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Muss ich eine Maßnahme annehmen ?
Hallo , muss ich eine Maßnahme annehmen obwohl ich einen 400 Euro Job habe und nicht genau weiß wann ich wieder arbeiten muss ,aber ich bekomme jeden Monat auch nachweislich meine Lohnabrechnung ob ich nun 5 Stunden oder auch 50 Stunden gearbeitet habe und ich bekomme auch egal wie immer 400 Euro,ich muss dazu sagen das ich gestern erst mit Unterschrift bestätigt habe bekommen das der Job von 400 Euro vorgeht soll aber am Dienstag den 08.03.2011 zur Maßnahme.
Was kann ich tun ,denn ich bin als Elektronik helfer mit meinem Nachbarn unterwegs und kann nieh genau sagen ich bin da oder nicht. Meistens sind wir in Worms Tätig da ist mann nicht mal eben in 10 Minuten das sind von ns aus 168Km eine Strecke das weiß auch das Job Center ich soll aber nach wie vor meiner Beschäftigung nachkommen und noch Termiene mit der Maßnahme machen.?
Ich fahre nicht selbst sondern mit meinem Nachbarn (Arbeitgeber)!
Ich bekomme vom Amt so oder so nichts mehr da ich in einem Eheänlichenverhältnis lebe
auser die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.!
7 Antworten
- wuschelLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dein Job geht vor. Musst Dich bei der Massnahme entschuldigen, mit Unterschrift Deines Arbeitgebers, am besten auch auf dem Arbeitsamt das Original abgeben und der Massnahme eine Kopie zu kommen lassen.
Wow, was ich hier lese, also musst Du Deinen Job kündigen :-( Massnahme ist wichtiger, die 400 Euro bekommst Du dann wieder vom Staat -Arbeitsamt bezahlt. Es steht auch drin, wer einen 400 Euro Job hat, entlastet damit die Staatskasse, aber das hat wohl niemand gelesen.
Frag beim Arbeitsamt nach, entweder 400 Euro Job und eine Entlastung oder keinen Job und Massnahme auf kosten vom Staat.
- idril_arienLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, mußt du. Bei einem 400 € Job muß die ARGE noch Wohngeld und die ganzen Sozialversicherungen dazu schießen. Somit bist du noch immer arbeitslos. 400 € ist keine Festanstellung. Maßnahmen oder Jobs auf dem 1. Arbeitsmarkt - Teilzeit oder Vollzeit - gehen auf jeden fall vor. Nicht der 400 € Job. Du solltest der ARGE auch nicht unbedingt erklären, daß du für nichts anderes Zeit hast, weil du unregelmäßig unterwegs bist. Die können dich sonst zwingen, den Job aufzugeben oder dich abzumelden, da du dem 1. Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
da kommst Du nicht drumherum Du mußt an der Maßnahme teilnehmen da Du sonst Gefahrläufst alles andere vom Job Center zu verlieren,wenn Du garkeine lust auf diese Maßnahme hast gehe halt zum Arzt,wirst dann später zu einer gehen müssen.....
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
DU MUSST AN DER MASSNAHME TEILNEHMEN!
Es tut schon fast körperlich weh, wenn man liest, wie hier krampfhaft versucht wird, eine Ausrede zu finden um nicht an der Maßnahme teilnehmen zu müssen.
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- reGnauLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dann lass dir doch von deinem "Arbeitgeber" ein Papier ausstellen, dass Du eben nur unregelmässig an der Massnahme teilnehmen kannst, weil Du eben einen 400-€-Job hast und lass Dir vom Arbeitsamt bestätigen, dass die das wissen und auch entsprechend genehmigt haben.
Diese beiden Papiere musst Du dann auch bei dem Träger der Massnahme einreichen. Aber mach Dir vorsichtshalber von beiden Papieren Kopien, denn nicht dass der Träger der Massnahme auf die Idee kommt, dich da raus zu schmeissen, weil Du gelegentlich nicht auftauchst.
Das wäre nämlich nicht im Sinne des Erfinders.
- Klaus LLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich frage mich, wie sich ein 400.-Euro-Job rechnet, wenn Du soviel km fahren musst? Wenn Du als arbeislos gemeldet bist, dann bist Du arbeitsuchend, oder Du bist es nicht. Formal ist das Amt sicher im Recht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn du zu einer massnahme "eingeladen" wirst, steht auf der "einladung" auch eine rechtsbelehrung, nach der dir die leistungen gekürzt werden/wegfallen können, wenn du zu der massnahme nicht erscheinst.
eine entschuldigung für die nicht-teilnahme wäre der eintritt in ein vollzeitarbeitsverhältnis.
lies den brief mal ganz genau durch!!