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Sandy89 fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wie kriege ich mein Zeug zurück?

Habe vor über einem Jahr einem Kommilitonen aus Freundlichkeit 6 Spiele für den PC geliehen, weil er meinte er wüsste nicht, was er spielen soll und ich hab ihm halt n paar schöne rausgesucht und gegeben. Dann ist er nach dem Ende des Semesters umgezogen nach Saarbrücken, eigentlich wollte er mir die CD´s vorher zurückgeben, hatte aber vergessen die mitzubringen. Ich hab ihn dann mehrmals angeschrieben was nun damit sei und er meinte dann, die wären mit ihm umgezogen und er hätte das ja vergessen und jetzt stünden sie bei ihm im Regal und ich solle ihm doch meine Adresse geben, dann würde er sie mir zurücksenden.

Das war im September.

Jetzt habe ich ihm Anfang Januar noch mal eine Nachricht geschrieben (auf facebook), dass er mir das bis Februar zurückgeben soll, sonst müsse ich rechtliche Schritte einleiten.

Natürlich wieder keine Rückmeldung obwohl ich ihn dort oft online sehe.

Jetzt meine Frage an euch:

Wie soll ich am besten vorgehen? Ich weiß von ihm nur den Namen und evtl würde ich seine ehemalige Adresse hier in Leipzig rauskriegen.

Soll ich eine Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahl machen oder eine zivilrechtliche Mahnung? Und falls letzteres, kostet das etwas?

Oder könnte ich irgendwie die Nummer seiner Eltern rauskriegen, dass die ihrem Sohn mal gehörig in den ***** treten...?

Update:

Also ich habe mir damals in meinen Kalender eingeschrieben, das ich es an ihn verleihen könnte und ich habe bei facebook ja auch die Nachrichten von ihm in der er schreibt, dass er es vergessen hat und sie bei ihm stehen und er sie mir zurückschicken will.

Update 2:

Lol, er ist nicht wegen mir weggezogen, sondern weil er etwas anderes studieren wollte und halt in Saarbrücken angenommen wurde.

Und die Spiele sind mir persönlich wichtig, weil das unter anderem mein allererstes PC-Spiel ist, was ich von meinem Onkel geschenkt bekommen hab als ich noch ganz klein war und auch ein Spiel dabei ist, was meiner besten Freundin gehört, was sie aber z.Z. nicht spielt. Hatte ich ihm damals auch gesagt dass ich es deswegen bald zurückbrauche^^

12 Antworten

Bewertung
  • Hilly
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich kann dir nur die rechtliche Lage in Österreich beschreiben, aber es dürfte so ähnlich sein.

    Du erstattest bei der Polizei eine Anzeige wegen Unterschlagung.

    Der Beschuldigte wird von der Polizei vorgeladen und zu dem Fall einvernommen. Anschliessend wird die Anzeige mit dem Vernehmungsprotokoll an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

    Diese entscheidet dann ob eine Verhandlung angesetzt wird, oder ob das Verfahren eingestellt wird.

    Falls es zu einer Verhandlung kommt, kannst du dich dem Verfahren als Privatbeteiligter anschliessen. So hast du auch ein Akteneinsichtsrecht.

    Wenn der Beschuldigte verurteilt wird, dann bekommst du einen Titel, mit dem du beim Zivilgericht die Exekution beantragen kannst.

    Beim Strafgericht entstehen dir persönlich keine Kosten, beim Zivilgericht sind die Gebühren, die nach Wert der CDs berechnet werden, zu bezahlen.

    -------------------------

    Dein Kommilitone muss ja irgendwo amtlich gemeldet sein. Es gibt bestimmt auch in Deutschland ein Zentralmeldeamt, bei dem du gegen eine geringe Gebühr die Adresse herausfinden kannst.

    Und wenn er in Saarbrücken studiert, dann wird er sicher auch dort wohnen und durch das Meldeamt zu finden sein.

    ----------------

    Vielleicht solltest du ihm aber vorher in facebook schreiben, ihm eine Frist von 14 Tagen für die Rückgabe der CDs stellen und ihm schreiben, dass er bei Nichteinhaltung dieser Frist von dir bei der Polizei wegen Unterschlagung angezeigt wird.

