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Ist unser derzeitiges Grundgesetz eigentlich eine Verfassung ( im juristischem Sinne ) und hat es noch Geltung?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der hier bringt es auf den Punkt:

    http://www.buergeranwalt.com/02-ra-storr-standpunk...

    @ Kapaun: Warum gibt es dann den § 146 GG überhaupt und warum findet er keine Anwendung?

    Ich bilde mir ein, den schon mehrfach gelesenen Text dieses Artikels, der von anerkannten Autoren und Staatswissenschaftlern sowie Parteienforscher, wie beispielsweise Hans Herbert von Arnim, auch so interpretiert wird, verstanden zu haben, lasse mich aber gerne durch eine tiefgründige Erklärung eines besseren belehren.

    Tipp: Im Sarrazin Schmöker wirst Du allerdings keine Erklärung hierzu finden ---> -:)

    @ Danke für Deine Erklärung, die ja auch so in diesem Artikel steht und die auf den ersten Blick plausibel erscheint. Aber auf den zweiten Blick und im Kontext gelesen kann der Vorteil eines "Lesen-könnenden" nur ein solcher sein, wenn er auch im Besitz der Fähigkeit des "Verstehen-könnens" ist.

    Wenn Du mit "wir" das Volk meinst, dann erkläre doch bitte, wann man das Volk, bzw. nach dessen Wille jemals gefragt hat und wann man das Volk jemals darüber hat abstimmen lassen.

    Vielleicht liest Du Dir den Inhalt des oben stehenden links emotionsfrei und in Ruhe durch? Denn wer im Vorteil des Lesen-könnens ist, sollte diesen Vorteil nutzen.

    @ kaelon: Es muss nicht Storr sein, Du findest bei youtube genügend andere, die das auch so sehen (leider auch viele aus dem rechten Lager, für die das ein gefundenes Fressen ist) und ich empfehle jedem, der im GG eine Verfassung sieht, sich die Reden von Carlo Schmid, der auch Befürworter bei der CDU/CSU und der FDP hatte, anzusehen und anzuhören.

  • Cicero
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die beiden Teilfragen kann man klar bejahen.

    PiKe: Der Artikel besagt, dass das Grundgesetz solange die gültige Verfassung ist, bis das Volk beschließt eine neue einzuführen. Offensichtlich ist das deutsche Volk bisher ganz zufrieden mit dem Grundgesetz, es gibt ja schließlich keine Demos wie in Ägypten. Also bleibt das Grundgesetz bis auf Weiteres die gültige Verfassung für das gesamte Deutschland.

  • PiKe
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    "Artikel 146

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    Tja, da kannst dir deine Meinung selbst drauß bilden. Kommt halt darauf an, wie man das interpretiert...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Grundgesetz sollte gem. Art. 146 als eine bis zur Wiedervereinigung

    geltende Übergangsregelung von einer durch das gesamte deutsche Volk

    in freier, unabhängiger,geheimer Wahl zu beschließende Verfassung abgelöst

    werden.

    Eine solche, vom Volk beschlossene Verfassung ist unabdingbare Voraus-

    setzung für ein demokratisches Staatswesen.

    Einer der Mitglieder des Parlamentarischen Rates, der an der Abfassung des

    Grundgesetzes mitwirkte, Prof. Carlo Schmid, erklärte 1948:

    "...Wir haben unter Bestätigung der Alliierten Vorbehalte das Grundgesetz

    zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen

    Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir

    haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.

    Wir haben keinen Staat zu errichten...."

    "Das Grundgesetz für dieses Staats-Fragment muss gerade, aus diesem,

    seinem inneren Wesen heraus, seine zeitliche Begrenzung in sich selber

    tragen. Die künftige Voll-Verfassung Deutschlands ...muss originär entstehen

    können . Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung

    enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn bestimmte Ereig-

    nisse eintreten sollten." .

    "Wann soll es außer Kraft treten? Ich glaube, dass über diesen Tag kein

    Zweifel bestehen kann - an dem Tage, an dem eine von dem deutschen

    Volk in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt...."

    http://www.youtube.com/watch?v=DGWRj4-pE2E&feature...

