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Sind Lebenspartner erbberechtigt ?
Meine Mutter lebte 42 Jahre mit ihrem Partner zusammen. Er verstarb unverhofft und hinterliess kein Testament. Ist sie erbberechtigt ?
8 Antworten
- willouLv 7vor 1 Jahrzehnt
Genau in diesen Fällen wird die Sorglosigkeit von
vielen, die behaupten, sie bräuchten keine feste
Bindung, keine Ehe etc. ganz hart bestraft.
So wie die bisherigen Antworten schon andeuteten,
ist die rechtl. Situation Deiner Mutter unterirdisch
schlecht - und die dann Erbberechtigten ihres
langjährigen Partners können beliebig mit ihr
umspringen.
Wichtig wäre also, dass sie - trotz aller Trauer - sich dran
macht, so viel wie möglich eigenes Eigentum nachzu-
weisen (Belege).
Also - nochmal ganz klar: Sie ist in keiner Weise erbberechtigt,
wenn keine entsprechende Verfügung des Verstorbenen vor-
liegt.
- NachteuleLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein, leider nicht.
Sie muss sogar die Wohnung/das Haus räumen wenn sie nicht als Mieterin oder Eigentümerin mit eingetragen ist. Leider. Ist oft unschön wenn da noch erbberechtigte Kinder oder andere Verwandschaft ist.
Aber ohne Testament ist da leider nichts zu machen.
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- HelgaleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nur durch ein Testament. Ansonsten besteht nach dem Tod keine Verbindung.
Deshalb sollte man eine Heirat nicht so weit wegwerfen, wie es heutzutage getan wird.
- bill boLv 4vor 1 Jahrzehnt
wenn es keine "eingtragene Lebensgemeinschaft" war, dann erben die Blutsverwandten.
(eigene Nachkommen, Eltern, Geschwister...)
- hulgaLv 7vor 1 Jahrzehnt
leider haben beide versäumt ein testament zu machen.
wenn ich einen so langjährigen partner habe, dann ist es total lieb-gedankenlos, in dem falle, die hinterbliebene ohne finanziellen schutz dastehen zu lassen.
deine mutter erbt leider nichts.