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Rechtfertigt es eine fristlose Kündigung der Wohnung, wenn der Vermieter eindeutige Avancen macht?
Meine Nachbarin bekommt Tag und Nacht eindeutige SMSen von unserem Vermieter, was sie nicht möchte und sie sehr nervt, zumal ihr Mann auch erst vor 2 Monaten verstorben ist.
Sie hat ihm das schon deutlich gesagt, dass er das sein lassen soll.
Kann sie fristlos ihre Wohnung kündigen?
Ich vergaß noch zu erwähnen, dass unser Vermieter ein Geschäft im Haus (Erdgeschoss) hat, in dem er selbst tätig ist.
Meine Nachbarin wohnt auch im Erdgeschoss, und sie laufen sich gezwungenermaßen fast täglich über den Weg.
Sie will nun fristlos kündigen und so schnell wie möglich ausziehen.
Schließlich ist er ja an dieser Situation selbst Schuld!
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Doch hier ist ein "wichtiger Grund" vorhanden, nämlich die der Nötigung und Stalking und somit hat sie das Sonderkündigungsrecht, laut BGB.
§§ 240 Nötigung StGB Abs. 3 Auch der Versuch ist Strafbar. § 238 StGB schwere Belästigung
Ergo, kann sie auf um diesem Übel zu entgehen, die fristlose Kündigung aussprechen, um weiterhin nicht mehr der Nötigung und Belästigung, durch den Vermieter zu unterliegen.
Wichtig dabei ist, das sie den Nachweis über die Straftatbestände führen kann.
"TM"
Professeressa............wie immer, nicht dezidiert und falsch, was anderes muss man von dir nicht erwarten. Du solltes besser schweigen und andere User nicht verunsichern, oder gar falsche Infos zu kommen lassen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Speichert die SMSen, macht eine Anzeige wegen sexueller Belästigung, legt die SMSen als Beweismittel vor. Wenn die Anzeige läuft bzw. sobald ein Verhandlungstermin oder ein Urteil feststeht, kann fristlos gekündigt werden.
- vor 1 Jahrzehnt
Sie sollte zur Polizei gehen, oder sich einen Anwalt nehmen, der weitere Schritte einleiten kann.
Auf jeden Fall würde ich mir das nicht bieten lassen!
- 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Zunächt einmal ist Stalking und darum handelt es sich einStraftatbestand. Also Strafanzeige gegen den Vermieter.
In so einem Fall würde ich es drauf ankommen lassen. Klammotten einpacken Die Fristlose einwerfen und nichtg mehr zahlen.
Schon wenn beim Stalking auf den Privatklageweg verwiesen wird, ist sind die Chancen gut das die fristlose Kündigung.
@Professoressa
das kommt immer drauf an wie man das angeht. Kennst du den Fall von dem Jungen der Vater und Mutter ermordet hat und mildernde Umstände bekommen hat weil er Vollweise war?
Siehst du. Nach einer Strafanzeige ist das zusammenleben erheblich belastet.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein. Sie muss ihn erst ermahnen. Schriftlich.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
sie soll nicht so zimperlich sein gleich anzeige, irgend wann ist das mass voll.
- vor 1 Jahrzehnt
Den würde ich als ersten wegen belästigung Anzeigen.
Sie kann die Wohnung fristlos kündigen, nach meiner ansicht.
- ProfessoressaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, rechtfertigt es nicht, aber sie soll Anzeige erstatten und notfalls einen Anwalt hinzuziehen.