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Gerichtsvollzieher kommt morgen :-(?
Leider hat sich der Gerichtsvollzieher für morgen angekündigt :-( Ist das erste Mal, deshalb hab ich auch keine Ahnung wie das läuft und bin voll fertig :-( Es geht um ca. 900 Euro (Jungedsünde) :-( ... Habe nun heut versucht den GV zu erreichen, leider erfolglos. Habe ihm dann eine E-Mail geschickt, dass ich das Geld nächste Woche überweise. Tu ich auch - weil meine Tante mir das Geld vorstreckt! Von ihm kam dann eine Antwort wo er meinte, dass der Termin morgen aufjedenfall statt finden wird, weil auf eine einfache Ankündigung von Zahlungen die Zwangsvollgtreckung nicht eingestellt werden kann. Ich hab doch wirklich vor dieses Geld nächste Woche zu bezahlen :-((( Wenn ich ihm das morgen nochmal sage bzw. glaubhaft mache, ist er dann damit einverstanden, oder wird er trotzdem Sachen mitnehmen? Ich habe richtig Angst vor morgen :-( ... Hoffe Ihr könnt mir helfen! Danke schonmal.
9 Antworten
- LannusLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Teilweise ist hier haarsträubendes zu lesen, wurde wohl dem TV entnommen.
1. Grundsätzlich nicht den GV verärgern und möglichst kooperativ sein, denn sonst können die echt alle negativen Register gegen einen verwenden. Wie z.B. eine EV abgeben etc., was natürlich deine Schulden in die Höhe treibt.
2. Ratenzahlungen kann auch der GV vereinbaren.
3. Sofern du dich zur Zahlung bereit erklärst, wird er auch keine Sachen pfänden oder mit dem Kuckuck versehen.
4. Biete ihm morgen 40 oder 50 Euro an und sage ihm dann, dass du nächste Woche den Rest bezahlen wirst. Macht immer einen guten Eindruck. Nenne ihm einen festen Termin oder lass dir seine entsprechende Konto-Nr. geben. Halte aber diesen Termin auch ein.
Denn jeder Besuch des GV kostet dein Geld.
5. Dem GV entstehen natürlich Kosten, die du mitbezahlen mußt - ob die nun in dieser Summe vorhanden sind, kann ich nicht beurteilen.
6. Kaum ein GV wird dir den Kopf abreißen, denn es sind auch nur Menschen die nur ihren Job machen.
Also keine Bange, du wirst es unbeschadet überstehen.
Quelle(n): Gruß Lannus - Ralf E <><Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Er wird nichts mitnehmen. Die allermeisten Gerichtsvollzieher sind sehr nett. Er wird sich von dir nur eine Unterschrift holen, dass du nächste Woche überweisen wirst. Achtung: du musst auf das Sonderkonto des Vollziehers überweisen. Das wird er dir aber nochmal sagen.
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
1.Tipp: Lass den Kerl/die Dame auf jeden Fall rein und tue nicht so, als wenn Du nicht da wärst! Ehrlich gesagt macht es das nur schlimmer!
Weià ich von einem Bekannten von mir, der nie einen Gerichtsvollzieher hinein lassen wollte - na das haben die erst mal gerne! Also: Reinlassen und der Rest ist harmlos.
Der stellt Dir Fragen, wie es zu dem fälligen Betrag gekommen ist/kommen konnte und ob Du das Geld des Schulders jetzt spontan auf die Hand geben kannst. Kannst Du nicht; also wird er fragen, wie Du gedenkst, die Schulden zu bezahlen. Meist kommt dann auch das Thema "Ratenzahlung" ins Gespräch - und Du bist ja bereit dazu, also besser kann es eigentlich kaum laufen.
Bestimmt wird er Dir aber eine "Auflage stellen", dass Du das Geld persönlich an den Gläubiger überweist, wenn's eben nur 1-2 Wochen sind, also dass Du Dich dann darum zu kümmern hast - das mit den Raten geht ihn nichts an, das ist die Sache zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger.
Der Gerichtsvollzieher kommt also an und verschafft sich einen Blick über die wohnliche Situation bei Dir. Auf teuren Schmuck, den aktuellsten PC, zwanzig Handys und sonstigen Hightech-Kram kann er natürlich einen "Kuckuck" also ein Pfandleihsiegel kleben und wird Dir dann einen Termin nennen, wann er den Kram (weil..."wertvoll, kann man noch zu Geld machen bei einer Auktion") abholen lässt.
