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Wann beginnt und wann endet denn eigentlich die Winterreifenpflicht ?

Oder gibt es vielleicht gar keine richtige pflicht ?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Pflicht besteht nur wenn die Strassen winterliche Verhältnisse haben. Es gibt also keinen feste Termine. Bei 10° im Januar ist es richtig auf Sommerreifen zu fahren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    "Konkrete Winterreifenpflicht"

    Auf eine „konkrete Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich bereits die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf ihrer Herbstkonferenz in Schloss Ettersburg bei Weimar Anfang Oktober verständigt.

    Am Freitag den 26.11.2010 wurde nun eine enstprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat beschlossen und tritt in diesen Tagen mit der Verkündigung des Bundesgesetzblattes in Kraft.

    Was legt das Gesetz fest?

    Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte.

    Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.

    Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.

    Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.

    Sind M+S Reifen dasselbe wie Winterreifen?

    Nein, M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“). Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Es muss lediglich ein M+S Reifen sein (Die Bezeichnung befindet sich auf dem Reifenprofil). Die Bezeichnung gibt an , dass der Reifen auch bei Matsch und Schnee noch sicher ist (besserer „Grip“ auf der Straße).

    Für wen trifft die Neuregelung zu?

    Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu.

    Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind.

    Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.

    Kontrolliert die Polizei die Bereifung?

    Die Polizei kann relativ leicht durch einen Blick auf das Reifenprofil erkennen, ob auf einem Fahrzeug entsprechende M+S Reifen montiert sind.

    Riskiert man mit Falschbereifung seinen Versicherungsschutz?

    Ja, die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind.

    Auch auf die Profiltiefe achten

    Nicht nur auf die geeigentet Bereifung ist zu achten.

    Das Gesetz schreibt außerdem eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter vor. Der ADAC rät jedoch aus Sicherheitsgründen sogar zu vier Millimeter Profiltiefe. Kleiner Tipp: Stecken Sie eine 2-Euro-Münze ins Profil. Der silberne Rand sollte dabei verdeckt sein. Dann ist ihr Reifenprofil noch ausreichend.

    Bei Verstoß droht erhöhtes Bußgeld

    Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig 40 Euro Bußgeld zahlen, statt der bisherigen 20 Euro. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig (bisher waren es 40 Euro). Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    naj. dazu sollte man noch sagen, dass die gummimischung der winterreifen auch ohne schnee bei temperaturen unter 7 grad celsius besser haftet.

    also beim ständigen wechseln auch die gradzahl im auge behalten ;-)

    mein fahrlehrer hat mal gesagt: winterreifen fährt man von o bis o, also von oktober bis ostern.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie beginnt, wenn die Straßen glatt sind, und endet, wenn die Straßen nicht mehr glatt sind.

    Das kann durchaus mehrmals an einem Tag passieren.

    Man kann die Pflicht völlig legal umgehen, indem man bei winterlichen Straßenverhältnissen das Auto stehen lässt - insofern ist es nicht so ganz eine richtige Pflicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    In meiner ADAC Zeitschrift steht folgender Merksatz "Von O bist O, Oktober bis Ostern"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Winterreifenpflicht fordert, bei winterlichen Straßenverhältnissen die Benutzung von Winterreifen, mehr nicht. D.h., wenn du Zeit und Lust hast, kannst du, weil seit 4 Wochen auf den Straßen kein Schnee liegt, umrüsten auf Sommerreifen. Schneit es allerdings in 2 Wochen noch einmal, musst du das Auto stehen lassen oder wieder die Reifen wechseln.

    Eine für mich ganz bödsinnige Regelung.

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