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wie lange ist die Frist für die Rückwirkende Zahlung Harz 4?

Also Ich habe die restlichen Unterlagen spät abgegeben, nun habe nur das Geld für ein Monat bekommen , jetzt frage ich mich wo das restliche Geld bleibt, und ob es eine bestimmte frist gibt!

wer weis was ??? Danke für die antworten

Update:

ich habe bei der Sachbearbeiterin auch schon längs angerufen , doch sie sagte mir das die bestimmte Zeit von 4 Wochen überschritten sei und deswgen gibts für den Monat Dezember kein Geld.obwohl ich den Antrag am 25.11.10 gestellt habe, doch hatt es vom Vermieter und den anderen alles so lange gedauert bis ich die bestimmten papiere zusammen hatte, dan war da noch der Umzug in die neue Wohnung und all so dem Stress, naja habe die restliche Unterlagen dann am 25.01.11 Abgegeben, und jetz nur das geld bekommen . naja ich verstehe es trotzdem nicht.

Kann man da jetzt noch ein Wiederspruch einlegen, und ob es was bringt??

Update 2:

Danke @ Locke !!! für deine Antwort!!!

Werde dies denke ich auch machen , das ist das beste , die haben mir bei Amt das auch nur so gesagt also Mündlich,und naja mal sehen was die dann sagen!! und wie ich durch komme.

auf jeden Thanks erstmal!!

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    bei mir war es damals so als ich kurz arbeitslos war, dass ich mein geld erst bekommen habe als ich alle unterlagen ab gegeben habe. als es dann ungefähr 3 monate dauerte bis ich was bekommen habe hab ich mein geld rückwirkend zurück bekommen, ab dem zeitraum wo du alles abgegeben hast oder zumindest die wichtigen sachen ab dem tag kann mann das geld rückwirkend zurück bekommen.

    Quelle(n): meine erfahrung!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "Rückwirkende Zahlung" gibt es bei Hartz-4 normalerweise nicht.

    Ich weiß das von meinem Pa, der auch Hartz-4 erhält.

    Gib deshalb alle Unterlagen ab, sobald du sie erhältst.

    "Spät abgeben", wie du schreibst, ist immer schlecht.

    Aber wenn du tatsächlich selber erst ganz spät die Papiere bekommst, die für Harz-4 wichtig sind - dann sprich über diese späte Zustellung mit deiner Sachbearbeiterin beim Amt.

    Und das so schnell wie möglich.

    Viel Glück!

    NACHTRAG:

    Ich lese gerade Deine Details. Dazu dies:

    1.) Klar, du kannst Widerspruch einlegen. Und dies lohnt sich fast immer.

    2.) Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaber: Dein Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden.

    3.) Die Widerspruchsfrist beträgt: 1 Monat.

    4.) Diese Frist von 1 Monat beginnt mit dem Datum, wo du den Bescheid erhältst, gegen den du dich wehren willst.

    5.) Wenn du nicht weißt, woran du bist, dann lass dir von einem Rechtsanwalt helfen. Am preiswertesten geht dies bei der sozialen Rechtsberatung. Da bekommst du normalerweise für maximal 10 Euro Gebühr bei dem zuständigen Amtsgericht deines Wohnortes absolut kompetente juristische Beratung. Bitte hierbei Hartz-4 Bescheid mitbringen.

    Viel Erfolg

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