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Rechts vor links......?
wenn ich an eine Kreuzung fahre wo rechts vor links gilt,muss ich ja nur nach rechts gucken,und nicht nach links.oder??Wenn es dann zum Unfall kommt hab ich dann eine Teilschuld?in der fahrrschule habe ich nie nach links geschaut,aber heute tue ich es trotzdem.
danke
5 Antworten
- exenterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Grundsätzlich hast Du Recht. Aber wie immer gibt es Ausnahmen, die unter den § 1 fallen. Dort wird Vorsicht und Rücksichtnahme verlangt. Wenn Du siehst, dass die Verkehrsituation es nicht hergibt und Du auf dem Vorfahrtsrecht bestehst, bist Du mindesten ein Mitverursacher des möglichen Unfalls.
Allein aus der Forderung des § 1 sollte man demzufolge nicht nur nach rechts sehen, sondern das gesamte Geschehen im Auge haben.
- SunBeeLv 4vor 1 Jahrzehnt
überleg mal was passiert, wenn einer 2m vor der kreuzung ist... meints du wirklich der hält auch noch für dich an? ...
- alexLv 4vor 1 Jahrzehnt
das kommt ganz darauf an.....wenn du zb einen fahradfahrer umfährst, bekommst du sicherlich eine teilschuld, weil schwächere verkehrsteilnehmern immer einen sonderstatus haben.
bei einem unfall mit einem auto, kann meiner meinung nach die rechtsprechung von fall zu fall unterschiedlich ausfallen....es ist meistens selten schwarz oder weiÃ..meistens grau....na ja..
- vor 1 Jahrzehnt
Schuld oder nicht Schuld.Was hilft denn das Recht,wenn Du am Schluss nur Ãrger und Rennerei hast,um Dein Fahrzeug wieder halbwegs in den Zustand vor dem Unfall zu bekommen.
Am besten ist eben für die anderen mitzudenken.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Teilschuld gibt es nur für diejenige, die unter Akohol- oder Drogeneinfluss am Steuer sind. Rechts vor links ist eine Regel die auch genauso gilt. Trotzdem ist immer mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen und vorrausschauend zu fahren. Es könnte ja auch ein Kind auf die StraÃe laufen, oder eine alte und schwerhörige Person, usw... Stur auf seinem Recht zu pochen ist nicht Sinn der Sache. Diese Regeln dienen dazu, System in den Verkehr zu bringen.