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Schimmel in Wohnung mit 2 Kleinkindern kann ich fristlos Kündigen.?

Ich bin vor einem halben Jahr mit meiner Freundin und unserem 1 Kind zusammen gezogen.Nun sind in zimmern schimmel auf getreten und das 2 Kind kommt im Mai zur welt.Kann ich die Wohnung fristlos Kündigen?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auch falsches Lüftungsverhalten kann zur Schimmelbildung führen. 1-2x täglich sollte man Stoßlüften (Fenster für ca. 10 Minuten auf), um einen Luftaustausch und den Abzug zu feuchter Luft in den Räumen zu gewährleisten. Gerade, wenn in Wohnungen auch viel gekocht und gewaschen wird, kann viel Feuchtigkeit entstehen.

    Wenn es zum Streit kommt, dann wird ein Gutachter bestellt, und wenn der ein falsches Lüftungsverhalten und keine Schäden am Gebäude bzw. der Wohnung attestiert, dann bleibst Du auch noch auf den Gutachterkosten sitzen!

     

    Quelle(n): Eigene Erfahrung...
  • vor 1 Jahrzehnt

    Vermieter unverzüglich, nachweislich über den Mangel informieren.

    Miete darf gemindert werden.

    Angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen.

    Nach fruchtloser Frist kann außerordentlich fristlos gekündigt werden.

    Ansonsten ordentlich mit 3 monatiger Frist kündigen. Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, können sie auch nur gemeinsam kündigen.

    Siehe auch §§ ,536,536a BGB.

    Quelle(n): IHk-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, du kannst den Vermieter auffordern den Schimmel fachgerecht zu entfernen (incl. dessen Ursache). Sollte er sich weigern, kannst Du eine Mietminderung mache. Bringt auch das nichts, dann eine Abmahnung mit letzter Frist, dann kannst Du fristlos kündigen. (Nimm Dir aber besser einen Anwalt)

    Schließe aber unbedingt aus, das es am lüften liegt. (Das ist die Ausrede jedes Vermieters!)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein.

    1. Muss erst einmal festgestellt werden wer den Schimmel verursacht hat. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Woher willst Du wissen ob der Vermieter Schuld hat, vielleicht ist der Schimmelbefall ja erstmals unter Eurem Besitz eingetreten.

    2. Selbst wenn der Schimmel Sache des Vermieters ist muss der eine Chance zur Abhilfe haben.

    3. Warum schieben die Leute immer ihre Kinder vor? Du tust grad so als würde Dich ohne Kinder der Schimmel nicht stören und Du würdest dann nicht reklamieren, musst man immer so auf selbstloser Gutmensch machen, kann man nicht mal ehrlich sein?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Schimmel während Eurer Mietzeit erst aufgetreten ist wohl kaum.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich dich richtig verstehe, dann war der Schimmel nicht in der Wohnung als ihr sie besichtigt habt und als ihr eingezogen seid. Zuerst einmal ist es deine unbedingte Pflicht Schäden in der Wohnung dem Vermieter mitzuteilen. Das solltet ihr jetzt ganz schnell machen, um aus der Haftung für Folgeschäden raus zu kommen. Selbstverständlich hast du KEIN fristloses Kündigungsrecht, woraus willst du das auch ableiten. Das muss man sich genau anschauen und ermitteln was die Ursachen sind. Dann werden dagegen Maßnahmen getroffen, eben der ganz normale Ablauf. Du hast auch kein Kündigungsrecht, weil eine Tür klemmt oder der Abfluss mal verstopft ist. Mach dir mal mehr Gedanken über die Pflichten!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...das wirst du wahrscheinlich mit einem gutachten belegen müssen und dem vermieter die möglichkeit geben, den schaden zu beseitigen...geschieht daraufhin nix, kannste kündigen...bei kleinkindern gibt´s da evtl. spezielle regelungen...frag den mieterschutzbund....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, nur wenn das Gesundheitsamt die Unbewohnbarkeit bestätigt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Du kannst eine Minderung der Miete beantragen und musst die Kündigungsfristen einhalten. Deine Kinder haben allerdings nichts mit dem Schimmel in deiner Wohnung zu tun und sind kein Kündigungsgrund.

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