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Wie bekomm ich heraus ob es das kind wirklich nicht gibt!?

ich weiß es hört sich ziemlich blöd an. aber ich hab mal ne frage. da ich zz total hilflos bin.

mein freund war vor paar jahren mit einer anderen zusamm. die war dann gewollt von ihm schwanger.

musste dann in therapie....

mein freund konnte sie nichtmehr sehen hatte kein kontakt nichts mehr und dabei hatte er sich tierisch auf das kind gefreut. er hatte für diese frau jeden scheiß gemacht...

irgendwann kam nur noch ein brief sie habe das kind weggemacht und er solle sich nicht mehr bei ihr melden.

das hat ihn total aus der bahn geworfen...

jetz war ne verhandlung eben wegen dem mist den er getan hat um sie aus der anstlt wieder rauszubekommen.

u da sagte die mutter sie hätte das kind nie gewollt.

und später ging es um irgendeine klage wegen unterhalt die die staatsanwältin ansprach..

die mutter lächelte nur drehte sich zu ihrer tochter um u plötzlich wechselte die st.anw. das thema..

war alles ziemlich komisch..:s

später hat mein freund auch gesagt das seine ex schon fast im 3. monat war u das mit abtreiben irgendwie zeitlich nicht mehr ging

mein freund hat sich grad erst gefangen gehabt und akzeptiert das es das kind nicht gibt und jetz geht alles von vorn los..

er darf auch kein kontakt zu der familie aufnehmen wegen dem ganzen mist aus der vergangenheit.

kann mir irgendeiner helfen wie man auf wirklich sicherem weg rausfinden kann ob es das kind gibt bzw nicht!?

ich will ihn nichtmehr so leiden sehn:(

freu mich über jeden hilfreichen tipp

danke im vorraus;)

Update:

sry. das hatte ich vergessen.

erstmal danke für die ersten antworten.

aber zu ihm wurde immr gesagt es gibt kein kind. das jugendamt sagt er soll nicht suchen.

seine ex macht dicht redet darüber garnicht..hatte es übers internet versucht..

und was ich vergessen hab.. es kann zwar auch ein anderes kind sein. aber sie wurde nachdem der geb.termin hätte sein können mehrmals mitm kinderwagen gesehen...:s

Update 2:

achso. und das mit dem unterhalt. davon wusste er garnichts. davon hat er erst jetzt erfahren.eben bei der verhandlung.

entschuldigung.is alles bisschen kompliziert.

Update 3:

das mit dem unterhalt hatte die angesprochen als die mutter vernommen wurde..

keine ahnung. weil au so ja von einer abtreibung die rede war.

ich kanns mir au ne erklären...:s

ich sag ja kompliziert :/

5 Antworten

Bewertung
  • bimpy
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich hoffe, Dein Freund hat den Brief der Ex noch, so kann er zumindest rechtfertigen, warum er bisher nicht zahlte.

    Jugendämter gehen bei Unterhaltszahlungen zwar häufig in Vorleistung, versuchen aber dann, vom Vater das Geld zurückzuholen. Wenn die Nachforschungen ablehnten, werden sie kaum zahlen. Dennoch empfiehlt es sich, diese Aussage schriftlich vom Amt zu bekommen. Am ehesten erreicht man das, indem man selbst dorthin schreibt und um Klärung bittet.

    Da Dein Freund einen Prozess hatte, müßte er auch einen Anwalt haben. Warum hat er nicht direkt nach der Aussage der Ex-"Schwiegermutter" den Anwalt um Klärung gebeten?

    Anwälte unter sich verstehen sich ganz gut, vielleicht kann er die Staatsanwältin fragen.

    Es wäre auch möglich, dass die Ex zeitgleich mit einem anderen Kontakt hatte und man den reicheren als Vater angab, sich nun herausstellte, dass der nicht der Vater ist...

  • Verena
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Sei bloss vorsichtig! Nicht dass Du in was reingezogen wirst, dass eine Nr. zu groß für Dich ist.. Wenn Du von Staatsanwalt erzählst, dann hatte das nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun, sondern es war eine Strafsache. Warum dort über den Kindesunterhalt gesprochen werden sollte ist mir im Moment nicht ganz klar, dazu sind Deine Angaben zu ungenau..

    Auf alle Fälle wird sich Dein Freund erkundigen müssen, ich glaube nicht, dass Du Auskunft erhälst.. Ggf. probiere es (wie oben schon geschrieben) über das Jugendamt, aber versprich Dir nicht zu viel davon, die haben Schweigepflicht und das ist auch gut so!

    Ziemlich merkwürdige Geschichte.. Pass auf und viel Glück!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Falls er auf Unterhalt verklagt wurde,

    müsste auf jeden Fall ein Kind vorhanden

    sein.

    Soviel dazu.

    Wenn es denn so sein sollte, kann er

    ja per Vaterschaftstest abkären, ob es

    sein Kind ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn unterhalt geltend gemacht wurde dann gibt es auch n kind!

    sollte es NICHT um unterhalt gehen dann kann es sein dass es ein kind gibt, aber die mutter auf unterhaltszahlungen verzichtet!

    die mutter hat das recht den kontakt zu unterbinden wenn es wirklich gründe gibt, und die sind gewalt,drogenmissbrauch(da zählt auch alk zu),kriminelle machenschaften!

    ist dies NICHT der fall so hat die mutter KEIN recht den umgang zu unterbinden und er kann per gericht die feststellung ob ein kind existiert per gericht(familiengericht) einfordern!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Geh doch mal zum Jugend- oder Standesamt.

    Die werden dir zwar darüber keine Auskunft geben, aber vielleicht haben die einen Tipp, wohin du dich wenden kannst.

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