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Verurteilung wg. Ausbruch aus der Ehe ?
Heute sind da ja einige junge Leute verurteilt worden,
weil sie nicht im Gefängnis von Aachen bleiben
wollten. Obwohl sie bekanntlich genau dort hin
gehörten.
Das bringt mich zu der Frage, ob es nicht an der Zeit ist,
auch jene einer Verurteilung zuzuführen, die aus einer
Ehe ausbrechen ??
Die kath. Kirche soll sich bereits angeboten haben,
als Sponsor für diese hervorragende Idee aufzutreten.
In Aachen ist auch der Justizvollzugsbeamte wg.
Beihilfe verurteilt worden, weil er dem Freiheits-
drang der jungen Leute begleitend zur Seite stand.
Sollten also demgemäß auch jene verurteilt
werden, die beim Ausbruch aus einer Ehe
helfen ?? Also Ehebrecher ?? Langjährige
Geliebte und so ??
Wie sollten die Strafen aussehen ??
16 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du @willou: Was nützt es, eine Ehe weiterzuführen, wenn sich 2 nicht mehr lieben?
Warum eine Ehe fortführen, wo es nur noch Streit gibt, ja sogar häusliche Gewalt, Schläge, wahrscheinlich auch Misshandlung an Kindern?
Und da soll man noch verheiratet bleiben?
Ok, ich bin auch eine H...rereigegnerin. Ich bin da eher FÜR SCHEIDUNG, wenn man den anderen nicht mehr liebt.
So ist man wieder FREI, und auch nicht mehr an eheliche Verpflichtungen gebunden, ausser dass man dann noch elterliche Verpflichtungen hat.
Und das hat mit Freiheitsdrang gar nix zu tun. Ok, es gibt Ausnahmen. Aber warum sollte man aus der Ehe ausbrechen wollen, wenn man sich versteht, wenn man sich liebt?
Da besteht doch gar kein Grund dazu, oder?
Und Liebe MUSS von BEIDEN Seiten kommen, damit eine Ehe funktionieren kann. Wenn es nur von einer Seite kommt und der andere leidet, wäre es besser für den Leidenden, Schluss zu machen.
Oder glaubst du nicht? Oder soll oder muss er jedes Fremdgehen seines Partners verzeihen, da man ja schliesslich verheiratet ist und ja auch Kinder hat.
Man kann viel in einer Ehe aushalten und auch einstecken, doch irgendwann ist Schluss.
Schliesslich kommt es in besten Ehen und Familien vor, dass man sich streitet.
Aber für mich persönlich wäre dann EHESCHLUSS, wenn mich mein Mann mit einer anderen Frau betrügen würde und die Hand gegen mich und unser Kind heben würde.
Denn damit ist eine Ehe dann NICHT MEHR TRAGBAR.
Also bringen Strafen da gar nix, Gefängnis auch nix. Denn wenn der eine den anderen NICHT MEHR liebt, kann man die Liebe zum anderen nicht erzwingen.
Dann ist es immer noch besser, man geht getrennte Wege.
Denn Fremdgehen kommt nicht von ungefähr. Entweder man liebt seinen Partner nicht mehr, oder es fehlt einem am Partner etwas und holt es sich halt woanders.
Aber auch hier bin ich für: Scheidung, und nicht Rumh..rerei.
MfG
Gina M.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Aber ansonsten geht es dir noch gut und dein Leben findet auch im 21 Jahrhundert statt?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
In einer Ehe verhält es sich bei einem Ausbruch anders, denn wenn der eine ausgebrochen ist kann es für den anderen eine Befreiung sein.
- vor 1 Jahrzehnt
kreuzigung... -.-''
ich meine religion ist wie ein penis
es ist nice einen zu haben aber man sollte ihn nicht in der öffentlichkeit auspacken und anderen leuten vor der nase rumschwingen, und schon gar nicht probiern das zeug denne auch noch in den hals zu schieben.
wen jemand seine ehe beenden will hat die kirche nix zu melden, wir leben in einem rechtsstaat
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- doodlebugger57Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Alllllsooo.. die beiden besagten Herrn, hatten doch aufgrund der Perspektivlosigkeit ihres erzwungenen unfreiwilligen Aufenthaltsort, gemeinsam beschlossen, zunaechst einen Ortswechsel ins Auge zu fassen, und spaeter, mit Hilfe eines ihrer "Bodyguards", diesen dann auch vollzogen.. was ihr Anwalt durchaus nachvollziehen kann..... auch wenn die oertliche Veraenderung sich nur als tempraer erwies.. und die Repatriierung mit neuer Perspektive inzwischen anlaeuft
Uebertragen auf eine Ehe, muesste zunaechst die Perspektivlosigkeit erwiesen, und zweitens der hilfreiche Bodyguard gewaehrleistet sein. Welche Gerichtsbarkeit auch immer muesste in diesem Fall ebenso eine Repatriirung mit neuen Perspektiven (im schlimmsten Fall neuer Ehefrau) als Hoechststrafe aussprechen koennen. Mal schau.. die Zeiten aendern sich. Der Vatikan als Eheanbahnungsinstitut?? Ne nette neue Beschaeftigung fuer Priester die ein neues Betaetigungsfeld suchen.... muessen.. .
- Slovak08Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Zeit, in der Ehebruch strafbar war bzw. die / der Betroffene durch die alleinverschuldigte Scheidung massiv benachteiligt wurde, ist seit 1976 (?) auch in Deutschland Geschichte. Da könnte die katholische Kirche noch so viel Sympathisanten zusammentreiben, zurückgedreht wird das nicht mehr.
- vor 1 Jahrzehnt
Das geht doch wohl zu weit...Strafe wegen Ausbruch aus der Ehe. Dann wäre ich wahrscheinlich heute noch im Knast, denn ich bin 2 x geschieden.
- AlberichLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ganz klar! Wer aus einer Ehe ausbricht sollte mit Wein, Weib und Gesang bestraft werden.
Warum? Na, wer ausbricht, war vorher eingesperrt - und demzufolge unglücklich. Da ist ein Ausbruch aus einer Lebensverhinderungsanstalt doch löblich, oder?
Ach ja, das "Weib" dürfen Frauen gerne durch "Kerl" ersetzen - auch wenn's sich nicht reimt.
- GänseblümchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
du kannst doch einfach gehen und dich scheiden lassen, da brauchst du nicht "auszubrechen".
- neroneLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ehebruch gibt's - zumindest in der Schweiz - längst nicht mehr - also: er ist nicht mehr strafbar. Und das ist gut so: Wenn die ehe zum Knast wird, bricht man(n) halt aus.
Der Mann von Stil hat eine Geliebte, die andern gehen ins Puff.
Langjährige Geliebte sind wohl gut begründet - in der Ehefrau.
Die Langjährigkeit begründet sich natürlich auch in der Köstlichkeit der Heimlichkeit.
Sag mal, wie als bist du? Der Begriff der "offenen Ehe" und der "freien Liebe" sollte auch dir bekannt sein - wenn die Ehe "stimmt" geht auch keiner fremd - also.
Das Klammern am Eheknast führt im schlimmsten Fall nur zu langem wirklichen Knast - wenn man(n) Pech hat