Hast Du aber nichts "super Teures und Modernes", also hast Du z.B. einfach nur nen ganz normalen PC mit Bildschirm und Drucker, einen normalen Fernseher, ein Telefon und eine Stereoanlage so vielleicht - wird er auch sehen, dass bei Dir nichts zu holen ist und das dann als "fruchtlose Pfändung" notieren. Du hast eben keine Reichtümer, sondern nur einen (gemäÃigten) Lebensstandard. Das Ganze kann mit der eidesstattlichen Versicherung einhergehen, das ist ein Schrieb, der auflistet, was Du besitzt (und Du z.B. keine 10 irgendwo in Südafrika versteckten Konten hast, die nett voll sind). Also: Alles wahrheitsgemäà auflisten und unterschreiben. Dann hast Du die nächsten 3 Jahre vor den Forderungen Deiner Gläubiger Ruhe - aber ein altes Sofa, einen paar Jahre alten Compi, ein altes Bett oder einen normalen Fernseher wird Dir niemand wegnehmen!
Keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher..., ich hatte den auch schon mal hier und kenne das eben von meinem Bekannten. Mein Bekannter wollte ihn nie herein lassen..., da wurde der derbe sauer und hat regelrecht mit Nachdruck gesucht beim 2. Besuch.
Ich hab den herein gebeten, hab gesagt: "Ich habe nichts, kann leider auch nichts zahlen, aber bitte, schauen Sie sich um!" - und schon war alles gut. 5 Minuten Sache...
Nur...: Verarschen lassen die sich nur sehr ungern!
Quelle(n): Eigene Erfahrungen - exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Auf Zuruf, dass wer bezahlen will, verlässt sich kein normaler Mensch und schon lange nicht ein GV. Ob er pfändet entscheiden nicht die Schreiberlinge hier, sondern allein der GV. Genau genommen hast Du zum Termin nicht mehr als eine Absichtserklärung.
Vielleicht lässt er sich ja auf eine Fristverlängerung ein. Mittlerweile geht es aber nicht mehr nur um die Ausgangssumme, sondern auch um die aufgelaufenen Kosten und Zinsen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es gibt solche und solche Gerichtsvollzieher. In der Regel sind diese aber Nett und wenn sie von dir einen guten Eindruck haben dann verlässt er sich darauf das er die nächste Woche das Geld bekommt. Wenn du dann allerdings nicht zahlst und er sich verarscht fühlt so wird er eine härtere Gangart einschlagen. Das kann auch passieren wenn du morgen nicht da bist. Dadurch erhöhen sich dann auch noch die Gebühren für einen zweiten Termin.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
du sagst ihm einfach, das du momentan zahlungsunfaehig bist, aber naechste woche/ monat alles zahlen wirst, das wird er sich notieren und dem glaeubiger so mitteilen. fertig.
gibt keinen grund zur sorge.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Was soll an deiner Zahlungsmoral glaubwürdig sein ?
Eine Jugendsünde soll plötzlich innerhalb von wenigen Tagen bezahlt werden ?
Du hast seit dem Vorfall sämtliche Mahnungen ignoriert. Du hast den Mahnbescheid entweder ignoriert, oder Widersprochen. Bei Widerspruch hast die Gerichtsverhandlung verloren. Falls du eine Ratenzahlung beantragt hattest, hast du sie nicht eingehalten. Und jetzt plötzlich soll alles anders sein ?
Du hast dem Schuldner und dem Staat unnötig viel Geld und Nerven gekostet. Jetzt trage ENDLICH die Konsequenz aus deinem Verhalten und lerne etwas daraus.
Bis der Gerichtsvollzieher kommt vergehen Jahre und dein Gläubiger wartet eben schon so lange auf sein Geld.
- Rive GaucheLv 7vor 1 Jahrzehnt
Also: der GV räumt nichts weg, er fährt ja nicht mit nem Möbelwagen durch die Gegend.
SchuldnerInnen sagen oft: Ja nächste Woche zahle ich, darauf verlassen kann sich ein GV nicht, wenn: Das sagen ja die meisten Schuldner, und wieder und wieder!
Wenn Deine Tante Dir das Geld auslegt, wo ist das Problem? Sie kann morgen da sein, wenn nicht , hast Du Pech.
Der GV kennt die hochheiligen Versprechen, er wäre dumm sich darauf zu verlassen und für den Job ungeeignet!
Was passiert: Wenn Du morgen nicht zahlst, Deine Tante auch nicht mit Geld dasteht: Er schaut sich um, prüft ob es Werte in der Wohnung gibt, beklebt die mit einem amtlichen Pfandsiegel (Kuckuck genannt), wird Dir eine Zahlungsfrist einräumen (Tante in einer Woche sollte funktionieren) und seine Amtskontonummer hinterlassen.
Nur dann: überweise die "Jugendsünde", sonst kann es zu einer Erwachsenensünde werden. Im Regelfall sind GVs sehr hilfreich (ist ja nicht deren Geld) zwischen Schuldnern und Gläubigern zu vermitteln.
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
der nimmt nichts mit!
Das beste ist, wenn du nicht da bist. Dann passiert folgendes:
Der wird dir ein Schreiben mit der Aufforderung zur Abgabe einer EV schicken. Sogar bei diesem Termin kannst du noch das Geld ohne Folgen bezahlen. Es geht jetzt nur darum, eine Woche zu überbrücken. Das kannst du so tun!
Quelle(n): kenn mich aus...