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Pacola fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf man ohne Erlaubnis ein Halteverbotschild nach StVo anbringen?

Da die Einfahrt zu meinem Grundstück ständig zugeparkt wird, habe ich schon mehrmals Halte - bzw. Parkverbotschilder ( mit und ohne Abschleppandrohung ) an mein Einfahrtstor angebracht.

Leider werden diese Schilder nie beachtet oder gar mutwillig abgerissen.

Nun habe ich überlegt, das ein Schild mit dem Schriftzug " Feuerwehrzufahrt " wahrscheinlich mehr beachtet wird. Da diese Schilder sehr teuer sind, habe ich versucht, ein gebrauchtes zu kaufen. Nun wird mir ein Schild angeboten: Feuerwehrzufahrt - Halteverbot nach StVo. Darf ich ein solches Schild ohne amtliche Erlaubnis anbringen?

Bitte nur Antworten, wenn man ganz sicher ist... Danke!

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das darf nur die zuständige Behörde, also das Verkehrsamt.

    Siehe hier:

    "Senden (AZ) - Immer wieder rasten Busse zu schnell an ihrem Haus vorbei. Jetzt schritt eine Frau aus Senden (Landkreis Neu-Ulm) selbst zur Tat.

    Die 45-Jährige stellte ein eigenes Tempo-30-Verkehrsschild auf, das einem Original sehr ähnlich sieht. Besonders auffällig jedoch ist der aufgedruckte Zusatztext des rund 50x80 Zentimeter großen Schilds: "Zone 30 - Gilt auch für Busfahrer."

    Das Schild befestigte die Frau laut Polizei am Mast eines bereits bestehenden Verkehrszeichens. Zwei Monate, nachdem es die Frau aufgestellt hatte, meldete ein Autofahrer der Polizei das "unechte" Verkehrsschild.

    Da Verkehrsschilder jedoch nur von Behörden aufgestellt werden dürfen, wird nun gegen die Frau ermittelt. Der Grund: Amtsanmaßung.

    __________________

    www.augsburger-allgemeine.de"

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein! das darf man nicht!!

    gilt als eingriff in den strassenverkehr!!

  • Fankle
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Sicher. Brauchst Genehmigung vom Ordnungsamt. Und wo keine Feuerwehrzufahrt ist, wird auch kein entsprechendes Schild hingestellt. Sonst kann ja jeder kommen.

    Da ich gelegentlich ein aehnliches Problem habe, hat mir mal ein Anwalt den Tipp gegeben, dass das Herauslassen der Luft aus einem(!) Reifen nicht den Straftatbestand der Sachbeschaedigung oder Noetigung erfuelle.

  • vor 1 Jahrzehnt
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  • vor 1 Jahrzehnt

    allerdings dürfen andere leute genauso wenig deine einfahr zuparken. meld das dochmal der polizei oder dem straßenverkehrsamt oder wo auch immer man da anrufen muss

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