    So kannst du dir unter Umständen den ganzen Aufwand ersparen, wobei man ja nicht weiss, was dabei herauskommt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Lass dir von einem erfahrenen Menschen gesagt sein: das Verleihen von

    Büchern, CDs usw. ist das Dümmste, was man machen kann. Ich verborge

    gar nichts mehr, GELD schon gar nicht. Wenn jemand etwas von mir

    geliehen haben will, sage ich einfach NEIN! Heute lebe ich so: entweder

    ich verschenke etwas, oder ich behalte es, aber n i e m a l s verleihen,

    kriegst 90% nicht mehr wieder und kannst im Grunde dagegen auch nichts

    Wirkungsvolles unternehmen. Also: bleibe demnächst standhaft, egal,

    welcher "gute Freund" etwas von dir haben will. LG:

    Noch was: Meine Oma hat immer gesagt "Gutheit ist Dummheit" und sie

    hatte Recht. Neinsagen lernen ist eine schwere Sache, zum Überleben aber

    sehr, sehr wichtig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kannst Du den Sachverhalt denn BEWEISEN???

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du ihn online siehst und er trotzdem auf Anfragen nicht reagiert, hat er schlicht keine Lust, die Spiele zurückzugeben.

    Diebstahl liegt nicht vor, denn du hast ihm die CDs ja selbst gegeben. In Frage kommt höchstens Unterschlagung; allerdings setzt du durch eine strafrechtliche Anzeige nur ein Strafverfahren in Gang; das Gericht kümmert sich dabei nicht um deine zivilrechtlichen Ansprüche.

    Einen gerichtlichen Mahnbescheid kannst du beantragen; die Kosten dafür muss er dir erstatten. Allerdings benötigst du dafür eine "ladungsfähige" Adresse.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine alte Volksweisheit besagt . " Wer etwas verborgt und sich nicht wiederholt ist ein Lodderschwein . "Jetzt kannst du deine CDs abschreiben .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    du brauchst doch die Spiele nicht mehr!

    Sie fehlen dir nun schon seit einem Jahr!

    Frag ihn doch einfach,

    aus welchen Grund er sie die nicht mehr zurück gibt.

    Ansonsten lass es einfach los!

    Mein Rechtsanwalt sagte mal bei einem ähnlichen Fall( Geld)

    ob ich auch damit klar komme, dass ich gutes Geld

    schlechtem Geld (das ausgeliehene) hintnachwerfe.

    Manche Menschen sind einfach unehrenhaft!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    PC Spiele werden mir persönlich wie Videos schnell langweilig.

    Ältere Spiele gibt es auch oft für kleines Geld neu. Anstatt wild zu werden könntest du ihm ja

    auch versuchen zu erklären warum du nun ausgerechnet an dieses Spiel denkst.

    Und das dein Kommilitone dich nicht mehr achtet, hat vielleicht wohl eher etwas mit

    persönlichen Problemen zu schaffen. Sonst wär der ja auch nicht weggezogen.

    Ich könnte mir auch gut vorstellen das du ja mit zu dem Umfeld gehören könntest , was

    halt für seine Probleme gesorgt hat. Und dann hast du die Achtung halt einfach mal verzockt.

    Wenn ich mal alte Spiele auspacke und anspiele, wird es direkt mal nach kurzer Zeit fade.

    Obwohl ich davor gute Erinnerungen an die Atmosphäre hatte.

    Was weniger kostet als die Polizei ist vielleicht einfach ein Packet von dir, mit einem Aufkleber drauf mit der Rückanschrift. Das er es dann vielleicht schafft da die Spiele reinzupacken und zurückzusenden.

  • toxie
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn du nich eindeutig nachweisen kannst, daß es deine spiele sind (sind hoffentlich original...), hast du schlechte karten! seine ehemalige adresse bringt dir nix! da wohnt er ja nich mehr! eltern anrufen kannste versuchen, glaub ich aber auch nich, daß dich das weiter bringt! ("da hat irgendwer angerufen, du hättest spiele geliehn?" "wat? nöö!" fertig...)

    genauso schlecht sieht`s für dich aus, wenn du keine zeugen hast, daß du ihm die dinger wirklich nur geliehen hast! hätte ja auch geschenkt sein können...

    deshalb reagiert er auch nich auf deine drohung mit rechtlichen schritten - der weiß, daß du auf dem gebiet chancenlos bist...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    natürlich kannst du Strafanzeige erstatten, aber maximal wegen Unterschlagung, da du ihm die Spiele ausgehändigt hast.

    ich sehe, wie hier schon angeklungen, das Problem der Beweisbarkeit. Gut wäre wenn der Schriftverkehr deine Behauptungen stützt. ( schriftliches Eingeständnis das er die Spiele vergessen hat und sie dir zurückschicken will )

    Doch denke ich, das die Staatsanwaltschaft das nicht Strafrechtlich verfolgt, da das öffentliche Interesse nicht tangiert wird.

    Ergo, bleibt dir dann nur der Weg der Zivilklage, welche mit Kosten behaftet ist. Was noch machbar wäre und ihn zur Handlung zwingt, ist den Wert der Spiel zu beziffern und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid über die Summe beantragen. Darauf muss er reagieren.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    was weg ist , ist weg

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