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Korrigierte Nebenkostenabrechnung?

Guten Tag,

ich habe letzte Woche 2 Briefe von meinem ehemaligen Vermieter bekommen.Eine korrigierte Nebenkostenabrechnung von 2007 und eine korrigierte von 2008.Das macht mich ja schon stutzig warum sie jetzt damit kommen.Aber der Satz der als Begründung geliefert wird ist folgender:

"Die Abrechnung musste korrigiert werden,da nachträglich von den Stadtwerken Troisdorf Kosten bezüglich des Wasserverbrauchs und des Abwassers geltend gemacht wurden."

Muss ich das jetzt bezahlen?Für 2007 sind es 16,17€ und für 2008 sind es 190,39€

MFG

Update:

Weiter unten steht noch ein Absatz:

"Wir weisen darauf hin, dass gemäß dem Urteil des BGH vom 05.07.2006, Az. VIII ZR 220/05, die Abrechnung auch nach der Ausschlussfrist (§ 556 Abs. 3 BGB) geändert werden kann, in sofern dem Vermieter kein Verschulden für die fehlerhafte Abrechnung trifft."

5 Antworten

Bewertung
  • TWally
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Lass dir die Nachberechnungen der Stadtwerke zeigen (wg. Datum). Falls der Vermieter die nachforderung tatsächlich erst kürzlich erhalten hat:

    Über das Urteil des des BGH:

    * Zu späte Abrechnung: Trägt der Vermieter keine Schuld an der verspäteten Abrechnung (z. B. weil er einen Gebührenbescheid der Stadt erst nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist erhält), muss der Mieter Nachforderungen zahlen. Allerdings darf sich der Vermieter nicht unnötig viel Zeit lassen, sobald ihm die Abrechnungsunterlagen vorliegen. Im Regelfall muss er innerhalb von drei Monaten seine Nachforderungen geltend machen (Az: III ZR 220/05).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter kann nachfordern, da die verspätung nicht von Ihm verursacht wurde

  • vor 1 Jahrzehnt

    Lt. § 556 BGB hat der Vermieter 12 Monate nach Abrechnungsjahr Zeit dem Mieter die Betriebskostenabrechnung zukommen zulassen.

    Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist. Diese ist für Abrechnungen 2007 und 2008, selbst für 2009 bereits erreicht.

    Das bedeutet, dass der Mieter keine Nachzahlungen zu leisten hat. Jedoch hätte der Mieter Anspruch auf ein Guthaben.

    Zusatz:

    Hat der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten, haftet er nicht für die Verspätung. ALLERDINGS kann mir niemand erklären, weshalb eine Verspätung 3 Jahre dauern kann.

    Wird eine formell wirksame Betriebskostenabrechnung nach der Ausschlussfrist korrigiert, verliert der Vermieter den Anspruch einer erhöhten Nachzahlungsforderung.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Frag beim Mieterbund nach .

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, musst du nicht zahlen.

    Beide Abrechnungen sind zu spät gekommen.

    Würdest du etwas zurückbekommen, dann sehe das anders aus.

    http://www.finanzfrage.net/frage/bis-wann-muss-der...

    http://www.finanzfrage.net/frage/kann-vermieter-ne...

    http://news.myimmo.de/nebenkostenabrechnung-vermie...

    Zitat:

    "Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass Vermieter auch rückwirkend die Nebenkostenabrechnung zu Lasten des Mieters korrigieren können – auch wenn er dem Mieter das Guthaben vorbehaltlos ausgezahlt hat. Hierbei ist es wichtig, dass der Vermieter die Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 einhält."

    Der Vermieter hat definitiv die Fristen nicht eingehalten!

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