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Schwangerschaft im Trennungsjahr...?
Hallo ihr Lieben.
Bin im sogen. Trennungsjahr und habe einen neuen Freund. Stimmt es, das wenn ich jetzt von meinem Freund schwanger werden würde, trotzdem mein noch Mann automatisch als Vater eingetregen wird, auch wenn man gleich klar stell, dass er es nícht ist?
Und das es schwierig wird den Ex auszutragen und den richtigen Vater einzutragen?
Dann hätte der Nichtvater ja erstmal alle Rechte, egal ob ich das will oder nicht???
Danke für die viele tollen Antwoten.
Bin zum Glück nicht in der Situation, aber man kann ja nie wissen und ich weiß gerne vorher schon
was alles auf einen im WENN fall zukommt... also danke
9 Antworten
- RLLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja - das ist richtig.
Bis zur erfolgten RECHTSKRÄFTIGEN Scheidung ist das so.
Es gibt eine Möglichkeit das zu regeln: Vater, Noch-Mann und Mutter gehen zum Jugendamt und erklären dort die Verhältnisse. Also vor der Geburt zum JA und sich beraten lassen bzw. Termin geben lassen.
Dann wird der Noch-Mann nicht mehr als Vater eingetragen.
Noch was gefunden:
Es ist richtig, dass von Rechts wegen nach § 1592 Nr. 1 BGB der mit Ihrer Partnerin verheiratete „Noch-Gatte“ der Vater des Kindes ist. Dies kann zwar im Rahmen einer Anerkennung der Vaterschaft nach § 1594 geändert werden (notarielle Form erforderlich), aber dem muss der Vater zustimmen. Eingedenk der Folgen (Kindesunterhalt) wird er sich dem aber kaum widersetzen wollen. Sie sollten daher unbedingt schleunigst alles Erforderliche bei einem familienrechtlich ausgerichteten Notar veranlassen, da die Anerkennung auch vor der Geburt möglich und (gerade wegen den Namens) auch sinnvoll ist.
- KnuddelLv 4vor 1 Jahrzehnt
Traurig aber leider wahr ! Der Streit um die Vaterschaft kann leider Jahre andauern - und mancher Mann zahlt für ein Kind, das Er nicht Gezeugt hat !
Aber es gibt auch Väter, die lange - und teilweise vergeblich - um Ihr Kind kämpfen, aber wen der " Papier Vater " auf Blöde macht, niemals Ihr Recht als Vater bekommen...
Und warum das alles ?
Weil unsere Politiker nur bei Ihren Bezügen (Diäten), schnell und unkompliziert entscheiden können, aber falsche Gesetze korrigieren schaffen Sie nicht...
- christabaarsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Bevor das Baby da ist must Du ja den Papa angeben .Wenn ein Baby da ist, muss der Freund sofort die Vaterschaft beim jugendamt anerkennen und schon ist er auch der Papa in der Geburtsurkunde
Fals das verrsäumt wird wird der noch Ehemann eigetragen- ihr seid noch nicht geschieden, der kann aber auch sofort sich wehren und die vaterschaft nicht anerkennen, beim Jugendamt
Ja ich finde es auch hart, das die Ehemänner automatisch als Vater anerkannt werden und sie die Pflichten übernehmen sollen und der wahre Papa nicht mal Unterhalt zahlen muss - kommt es mal zur Scheidung kann der Ehemann unterhalt zahlen für ein Kind was er nicht gezeugt hat
- vor 1 Jahrzehnt
Zu allerst sollte man in so einer Situation verhüten! Sollte es in diesem Trennungsjahr passiert sein, und das Kind wird vor dem Scheidungstermin geboren, wird es automatisch auch mit dem Nachnamen des getrennt leben Vaters angemeldet, also laut Papiere sein Kind! Nächste Sache dir steht dann auch Unterhalt zu für dieses KIND. Da kann der getrenntlebende genannte EX durch einen Vaterschafttest klären lassen wer der Vater ist, und wenn das Ergebnis da ist, wird es durch die Behörden...Jugendamt geklärt! Wer zahlt und für dich und das Kind sorgt, denn dann braucht dein Ex auch keinen Unterhalt für dich zahlen. Nur so!! Du kannst allen erzählen wer der richtige Vater ist, aber solange die Ehe besteht auch getennt von Tisch und Bett ist das ein Kind gezeugt so lange die Ehe bestand!
Quelle(n): Gericht...jugendamt - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Grüner HandkäsLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, genau so ist es.
Dein Exmann wäre der rechtmäÃige Vater !
Lass dir lieber Zeit, bis alles geregelt ist,
das vereinfacht alles.
- T.E.U.T.O.N.I.A.Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich bin auch in dieser blöden situatrion bin seit 2 jahren getrennt von meinem Mann, mittlerweile habe ich einen 1 Jährigen Sohn mit meinem Freund, in der Geburtsurkunde steht aber mein Ehemann als Vater, wegen den blöden Gesetzen hier im Land, ein Scheidungstermin ist auch immer noch nicht in Sicht. Nach der Scheidung kann ich aber die Geburtsurkunde ändern lassen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
jup ! das stimmt
da das kind noch während der ehe gezeugt wurde und es unabhängig ist ob dein getrennt lebender noch mann der vater ist...
ihr müÃt nun zum jugendamt was für euch zuständig ist und dein noch eheman muss dort schriftlich niederlegen das er die vaterschaft nciht anerkennt..
es sind nun viele formalitäten die ihr beachten muÃt und auch schnellstens in die wege leiten müÃt
leider sind das in deutschland die gesetzte ich könnte mir gut vorstellen, das dein noch ehemann von alle dem auch nicht begeistert ist, da gerade die bürokratie geld kostest und in deutschland kaum etwas umsonst ist...
habe ich vergessen: wenn ihr dieses nicht regelt mit dem jugendamt dann wird dein noch ehemann auch nach der scheidung als vater gelten
- KometLv 7vor 1 Jahrzehnt
Solltest du bei der Geburt des Kindes noch verheiratet sein, gilt der Ehemann als gesetzlicher Vater des Kindes. Man kann aber schon vor der Geburt ein Schriftstück aufsetzen (bei einem Notar), das aussagt, dass er nicht der Vater ist. Wenn ihr beide das unterschreibt UND der tatsächliche Vater die Vaterschaft anerkennt (auch das geht theoretisch schon vor der Geburt), dann gilt sofort ab Geburt das Kind als Kind deines Freundes.
Das alles kann man auch nach der Geburt machen. Dann wird zunächst der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Nach der Ãnderung wird die Geburtsurkunde geändert und neu ausgestellt.
Dass die Vaterschaft auch noch einige Zeit nach der Ehe dem Exmann zusteht, stimmt nur bei Verstorbenen Ehemännern. §1593 BGB sagt hierzu, dass als Vater der Ehemann gilt, wenn er verstorben ist aber das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes geboren wurde.
- SpassvogelLv 5vor 1 Jahrzehnt
Sogar noch eine gewisse Zeit nach der Scheidung ist das Kind ehelich und dein jetziger Mann der Vater.