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Künstliche Hüfte....kann man dann in Rente gehen?

Hallo ,

vielleicht kann mir einer von Euch bitte weiterhelfen.

Mein Mann steht vor einer Hüftop, die er eigentlich viel zu lange vor sich her schiebt.

Das Problem ist mein Mann ist Sportlehrer und könnte dann also nach der OP nicht mehr als Sportlehrer arbeiten, das ist aber sein Hauptunterrichtsfach.Soviel ich weis bekommt man nach der OP eine Schwerbeschädigtenausweis und Prozente(Grad der Behinderung), kann man damit Rente beantragen, da er ja nicht mehr voll in seinem Beruf arbeiten kann.

Vielen Dank an alle die Antworten.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dass dein Mann nach der OP nicht mehr als Sportlehrer arbeiten kann, ist noch gar nicht gesagt.

    Es kommt darauf an, wie die OP verläuft, was er für eine Hüftprothese bekommt, und wie weit die Bewegung und Funktion in der anschließenden Reha wieder hergestellt werden kann.

    Selbstverständlich kann er damit einen Schwerbeschädigtenausweis (Grad der Behinderung) beantragen und wird auch Prozente bekommen - doch wieviel hängt von oben genannten Faktoren ab. Den Antrag für das Versorgungsamt bekommt er beim Ortsamt, den muss er ausfüllen und seine behandelnden Ärzte/Krankenhäuser angeben. Danach werden diese dann vom Amt angeschrieben und um eine gutachterliche Äußerung gebeten. Nach diesen Gutachten entscheidet dann das Amt über die Höhe der Prozente.

    Sicherlich hat dein Mann auch noch ein Zweitfach, das er unterrichtet, wenn das mit dem Sportunterricht nicht mehr klappen sollte. Doch für eine Rente reicht ein künstliches Hüftgelenk nicht aus.

    Quelle(n): Arbeite beim Orthopäden, der auch Gutachten fürs Versorgungsamt macht
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein kann er nicht denn er ist dann höchstens Berufs;-und nicht Erwerbsunfähig.Außerdem kann er ja trotz allem seinen Beruf ausführen,da er ja Sport lehrt und nicht mitturnen muß.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine künstliche Hüfte ist nicht automatisch ein Grund für einen Schwerbeschädigtenstatus, und auch nicht für eine Berentung. Der Zweck der Hüft-OP ist ja der, dass man hinterher besser dran ist als zuvor (und die meisten sind das auch tatsächlich). Wenn man wegen einer Krankheit oder nach einer OP seinen Beruf nicht mehr ausüben können sollte, wird am allerersten in Richtung Umschulung gearbeitet. (Ich schätze dies kommt für deinen Mann am ehesten in Frage.)

    Einen Schwerbeschädigtenausweis und den Grad der Behinderung kriegt man nur aufgrund des tatsächlichen körperlichen Zustandes, nicht aufgrund einer bestimmten Diagnose.

  • Andre
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    mit dem schwerbehindertenausweis hat man keinen rentenanspruch .

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Bekannter hatte letztes Jahr eine Hüft-OP. Er ist Handwerker und selbst er kann damit nicht in Rente gehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei einem Lehrer anders sein sollte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, kann er nicht, denn noch ist nicht gesagt, daß er nicht mehr als Sportlehrer arbeiten und die Op. soll ihn ja wieder fit machen. Stellt Euch das mit der Rente nicht so einfach vor, deutlich weniger Geld, aber mehr Freizeit, auch als Beamter.

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