    "Theodor Heuss, 1. Bundespräsident, hat in einem Vorwort das

    Grundgesetz einen „unvollkommenen Versuch“ genannt, „dem staatlichen

    Leben für eine Übergangszeit eine Ordnung zu geben“.

    "Am 13.1.2009 wurde eine ... Petition beim Bundestag eingereicht mit

    dem Ziel, durch eine Volksabstimmung eine vom Volk selbst erarbeitete

    Verfassung zu verabschieden."

    "Der Petitionsausschuss gab dem Antragsteller nun schriftlich zu verstehen, dass

    diese öffentliche Petition abgelehnt wird, weil die BRD bereits eine Verfassung

    namens Grundgesetz besäße."

    http://www.querdenkerforum.de/forum/showthread.php...

    Weil Grundlage eines demokratischen Staates eine vom Volk in geheimer,

    unabhängiger, freier Wahl beschlossene Verfassung ist, durch welche

    Gewaltenteilung garantiert und Machtmissbrauch durch eine auf dieser

    Verfassung beruhenden Kontrolle durch unabhängige Richter beruht, wird

    von Experten bezweifelt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokra-

    tischer Staat ist, denn diese Voraussetzungen sind in der BRD nicht gege-

    ben.

    Wie aus der Rede des Prof. Carlo Schmid im Jahre 1948 hervorgeht,

    sollte das nicht vom Volk gebilligte Grundgesetz kein Ersatz für eine Ver-

    fassung sein.

    Nochmals Zitat aus der Rede Prof. Carlo Schmid's vor dem Parlamen-

    tarischen Rat 1948:

    "Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands

    zu machen." Das GG sollte also ausdrücklich keine "Verfassung" sein.

    Natürlich kann man keinen justiz- und rechtlosen Zeitraum dadurch ent-

    stehen lassen, indem man das Grundgesetz außer Kraft setzt und dann

    erst daran geht, eine Verfassung zu konzipieren und zu beschließen.

    Aber daraus die Rechtmäßigkeit dahingehend zu konstruieren, dass wir ja

    eine als "Verfassung" bezeichnetes Grundgesetz hätten, welches die

    vom Volk zu beschließende Verfassung überflüssig macht, das ist

    Machtmissbrauch, zumal der jetzige Zustand für die "Politiker-Kaste ja viel be-

    quemer ist, weil durch ihren eigenen Mehrheitsbeschluss das GG nach Belie-

    ben geändert werden kann, um grundgesetzwidrige Vorhaben durchzusetzen

    ohne das Volk zu befragen.

    .

    Das Grundgesetz sollte - allen juristischen Spitzfindigkeiten zum Trotz -

    nur bis zur Wiedervereinigung des getrennten Landes als Übergangs-

    lösung gelten - nach dem ausdrückllichen Willen seiner Autoren, die

    auch nicht das Volk befragten. Die Bundesrepublik entstand erst

    1949 - das GG stammt aus dem Jahre 1948.

    Aber unsere "stellvertretenden" Volksvertreter - ohne auch nur

    einen 'Gedanken an die Bestimmung des Art. 146 GG oder an die Voraus-

    setzungen zu verschwenden, unter welchen das GG entstand und ohne

    das Volk zu befragen, behaupten, das Grundgesetz sei angebliche '"Ver-

    fassung".

    Dieses Grundgesetz wurde 21 Mal durch die Politiker-Kaste geändert,

    ohne Referendum natürlich. Mit einer vom Volke beschlossenen Verfas-

    sung könnten sie nicht in dieser Weise und nach Belieben umspringen.

    Wir sind allenfalls eine "Volksherrschaft ohne Volk" - wer den nachfolgenden

    Link noch nicht gelesen hat und es nicht glaubt, sollte ihn lesen:

    "Demokratie ohne das Volk - Wer regiert uns?

