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Mein Ex-Partner möchte das gemeinsame Sorgerecht für unsere 8 jährige Tochter.?
Er setzt mich regelrecht unter Druck,
Was soll ich tun.
Wenn ich nicht einwilligen werde,wird er es bei Gericht durchsetzen.
19 Antworten
- ?Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Na..., ist doch auch richtig so!
Es ist euer GEMEINSAMES Kind und nicht nur "DEINS"! - und wann lernt ihr Frauen denn endlich mal, dass der Vater nicht nur Pflichten ("Zahlemann und Söhne") hat, sondern auch Rechte???
- TDI FahrerLv 6vor 1 Jahrzehnt
richtig wenn es keinen vernünftigen grund gibt es ihm zu verweigern wird er es vor gericht durchsetzen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
man könnte den eindruck gewinnen, das verschiedene frauen der meinung sind, das nur sie berechtigt sind das sorgerecht zu haben und nicht der mann.
der mann wird allenfalls dafür gebraucht, der frau die gemeinsame wohnung zum wohle des kindes zu überlassen, der frau einen gesicherten unterhalt zu zahlen, dem kind den (ihm zustehenden) unterhalt und die anstehenden klassenfahrten zu finanzieren. hinzu kommen allerdings noch diverse sonderzuwendungen, wie bekleidung, hier mal ein handy dort mal eine play-station usw.
wenn es allerdings um mitsprache in der erziehung geht, steht der mann ganz aussen vor....
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
hast du denn gründe die dagegen sprechen? er bleibt schließlich der vater deiner tochter und sie hat ein recht auf den kontakt zu ihm
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- vor 1 Jahrzehnt
Das steht ihm zu, wenn ihre Tochter auch seine ist.
Ich würde an ihre stelle ohne streit (zum wohle des Kindes) regeln.
Aber, letztendlich liegt das bei Ihnen
Gruß
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
...wenn er auch der vater ist, steht es ihm wohl zu...
- KometLv 7vor 1 Jahrzehnt
Und dazu hat er auch jedes Recht. Also das Gericht einzuschalten. Dich unter Druck setzen natürlich nicht.
Der deutsche Gesetzgeber ist zwar noch nicht ganz so weit, aber das Bundesverfassungsgericht hat endlich verstanden, dass Väter nicht schlimmer sind als Mütter und dass die Benachteiligung unverheirateter Väter aufzuheben ist.
Aus diesem Grund wurde beim Urteilsspruch letztes Jahr nicht nur gesagt, dass die Bundesregierung das Gesetz ändern muss, sonder auch, dass bis dahin die Familiengerichte den Vätern auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht übertragen sollen, wenn es keine gravierenden Hinderungsgründe gibt.
Ich empfehle dir, einen Termin beim Bezirksdienst vom Jugendamt zu machen. Dort kannst du dich beraten lassen, was das gemeinsame Sorgerecht überhaupt bedeutet. Im Grunde ändert sich für dich nämlich nur wenig. Deine Tochter lebt weiter bei dir, weil dies seit Jahren so ist und nicht geändert wird, nur weil der Vater auf einmal auch Sorgerecht hat.
Zurzeit ist es so, dass der Vater deiner Tochter weder zum Elternsprechtag darf, noch zum Arzt um Auskunft zu bekommen, wie es seiner Tochter geht. Er darf ihr bei Besuchen eigentlich noch nicht einmal Hustensaft geben, ohne dich vorher um Erlaubnis zu fragen. Wenn eure Tochter bei einem Wochenendbesuch krank wird, darf er nicht mit ihr zum Arzt. Er muss dann mitten in der Nacht dich anrufen und du musst sie abholen und mit ihr zum Arzt gehen. Er darf mit ihr nicht in Urlaub fahren, ohne von dir eine schriftliche Erlaubnis zu bekommen. Und so weiter.
Da kann ich verstehen, dass er das so nicht mehr möchte!
- vor 1 Jahrzehnt
Das Kind haben Sie zusammen bekommen und in der Regel sollte es mit euch zusammen Erwachsen werden. Doch... aus irgend einen Grund ist es schief gelaufen.
Denken Sie an Ihr Kind, was recht hat auf Mutter und Vater.
Co-Elternschaft hat für das kind UND für sie so seine Vorteile.
- Der Partner verpflichtet sich in einen Umkreis zu wohnen.
- Das Kind kan entweder durch Mutti oder Vati von der schule oder Sport usw. abgeholt werden.
- Hat bei beiden sein ein eigenes Zimmer.
- Fragt von beide Ex- Eheleute ein erwachsenes benehmen warsch von Egoismus. ALLLES FÜR DAS KIND.
- Sie besprechen Masnahmen betreffend die Erziehung, Schule usw.
Nachteil: Sie/Er wird sie häufig sehen. Aber gehen Sie doch mal bei einer Beratungsstelle vorbei.
- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
man sollte dir das sorge-recht überhaupt nicht geben da du deinen partner nur ausgenutzt hast, er hat dir den samen gespendet in der hoffnung das es euer kind ist und bleibt, ergo du hast unter falschen voraussetzungen gehandelt, recht hat er wenn er dich zum termin am gericht einlädt