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Auto vorübergehend abmelden - Was beachten?

Will morgen mein Auto vorübergehend abmelden. Tüv/Asu sind ab morgen ebenfalls abgelaufen. Wann ich die Kiste wieder in Betrieb nehme, weiß ich nicht, wird aber nicht komplett stillgelegt.

Auf der Zulassungsstelle werde ich wohl den Fahrzeugschein/brief sowie die Nummernschilder benötigen.

*Brauche ich sonst noch etwas?

*Es sind Wunschkennzeichen. Kann ich die bei einer Wiederanmeldung behalten, oder wird das Kennzeichen jetzt wieder frei? (Immerhin hat man dafür extra gezahlt)

*Brauche ich irgendetwas von der Versicherung, da die KFZ-Versicherung bereits am 1.1. eingezogen wurde?

*Die KFZ-Steuer wird in den nächsten Tagen fällig. Normalerweise wird sich das mit der Abmeldung erledigt haben, oder muss man dabei etwas beachten?

Wenn ihr noch etwas zu ergänzen habt, immer her damit...

Danke

1 Antwort

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    - fahrzeugpapiere, nummermschilder, perso, bankkarte oder bares

    - kennzeichen werden nie wieder frei, vergeben ist vergeben. bei wiederanmeldung des gleichen besitzers am gleichen ort werden sie wieder aktiviert.

    - die abmeldebescheinigung geht automatisch an die versicherung und du bekommst später taggenau das guthaben ausbezahlt.

    - wenn das finanzamt schnell ist, bekommst du zum termin eine zahlungsaufforderung ( bei uns geht alles nur noch über einzugsermächtigung)

    ist die abmeldung erledigt, kannst du in deinem sonderfall auch dort anrufen und schon informieren, daß das kfz abgemeldet wurde. vllt verzichten sie dann auf die überflüssige forderung, kann aber auch sein, daß du erst mal zahlen mußt und kriegst es dann wieder raus.

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