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Widerspruch gegen Blitzer in 30er Zone einlegen?

Hallo,

ich hätte mal eine Verkehrs-Frage. Bin mit 44km/h in einer 30er Zone geblitzt worden, das soll 25€ kosten. Gut, ich war zu schnell, mein Fehler, da muss ich wohl durch und es zahlen...

Die besagte 30er Zone ist im Prinzip eine sehr lange Sackgasse mit einer Wendeschleife am Ende und ca. 30% Straße ohne jegliche Bebauung links und rechts. Wie bei 30er Zonen üblich, steht am Beginn der Zone ein Schild, am Ende auch und innerhalb der Zone kein einziges 30er Schild.

Zur eigentlichen Frage: Nun mal angenommen, ich würde mich in der Gegend nicht auskennen und würde z.B. Freunde dort in der 30er Zone besuchen. Möglicherweise übernachte ich auch bei diesen Freunden, auf alle Fälle ist mir beim Einsteigen ins Auto nicht mehr bewusst, dass ich mich in einer 30er Zone befinde - weil ich eben längere Zeit dort war und der Mensch ja vergesslich ist. Ich fahre also los und werde geblitzt. Würde es sich in einem solchen Fall lohnen, Widerspruch einzulegen oder macht man sich da eher lächerlich? Was meint ihr? Irgendwelche Erfahrungswerte?

Danke im Voraus und viele Grüße,

--

André

11 Antworten

Bewertung
  • Noname
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt Fälle, in denen Leute mit einem Widerspruch durchgekommen sind. In diesen Fällen...

    - war der Fahrer NICHT ortskundig UND

    - es gab einen Fahrerwechsel innerhalb der 30er Zone

    Begründung ist recht einfach: Der geblitzte Fahrer war zur Zeit des Einfahrens in die Zone Beifahrer. Von einem Beifahrer kann nicht erwartet werden, dass er auf Verkehrszeichen achtet. Da der Fahrer das Schild also nicht gesehen hat und aufgrund nicht vorhandener Ortskenntnis auch nicht wissen kann, dass er sich in einer Zone befindet, kann er nicht belangt werden.

    Nun die Frage: Kommst du aus der Gegend? Dann zahle! Warst du allein im Auto? Dann zahle! Wenn nicht, dann zahle trotzdem - wenns in die Hose geht, dann wirst du wünschen, dass du die läppischen 25 Euro gezahlt hättest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In deinem Beispiel ist es ja eine Sackgasse mit nur einer Zufahrt, also hast du das Zonenzeichen sehen müssen. Wenn du vergesslich bist, ist das zwar eine Ausrede aber keine die vor gericht Bestand hat, also kannst du dir den Einspruch sparen.Hat eine Tempo 30 Zone mehrere Zufahrten muss an jeder Zufahrt das Zonenzeichen stehen und muss auch nicht an Einmündungen innerhalb dieser Zone wiederholt werden.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du zuviel Geld hast, lege ruhig Widerspruch ein. Du bekommst dann einen Bußgeldbescheid, der erheblich höher ausfällt.

    Du solltest wissen, dass Nichtwissen (30er Zone) nicht vor Strafe schützt. Der Richter würde glatt argumentieren, dass du vorher die Straße zu Fuß abzulaufen hättest, um festzustellen, ob du dich vielleicht in einer 3oer Zone befindest.

    So sind unsere Gerichte nun einmal.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Zahl einfach.

    Deine Begründung, Ausrede, ist Keine.

    Gruß TOM

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Sobald Du an einem 30er-Schild vorbeifährst, mußt Du wissen, dass Du Dich in einer solchen aufhälst.

    Wenn Dein Widerspruch abgewiesen wird, dann darfst Du noch mehr gebühren zahlen.

    Bleche die 25€ und lerne draus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    3 werden abgezogen also 41 Km. - gerade Fußgänger / 30iger Zone ist Teuer - siehe neue Bußgeld Katalog

    Einspruch lohnt nicht. - kommt teurer

  • Erika
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Dein undertaking Findest du zu Zeit nur in der Rechten oder Linken Szene.Du kannst deine Dienst Anbieten in dem du mit Hilfe eines Lügendetektor die Maulwürfe Ausmustern kannst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man macht sich da eher lächerlich. Ein normaler Mensch kann sich auch am Tag danach noch erinnern, dass er ja in eine 30er Zone gefahren ist.

    Was anderes wäre es natürlich, wenn du zwischenzeitlich von Aliens entführt und in ihrem UFO von intergalaktischen Amazonen vergewaltigt worden wärest - ein solches Erlebnis würde die Vergesslichkeit natürlich hinreichend erklären ;-)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, ich denke nicht. 30-Zone ist 30-Zone und da darf man halt nur 30 fahren. Vorallem aber sind die 25€ wohl der geringere Preis, als sich bis zur Beschwerde durchzuschlagen!

  • k l
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Frage hast du schon beantwortet.

    Es ist eine Sackgasse. Das heisst: man kann nur von einer Seite einfahren, und dann gilt das für die Ein und Ausfahrt.

    Und normalerweise fährt man bei einer Sackgasse bis zur Wendeplatte wendet und dann wird man noch mal darauf hingewissen. Das Reicht.

    Und die Geschwindigkeitsbegrenzung ist erst ab der nächsten Querstrasse zu Ende, und in einer Sackgasse kommt keine Querstr, also gilt die 30 km/h für die ganze Sackgasse.

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