ankündigen, dass Ihr sobald er eine weitere Person aufnimmt kündigt.-

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da es der Vermieter ist, der das Bestimmungsecht hat, glaube ich persönlich nicht,

    dass ihr mitbestimmen könnt.

    Aber viell. schaust du unter Mietervereine wie z.B. in diesem Link:

    http://www.mhmhamburg.de/data/globale_suche/index....

    unter Mietrecht nach.

    Viel Glück!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    fragt euren vermieter ob ihr einen netten mitbewohner aussuchen dürft

    meistens hat mann auch ein recht zu entscheiden

    meistens aber auch nicht

    zieht doch weg und sucht euch ne andere wohnung

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