    Kommentargottesdienst in der Nürnberger St. Lorenzkirche am 16 Januar 2005

    http://www.lorenzkirche.citykirche-magazin.de/imag...

    "Warum Deutschland keine Demokratie ist"

    http://www.buergerstimme.com/Design2/2009-12/warum...

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  • Catan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das sage ich dir jetzt als Jurist:

    JA ! Es ist eine vollwertige Verfassung, egal welche Überschrift das ganze hat. Wichtig ist der funktionelle Regelungsgehalt... und JA! Es gilt auch. Das siehst du nicht zuletzt daran, dass die Staatsorganisation dem vorgegebenen Aufbau entspricht und funktioniert und du dich auch auf deine Grundrechte berufen kannst vor einem Gericht.

    Sich an Art. 146 festzubeissen, der als verfassungsrechtliches Rudiment ohne formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und auch nur in gewissen Extremsituationen und unter Beachtung der Ewigkeitsgarantie Einsatz finden könnte, ist dabei auch nicht hilfreich. Auch wenn das vielen braunen Zeitgenossen unter uns nicht passen wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    sie ist nur eine absichtserklärung...

    wäre sie eine verfassung...

    müßten noch nachträglich die meisten...

    "staatsdiener" seit bestehen der brd 1949...

    wegen zig tausende "verfassungsbrüche" bestraft werden !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Grundgesetz hat den Charakter einer Verfassung, egal was irgendjemand mal kurz nach dem Krieg gesagt hat.

    Und das Grundgesetz hat seine Geltung bis heute. Dem steht auch nicht der Artikel 146 entgegen. Der Einigungsvertrag ist ein Anhang zum Grundgesetz, Dieser Anhang wird mit einem Maßnahmekatalog ganz konkret. Auch wenn ich mir eine Volksabstimmung gewünscht hätte und auch immer noch wünsche, so ändert dieser Wunsch nicht an der Tatsache, dass das GG seine Gültigkeit hat.....

  • kaelon
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja und Ja

    Was den Artikel 146 anbelangt empfehle ich einfach mal die Präambel des GG zu lesen, denn da steht seit 1990 folgender Satz:

    „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ und weiter

    „Die Deutschen in den Ländern...bla bla bla .. haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

    Da wir in Deutschland eine parlamentarische Demokratie besitzen, wird "das Volk" vertreten.

    In unserem Falle durch die von uns gewählten Volksvertreter auf Landes und Bundesebene.

    In §146 steht weder das wir das GG ablösen müssen, noch das unser Prinzip der repräsentativen Demokratie ( das im GG ebenfalls geregelt wird) hier außer Kraft gesetzt ist.

    Nein es steht dort sogar folgendes

    "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,..." es gilt also für alle und verliert erst Gültigkeit wenn es durch eine neue Verfassung abgelöst wird.

    oder um es kurz zu machen:

    Unsere Verfassung heist Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

    Der Name ist historisch bedingt und lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten. Gegenwärtig lautet daher die Feststellung zur Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung.

    @hacki dein Link auf die Seite von Domink Storr ist ein Scherz ? Oder bist du wie Storr auch der Meinung das das khasarische Weltjudentum die geschicke der welt lenkt, und das unsere Gesetze in angelsächsischen Anwaltskanzleien geschrieben werden .....

    http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Dominik...

    Carlo Schmid starb 1979, ein Jahrzehnt vor der Wiedervereinigung un den 2+4 Verträgen. Seine Aussagen beziehen sich auf Deutschland als Besatzungszone....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt keine ernstzunehmenden Zweifel daran, dass das Grundgesetz unsere Verfassung ist, und zwar seit dem Bestehen der Bundesrepublik. Dafür muss es nicht "Verfassung" heißen, man könnte ihm auch beliebige andere Namen geben.

    Und da es bis heute nicht durch eine andere Verfassung abgelöst wurde, hat es selbstverständlich weiterhin Gültigkeit. Auch daran gibt es keine ernstzunehmenden Zweifel.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das GG ist seit der Wiedervereinigung auch die Verfassung.Basta.

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