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Privatklageweg was soll das bringen?

wenn das verfahren eingestellt wurde dann heißt das doch das praktisch der jenige wo was angestellt hat gewonnen hat? aber warum rät der anwalt dem beschädigten zur privatklage? und wenn das wirklich da drauf hinaus läuft was käme denn noch alles auf der person zu die die anzeige bekommen hat?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    "wenn das verfahren eingestellt wurde dann heißt das doch das praktisch der jenige wo was angestellt hat gewonnen hat? " Nein ganz im Gegenteil. Das heisst es ist offenbar sehr wohl was an der Anzeige aber es besteht kein offizielles Verfolgungsinteresse. Auf dem Privatklageweg kannst du dann eine Verfolgung, ein Bußgeld oder zumindest eine Entschuldigung verlangen.

    Unabhähig davon gibt es aber auch noch die Möglichkeit auf dem Wege der Zivilklage auch noch einen Schadenersatz zu verlangen.

    Beide Verfahren weden mit dem Verweis auf den Privatklageweg in die Verantwortung des Antragstellers gestellt.

    Unter diesen Umständen ist folglich eher nicht mit einer Gegenklage zu rechnen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Straf- und Zivilrecht sind völlig unabhängig von einander und total unterschiedlich. Strafrechtlich ist es möglich das der Angeklagte mit einem blauen Auge davon kommt aber im Zivilrecht die Hosen runter gezogen bekommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Schilderung ist zu dürftig. Einstellung bedeutet nicht immer unschuldig, sondern nur ein Absehen von strafrechtlichen Konsequenzen. Unbeschadet dessen kann man, je nach Beweislage, gute Aussichten auf Schadensersatz mit einer Zivilklage haben.

    Das muss ein Fachmann (Anwalt) einschätzen können. Leider ist es aber so, dass der Anwalt in jedem Fall gewinnt (Honorar), auch wenn Du verlierst. Also musst Du entscheiden, will der Anwalt die Zivilklage um Dir oder um sich zu helfen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...was sagt denn dein rechtsanwalt dazu...??

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  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn derjenige nicht nach öffentlichem recht verurteilt wurde, steht einem durch die privatklage wenigstens noch die möglichkeit offen z.B. schmerzensgeld oder schadensersatz zu bekommen. wenn das gericht dem kläger recht gibt, kann es also sein, dass der beklagte etwas zahlen muss. und natürlich die kosten des verfahrens.

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