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hiop fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ist Rechte zu haben gleich Pflichten zu haben?

insbesondere dann wenn man seine Rechte nicht wahrnimmt.Müssen die Pflichten trotzdem wahrgenommen werden,nur weil die Möglichkeit eines Rechtes eingeräumt wird?

Geht es also bereits mit dem Kennen der Rechte einher,Pflichten beizukommen?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja,das ist so.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meist ja, z.B- sein Wahlrecht nicht ausüben, bedeutet nicht, sich nicht an das Wahlergebnis halten zu müssen. Es gibt aber sicher auch Rechte, die nicht automatisch eine Pflicht beinhalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    unwissenheit schützt nicht vor strafe!!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ab dem wahrnehmen von Rechten, ergeben sich Pflichten.

    Dieser Satz sagt alles aus, mehr Bedarf es nicht.

    "TM"

  • Sakura
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Leider ist das so in unserer Gesellschaftsordnung: mit den Rechten kommen die Pflichten. Allein aus dem Umstand, dass du von dir vom Gesetz eingeräumten Rechten keinen Gebrauch machst, folgt daher leider nicht zwangsläufig, dass du von den einhergehenden Pflichten keinen Gebrauch machen musst. Auf ein eingeräumtes Recht kann man verzichten, auf eine Pflicht im Regelfall nicht, jedenfalls dann nicht, wenn sie mit dem Recht gekoppelt ist.

    Aber das Leben wäre ja langweilig, wenn auf jedes Zückerli nicht auch pronto die Peitsche folgen würde :))

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt drauf an... Derjenige, mit dem Du Deine Rechte aushandelst, wird Dir im Gegenzug auch die damit verbundenen Pflichten auferlegen.

    Z.B. ein Besitzer einer Ferienhütte gibt Dir das Recht, in dieser Hütte eine Party zu feiern. Er möchte, das die Hütte sauber und ordentlich wieder abgegeben wird. Daraus ergibt sich einerseits Dein Recht, Deine Freunde einzuladen, die Hütte & Zubehör zu nutzen und zu feiern - aber auch die Pflicht, im Anschluß alles wieder aufzuräumen, wobei man hier die Pflicht sogar noch auf die Verantwortung für den Zustand von Hütte & Zubehör ausweiten kann, solange man Dritte mit in die Hütte nimmt.

    Die Pflichten ergeben sich auch oft aus dem Zusammenhang plus gesundem Menschenverstand.

    Wenn jemand Dir sein Auto für eine Fahrt ausleiht, dann hast Du die Pflicht, das Auto im verkehrstüchtigen Zustand zu halten und einen gültigen Führerschein zu haben, keinen Alkohol zu trinken und möglichst keinen Unfall zu bauen - auch ohne das man darüber extra reden muss.

    Es gibt also sowohl Rechte, die natürliche Pflichten ohne Ansage nach sich ziehen, als auch Rechte, zu denen bestimmte Pflichten abgesprochen werden können.

    Oft ist es jedoch der gesunde Menschenverstand, der vorausgesetzt wird, wenn jemand einem Rechte für etwas einräumt - dann geht er davon aus, das man sich entsprechend vernünftig verhält... insofern ist Deine Frage überwiegend mit ja zu beantworten.

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