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in wie weit macht sich ein polizist strafbar, wenn er ohne grund, persönlich daten von bürgern frei gibt?
was kann man tun, wie sollte man sich dagegen wehren? an die presse wenden und öffentlich machen, den verstoss gegen den datenschutz?
3 Antworten
- herzblatt 01Lv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nicht nur ein Polizist macht sich strafbar wenn er Daten einer Person an nicht befugte frei bzw. weiter gibt.(Datenmissbrauch)
die Schwierigkeit besteht darin dass nachzuweisen.
Den bei Behörden stößt man meisten auf starken Widerstand sobald man einen (Kollegen) einer Straftat beschuldigt.
Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen
- willouLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hier gibt es eine theoret. Antwort - also eine, die
sich schwer damit tun wird, einen schwierigen
Sachverhalt in eine jurist. Form zu gießen
(Verstöße gg. das Datenschutzgesetz sind
ein heikles Thema - die Sanktionen sind meist
gering und entsprechen nicht dem Schaden,
der entstanden ist).
Und es gibt eine praktische - auch schon erprobte Antwort.
Wenn nämlich ein einzelner Polizist - mit Namen fest-
stellbar - eine solche Fehlleistung begangen hat
(man glaubt gar nicht, wie viele Polizeibeamte privat
Dinge ausplaudern, die sie dienstlich erfahren - teil-
weise sogar recherchiert haben = Dienstvergehen),
dann macht es Sinn, den Vorgesetzten des Beamten
anzusprechen (in einem extra vereinbarten Termin).
Und diesem sein Unverständnis mitzuteilen - und ihn
zu bitten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Ich habe Vorgesetzte erlebt, die einen vorlauten
Beamten entweder wegen eines Dienstvergehens,
denn das ist es, belangt haben und andere,
die einen solchen Beamten monatelang
mit üblen Dienstzeiten ´"bestraft" haben..
Das mit der Presse bringt selten etwas - wird inzwischen
doch sehr überschätzt. Weil bei vielen Vergehen keiner
mehr Lust hat, sich damit zu beschäftigen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Verdächtige Frage ...
Ein Polizist darf auch MIT Grund keine persönlichen Daten von Bürgern freigeben ...
Und das weiß er auch.