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chrissy fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wenn ein angeblicher Handwerker,von dem ich annehmen musste,dass er für die Auftragsarbeit qualifiziert?

ist,absoluten Pfusch baut( von Profis bestätigt,durch Bilder und Zeugen belegt),kann ich diesen Pfusch mit Namen dieses Mannes öffentlich machen?

Andere sollen nicht das erleben, was ich mitgemacht habe.Dieser Mann ist ein Betrüger und ich bin so was von sauer.

Update:

Der Witz ist,es geht um einen Zaun und das "Meisterwerk" kann jeder sehen,zumindest Teile davon.

Aber ich suche nach einer Möglichkeit,das Ganze einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

5 Antworten

Bewertung
  • Udo R
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Jeder kann sich in Deutschland zu Tatsachen äußern, die ihm aus sicherer Quelle - eigenes Erleben - bekannt geworden sind - jemanden jedoch ohne Verurteilung als Pfuscher oder Betrüger zu verschreien vermag den Tatbestand des Rufmordes zu erfüllen.

    Somit möge eine Beschreibung den gleichen Zweck erfüllen, in der es in etwa heißen mag:

    Als bei mir am ... das Heizungsrohr geplatzt war ... beauftragte ich ... mit der Reparatur/Instandsetzung.

    Nach 10-stündiger Arbeit präsentierte er mir eine Rechnung über .... EURO.

    Bereits am nächsten Tag trat eben an jener Stelle des Leitungssystemes, die ... repariert hatte, erneut Wasser aus.

    Die Begutachtung der ausgeführten Arbeiten durch zwei andere herbeigerufene Handwerksmeister oder eben eines Sachverständigen, ergab, dass ... suboptimale Arbeit geleistet hatte, die mit den Werten einer ...innung unvereinbar ist.

    Bedauerlicherweise hatte ... beim Vorabgespräch einen durchaus kompetenten Eindruck vermittelt, wobei ich mich selbst in dieser Materie nicht auskenne und daher darauf vertrauen können sollte, dass eine Handwerksfirma, wie die.... , welche sich insbesondere als auf eben solche Instandsetzungsarbeiten spezialisierte Unternehmung bewirbt, auch eine ausschließlich qualitativ hochwertig ausgeführte Arbeit abliefern wird.

    Ob man dieser Unternehmung weitere Aufträge übertragen sollte, davon mache sich jeder doch bitte selbst ein Bild - habe doch rein zufällig einige Aufnahmen gefertigt.

    Das mag zwar ein wenig kompliziert aussehen, aber so ziemlich alles andere kann einem doch auf die Füße fallen.

    Eine noch einfachere Lösung wäre einfach ein paar Fotos vom Pfusch ins Internet zu stellen mit der Bildunterschrift - Firma... versetzte diese Leitung in den hier abgebildeten Zustand - die Reparaturleistung wurde bereits in Rechnung gestellt - offensichtlich betrachtet die Firma die Reparatur als abgeschlossen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bevor du diesem Mann ( Firma ) die" gute Reputation " zerbröselst, muss du deine Aussagen, Angaben u.s.w auf eine rechlich nicht angreifbare Position hieven.

    Dazu sind Baugutachten, möglicherweise ein Gerichtsurteil das den Pfusch belegt, angebracht und wichtig. Sind solche Dokument vorhanden, so kannst du in media res gehen und den guten Mann, auch öffentlich des Pfuschhandwerks beschuldigen und dieses publizieren.

    Alles andere ohne diese Beweise, ist üble Nachrede und Verleumdung. Egal ob deine Ausführungen zutreffen.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    das passiert halt, wenn man Schwarzarbeiter anheuert!

    Insofern haben sich ja die Richtigen getroffen...

    Bei legaler Arbeit gibt es gesetzliche Gewährleistung, sogar bei Handwerkern!

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn Dein Name nicht erscheint .

    Schütze Dich !

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst Fotos von der "Profiarbeit" an deinem Zaun aufhängen mit Beschreibung und Name und Anschrift des "Fachmanns". Für kostenlose Werbung ist jeder Betrieb dankbar ...,)

    Auf deinem Privatgrund kannst du machen, was du willst.

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