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Wie viel Km/h darf man zu schnell fahren?

ich bin noch in der Probezeit und möchte mal rein prophylaktisch wissen, falls mal was sein sollte, wie viel ich zu schnell fahren kann, sodass mir noch nichts passiert, also nicht das ich dann ne nachschulung machen muss. ..

wisst ihr die richtwerte evtl?

Danke :)

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    die richtwerte werten durch verkehrszeichen geregelt!!

    wenns nach mir ginge, müsste JEDER, der zu schnell fährt zur nachschulung!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt eine 3-Kilometer Toleranz,da macht die Polizei nichts,allerdings könnten sie einen anhalten,wenn es ihnen zu schnell ist und die merken,dass es sich um einen Anfänger handelt.

    Die Polizei in der Fahrschule hat gesagt,Geschwindigkeitsbeschränkungenn gibt es nicht umsonst,schon bei einer Überscheitung von 5km kann es tödlich werden.

    Je nach Schweregrad des Fehlers muss man nur Bußgeld zahlen oder wieder zur Nachschulung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ganz kurz und einfach...so fahre ich auch immer. Wo 50 kmh sind kannste 55 Kmh fahren also immer 5 kmh mehr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    @Thomas: Warum bist Du nicht gleich für lebenslänglich?

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  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    also, eine Nachschulung mit Probezeitverlängerung bekommst Du für einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, die in Flensburg ins Zentralregister eingetragen werden. Also jeweils ab einem Bußgeld von 40.- €.

    Geschwindigkeitsbeschränkungen sind immer A-Verstöße, werden aber erst ab einer Überschreitung von 21 km/h in Flensburg eingetragen. Vorfahrtsverletzungen und rote Ampeln sowie die meisten Verkehrsunfälle führen auch zu diesen Folgen. Handy am Steuer z.B. ist ein B-Verstoß.

    Die Antwort ist also, dass Du selbstverständlich gar nicht zu schnell fahren darfst. Aber erst ab 21 km/h drüber plus Meßtoleranz von min. 3 km/h plus Tachoabweichung wird es bezüglich der Probezeitmaßnahmen kritisch.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    23kmh

  • vor 1 Jahrzehnt

    Lt. § 57 StVZO darf der Tachometer (ab einer Geschwindigkeit von 50km/h) maximal 7 % des Skalenendwertes mehr anzeigen. Eine Anzeige nach unten (Minderanzeige) ist nicht zulässig.

    Liebe Grüße,

    MeistER

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    allerhöchstens 8-10

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