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Rechtliche Konsequenzen?

Nehmen wir mal an, ein Angehöriger eines verstorbenen verklagt ein Krankenhaus wegen angeblicher Behandlungsfehler. Welche rechtlichen Konsequenzen hat in diesem Fall der behandelnde Arzt zu befürchten?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Keine! Da wird der Staat nichts unternehmen und der Angehörige muss Zivil klagen gegen den Arzt oder ein Aerzteteam. Da der Staat ( zuständige Polizei, Staatsanwaltschaft usw.) nur die Behandlungsakte/ Kartex vom Patient des Krankenhauses oder Arzt einsieht und da wird alles so geschrieben stehn, dass dem behandeltem Arzt nichts nachzuweisen ist. Bis dahin ist das noch kostenlos. Dann hat man die Wahl ein zivilgerichtliches Verfahren einzuleiten, die sehr langwierig und mit hohem Kostenrisiko verbunden sind. Denn wer den Prozess verliert, hat die gesamten Verfahrenskosten zu tragen. Der Kläger muss also den Behandlungsfehler oder besser gesagt, die fahrlässigkeit des Arztes eindeutig nachweisen bzw. beweisen können.

    Anwälte vertreten Kläger in solchen Fällen sehr gerne und versprechen gute Chancen, denn in diesen Fällen verdienen sie sehr viel Geld.

    Ich spreche da aus Erfahrung, die Kripo hat mir abgeraten, sie meinten, ich würde Haus und Hof verlieren, also wir sprechen hier wirklich von sehr viel Geld. Der Kläger sollte Millionär sein, dann hat er vielleicht eine Chance.

    Und Geld sollte dem Kläger nicht viel bedeuten.

    Frag mich mal, an was oder wie und wo meine Mutter gestorben ist, mit 65 Jahren und passiert ist es ein Tag vor ihrer Krankenhausentlassung, 17 Tage später war sie dann richtig tot, sie bekam auch keine Nahrung mehr, weil es sich nicht mehr lohnen würde, na ja.. jetzt auch egal, Chancen stehen schlecht, das ist sicher, wirst höchstens noch ausgelacht und BELOGEN!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sollte wirklich ein Behandlungsfehler festgestellt werden, muss er den Angehörigen Schadenersatz und Kosten erstatten, d.h. das macht seine Versicherung, was für ihn höhere Prämien heissen kann ( bei Grobfahrlässigkeit auch Regress). Ausserdem könnte es je nach Fehler vom Berufsausschuss eine berufliche Einschränkung bis zum Berufsverbot ausgesprochen werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich habe selber einige jahre als op- und anästhesie-pfleger gearbeitet. wenn man da auspacken würde, gäbe es wohl keine patienten mehr die einem krankenhaus vertrauen schenken würden.

    alkoholfahnen (im op) sind an der tagesordnung, menschenwürde gegenüber dem patienten (der ja eh nichts mit bekommt auf dem tisch) mangelware. "was steril ist bleibt steril, auch wenn es auf den boden fiel". es spielen sich haarsträubende sachen hinter den kulissen ab, keiner will es wahr haben, keiner hat es gesehen, alle bangen um ihren job wenn sie auspacken....

    niemand klagt den oder die ärzte an, alle haben angst und sagen im falle eines prozesses für den angeklagten aus...keine krähe hackt der anderen ein auge aus...

    ich kann es mir leisten offen darüber zu sprechen, ich lebe nicht in deutschland, habe auch keine angst meinen job zu verlieren....

    Quelle(n): meine jahrelange erfahrung in krankenhäuser als "ebenfalls schnauze haltender" pfleger...
  • vor 1 Jahrzehnt

    Garkeine.Da werden vom Krankenhaus und vom Arzt große Geschütze aufgefahren und notfalls solange prozessiert bis der Kläger pleite ist und aufgibt.

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  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Rechtliche Konsequenzen normalerweise keine. Außer man würde ihm nachweisen, dass es Absicht war (also Mord), oder dass er beim Operieren betrunken war oder etwas in der Größenordnung. Das ist auch gut so, denn ansonsten könnte kein Arzt seinen Beruf ausüben, weil er mit einem Bein im Gefängnis stünde, sobald er seine Praxis bzw. sein Krankenhaus betritt. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von seiner Versicherung getragen.

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