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Muss sich der Vermieter an meine Stromkosten beteidigen?Wenn ja wie hoch würden diese ausfallen?
Ich habe folgendes Problem.In meiner Wohnung musste die Elektrik komplett neu gemacht werden.Also Wände auf stemmen und so weiter.Ich habe vergessen mir den Zählerstand auf zu schreiben.Die arbeiten haben fast 2 Wochen gedauert.Ich habe eine 3 Raumwohnung mit 65 m².Wenn ja wie hoch würden diese ausfallen?Wie kann diese geltend machen.
9 Antworten
- SpassvogelLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Sei froh das du neue Kabel hast. Was soll der Zählerstand? Der wäre nur interessant wenn du selber kein Strom verbraucht hast. Kann es sein das du schottische Vorfahren hattest und ein Geizhalz bist. Wäre ich dein Vermieter würde ich dir 50 € geben und bei nächster Gelegenheit die Miete um 100 € erhöhen.
- Wilfried SiemsLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wieso bitte sollte der Vermieter sich freiwillig an deinen Stromkosten beteiligen wo du leider
a) es versäumt hast,dir den Zählerstand aufzuschreiben und
b) der Vermieter mit dem Einbau der neuen Elektrik genug Investitionskosten ausgelegt hat?!?
Das müsste mir mal jemand erklären...
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Welche Begründung fügst du an deinem Verlangen an ?
Deine Vergesslichkeit ?
Vom letzten Zählerstand auf der letzten Rechnung könnte man einen pauschalen Durchschnittswert nehmen und ihn bis zum Instandsetzungstermin hochrechnen. Somit hätte man einen Wert. Dabei fehlt aber immer noch die Begründung für eine Beteiligung.
Allerdings kannst du für die 2 Wochen die Miete mindern, da für 2 Wochen ein Mangel in der Wohnung nachweislich vorhanden war. Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung. Hatte man auch kein Warmwasser, konnte man nicht kochen, war es verhältnismäÃig kalt...
Die Instandsetzungskosten gehen voll zu Lasten des Vermieters.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - Ilse 2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich verstehe nicht ganz, warum du überhaupt Stromkosten vom Vermieter haben willst.
Meinst du eine Mietminderung wegen der aufgestemmten Wände? Das hättest du machen können: Den Mangel (=Arbeiten in der Wohnung, sehr eingeschränkte Bewohnbarkeit) dem Vermieter schriftlich anzeigen und die angemessene Mietminderung ankündigen, wenn bis zu einem Tag X (den du vorgibst) der Mangel nicht behoben ist. Angemessen wären z.B. 2 Tage. Wenn die Arbeiten danach noch nicht komplett abgeschlossen sind, kannst du die Miete mindern, bis alles fertig ist.
Dürfte aber zu spät sein, wenn die Arbeiten jetzt beendet sind.
Oder meinst du den Stromverbrauch durch die Arbeiten selbst?
Das ist natürlich auch doof ohne Zählerstand. Da kannst du nur eine Schätzung vornehmen. Vorausgesetzt du weiÃt, welche Elektrowerkzeuge mit welchem Verbrauch wie lange eingesetzt wurden. Aber das dürfte sich im 20-Euro-Bereich bewegen und lohnt kaum die Mühe.
Theoretisch kannst du natürlich den Vermieter anschreiben und von ihm die Summe X als Schadensersatz fordern. Aber lass dich vorher im Mieterverein beraten.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
stromkosten ist deine sache nicht vom vermieter
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn du dich so pinselig anstellst, kannst du davon ausgehen, dass du bei der nächsten Mieterhöhung gleich oben an auf der Liste stehst.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Stromverbrauch ist weniger als man vermutet. Sprich mit dem vermieter welche Pauschale er Dir anbietet. Rechne, das pro Tag 4 Std eine Maschine läuft mit ca 200W. Meist werden die Schlitze mit der Hand gestemmt.
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, aber dann muss das gescätzt werden, beweisbare Unterlagen sind ja nicht da.