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Jörg fragte in Schule & BildungTrivialwissen · vor 1 Jahrzehnt

aufsichtspflicht der schulen vor unterrichtsbeginn?

hallöchen...........

ich habe mal eine frage bezüglich aufsichtspflicht der schulen.

zum fall:

ein kind hat erst zur dritten stunde unterrichtsbegin (9:45 uhr). da sein bus aber aber erst um 10:00 an der schule ist, würde er sie ersten 15 minuten zu spät kommen. dieses wird ihn als fehlzeit angerechnet.

da der bus aber nur alle zwei stunden fährt (landleben), würde er bei einen frühreren bus schon um 8:00 uhr in der schule sein, wo er kein unterricht hat. dadurch ist er natürlich auf sich gestellt.

das einzige was die schule dazu sagt, ist das das kind pünktlich am unterricht teil nehmem soll.

da die eltern beruftätig sind, ist auch ein bringen nicht möglich.

ist die schule gesetzlich dazu verpflichtet den schüler auch vorher zu beaufsichtigen?

im netz finde ich nichts passendes..............

ganz lieben dank für eure meinungen / hinweisen ..............

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    M.E. sind Schulen keine Aufbewahrungsanstalten, die auch außerhalb der Schulzeit eine Aufsichtspflicht haben. Das obliegt den Eltern.

    Das ist eine vertrackte Kiste und ist nur durch das Wohlwollen der Schule, oder über einen verwandtschaftlichen Weg lösbar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit mir bekannt gilt die Versicherung der Schule auch schon für den Schulweg zur Schule hin.

    Das ist so ziemlich das einzige Wichtige hier.

    Das deine Kinder bis zum Schulweg hin gut versorgt sind liegt in deiner Verantwortung. Passiert auf den Schulweg was greifen die Versicherungen.

    D.h. schickst du dein Kind früher los, sollte auch hier die Versicherungen der Schule greifen. Es befindet ich ja auf den Weg zur Schule hin. Dumm ist nur wenn dein Kind auf die idee kommt mal 2 std ab zu biegen und etwas durch die Stadt z.B. zu schlendern, das liegt dann wider in der Eigenverantwortung.

    Bei mir in der Schule (da kann ich mich noch dran erinnern, da gabs etra eine belehrung für) wars sogar so das genau definiert wurde was Schulweg ist und was nicht. Man hat also genau den Weg vorgeschrieben den man zu gehen hat, auch wenn es für einige Umwege waren ...aus versicherungstechnischen Gründen durften wir offiziell als Schüler keine andern Wege benutzen.

    Allerings kann man an diesen Beispiel wunderschön sehen wie wiedersprüchlich Deutschland ist. Deutschland will gut ausgebildete Schüler, will motivierte Eltern, die am besten 25 std am Tag arbeiten ... lässt sie aber mit deren Problemen alleine. Anstatt durch öffentliche Einrichtungen den Eltern unter die Arme zu greifen oder überhaupt die Möglichkeit zu geben dies zu realisieren...

    Ich bin daher für Ganztagsschulen, da fällt dann dieses Problem weg.

    die Kinder werden morgens pünktlich 8 Uhr abgegeben und nachmittags meinetwegen 16 oder 17 Uhr wieder abgeholt. Egal ob der Unterricht ausfällt oder nicht ...

    Sie sollten dort Essen kriegen und sinnvoll beschäftig werden.

    So können die Eltern in Ruhe arbeiten und die Kinder genießen eine gute Ausbildung ... dann könnte es mal passiren das wir in der PISA studie nicht gerade knapp vor den Drittweltländern liegen.

    Aber nö ... da stellt man sich ja quer, das kann man nicht machen. Lieber streicht man die Gelder in der Bildung, privatisiert und zerstückelt alles immer mehr anstatt zu vereinheitlichen (es gibt mittlerweile über 50 Schulsysteme) und schiebt Verantwortungen immer weiter. Und falls mal sowas angesprochen wird, das man eigentlich genau das Gegenteil machen muss wird dies als "altes sozialistisches Gedankengut" abgetan, mit den Hinweis darauf das man dann ja auch gleich die ganze DDR wieder einführen könnte ... dann schieben alle etwas Panik, weil damals alles schlecht war und belässt es lieber so wie es ist ... amn entscheidet sich also bewusst für das Chaos ... schönes dummes Deutschland.

    Ich meine selbst Menschenrechtsorganisationen prangern Deutschland wegen sein schlechtes Schulsystem an. Vorallem deswegen weil es von den Geldbeuteln der Eltern abhängt ... und eine Chancengleichheit nicht gewahrt wird. Aber hauptsache die Politiker können so tun als wäre alles toll ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Aufsichtspflicht von Schulseite her besteht auf keinen Fall;nur der Schulweg ist,egal wann er angetreten wird,versichert.

    Viele Schulen bieten aber einen Aufenthaltsraum an, in dem die Schüler die Wartezeit überbrücken können.

    Fakt ist,für den Schultransport ist der Schüler/die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

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